Kastrieren

Kastrieren
Kastration eines Maultierhengstes

Unter einer Kastration (lat.: castro, castratus für schwächen, berauben, entnehmen, entkräften) wird üblicherweise die operative Entfernung der Keimdrüsen verstanden. Beim Mann (Hoden) wird das als Orchiektomie, bei der Frau (Eierstöcke) als Ovarektomie bezeichnet.

Als Kastration gilt auch die Zerstörung der Keimdrüsen durch ionisierende Strahlung (Röntgenkastration, Menolyse). Beim Mann wird eine Gesamtdosis von etwa 10 bis 12 Gray benötigt.

Die Hormonproduktion kann auch durch Arzneistoffe („chemische Kastration“, beispielsweise durch das antiandrogen wirksame Cyproteronacetat) unterdrückt werden.

Eine unblutige Kastration liegt vor, wenn die Keimdrüsen (insbesondere die Hoden) durch Abquetschen der Blutgefäße ausgeschaltet werden. Das wird vor allem bei Tieren praktiziert (siehe unten).

Inhaltsverzeichnis

Folgen

Eine Kastration ist in jedem Fall ein schwerwiegender Eingriff mit weitreichenden Folgen für Menschen oder Tiere, sowohl männlichen als auch weiblichen Geschlechtes.

  • In allen Fällen (bei beiden Geschlechtern) führt die Kastration zu Unfruchtbarkeit.

Am schwerwiegendsten ist der Eingriff, wenn er vor der Pubertät vorgenommen wurde. Die Folgen bei einem Knaben sind beispielsweise:

Bei Kastration im Erwachsenenalter bleiben diese Wirkungen aus, aber es kann kommen zu

Die Kastration von Frauen (Ovariektomie) durch operative oder radiologische Ausschaltung der Eierstöcke beziehungsweise ihrer Funktion wirkt sich genauso stark aus, allerdings mit anderer Ausprägung.

Möglicherweise erwünschte Folgen einer Kastration

Medizinische Anwendung beim Prostatakrebs

Die operative oder chemische Kastration kann in der Behandlung des Prostatakarzinoms angewendet werden. Da Prostatakarzinome in vielen Fällen testosteronabhängig sind, kommt es nach der Entfernung der Hoden (Orchiektomie) oder der chemischen Kastration mit GnRH-Analoga meist zu einem deutlichen Rückgang bzw. Stillstand der Krankheit, so dass der Patient meist über Jahre vor der Krankheit wieder Ruhe hat. Als „unerwünschte Effekte“ können die oben genannten Folgen auftreten, die nur teilweise medizinisch behandelt werden können.

Historisches

Die Kastration an Männern wurde in der gesamten Geschichte und vielen Kulturen durchgeführt: An Feinden zur Demütigung und um ihnen leichter ihre Frauen nehmen zu können und an Sklaven – besonders solchen, die einen Harem bewachen sollten (siehe Eunuch).

Erwachsene Kriegsgefangene oder Sklaven wurden überdies kastriert, um sie nicht nur zu erniedrigen, sondern auch fügsamer zu machen, da durch die starke Reduzierung des Testosterons die Aggressionsbereitschaft nachlässt.

Von Lukian stammt die klassisch gewordene Kombabus-Überlieferung, der sich als Reisebegleiter der syrischen Königsgemahlin zuvor aus eigenem Entschluss verschnitten hatte.

Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wurden auch Knaben zur Erhaltung ihrer hohen Stimme kastriert, eine Praktik, die noch bis vor 150 Jahren regelmäßig in Italien angewandt wurde. Ein berühmtes Beispiel ist Carlo Broschi, genannt Farinelli, der italienische Kastratensänger.

Laut verschiedenen Quellen soll die mythische assyrische Königin Semiramis eine der ersten Herrscherinnen gewesen sein, die die Kastration von gefangenen Feinden befahl.

Die Priester der antiken Göttin Kybele (Galli, auch Galloi) waren Eunuchen. Der Kult hatte sich aus Kleinasien über das gesamte Römische Reich verbreitet. Jedes Jahr zur Zeit des Frühlingsfestes fanden rauschhafte Feste statt, bei denen sich Anhänger des Kultes selbst verstümmelten. Sie schnitten sich mit einem Zeremonienschwert oder auch einem scharfkantigen Gegenstand die Genitalien ab und warfen diese in die Menge der Zuschauer. Der Betreffende musste den Eunuchen-Neuling mit Frauenkleidern versorgen. Viele Eunuchen-Priester litten infolge der stümperhaft durchgeführten Kastration unter Infektionen der Harnröhre und unter dauerhafter Blasenschwäche.

Im Kaiserreich China wurden noch bis zur Gründung der Republik 1912 Knaben von ihren Eltern als Palasteunuchen an den Kaiserhof verkauft und in einer lebensgefährlichen Prozedur von dafür ausgebildeten Leuten kastriert.

Jedoch gibt es von jeher auch Kulturen, welche die Kastration strikt ablehnen, als Beispiel sei das Judentum genannt; orthodoxe Juden kastrieren auch keine Tiere.

Der frühchristliche Theologe Origenes, der sich selbst entmannt hatte, um ideal ehelos zu leben, scheint das aber später als Irrweg angesehen zu haben. Die Kirche missbilligte eine solche Verstümmelung, aber erst Papst Sixtus V. sprach ein klares Verbot aus (7. Juni 1587), (siehe auch: Eunuchen für das Himmelreich).

Trotzdem lebte die Kastration als religiöse Praxis immer wieder auf. In Russland und Rumänien erlebte sie im 19. Jahrhundert durch die Skopzen sogar eine regelrechte Blüte.

Der irreversible Eingriff der chirurgischen Kastration wurde oft bei wiederholt rückfälligen und anders nicht beeinflussbaren Sexualstraftätern vorgenommen. Die (reversible) hormonelle Kastration durch Antiandrogene wird in einzelnen Bundesstaaten der USA weiterhin bei Sexualstraftätern (mit deren Einwilligung) vorgenommen. Jedoch ist diese Therapie wesentlich weniger wirksam, als vielfach in der Öffentlichkeit angenommen wird: Es hat eine ganze Reihe von Fällen gegeben, wo chemisch oder körperlich Kastrierte dennoch weiterhin Sexualstraftaten begingen.

Weibliche Kastration

Im Gegensatz zur männlichen Kastration hat die Kastration von Frauen keine große Tradition. Das liegt daran, dass der erforderliche Eingriff (Öffnen der Bauchdecke) wesentlich schwerwiegender ist als bei Männern, ja früher nahezu unmöglich war.

Deshalb konzentrierten sich Maßnahmen sexueller Disziplinierung bei Frauen auch immer auf andere Praktiken, wie Beschneidung, Infibulation, Ablation der Brüste. Diese Praktiken sind auch bei weiblichen Skopzen belegt.

Recht

Eine ohne Einwilligung am Menschen vorgenommene Kastration ist strafbar als schwere Körperverletzung (§226 StGB). Die Einwilligung kann bei Körperverletzung jedoch gegen die guten Sitten verstoßen und daher für die Rechtswidrigkeit der Tat bedeutungslos sein. Die Kastration Minderjähriger ist verboten (§ 1631c BGB), wird jedoch bei intersexuellen Menschen mit der Begründung einer Heilbehandlung auch an Kleinkindern und Jugendlichen durchgeführt.

Die Kastration kann dazu führen, dass ein Sexualstraftäter, gegen den Unterbringung in Sicherungsverwahrung angeordnet ist, nicht mehr als gefährlich anzusehen ist. Gemäß § 67d Abs. 2 StGB kann dann eine Aussetzung zur Bewährung in Betracht kommen.

In Österreich ist die Kastration – außer bei medizinischer Indikation – verboten. In sie kann auch nicht eingewilligt werden (§ 90 Abs. 3 StGB).

Entfernt ein Arzt seiner Patientin bei einer Operation den Eierstock ohne ihre Einwilligung und noch dazu ohne Notwendigkeit die Gebärmutter, steht der Geschädigten ein Schmerzensgeld zu. Angemessen sind dafür 10.000 Euro (Az.: 9 O 12563/02, LG München I).

Kastration in heutiger Zeit

In der heutigen Zeit wird die Kastration in den meisten Kulturen grundsätzlich und einhellig abgelehnt. Eine Kastration Minderjähriger zur Bewahrung der Stimme ist – wie oben beschrieben – verboten.

Eine freiwillige Kastration Erwachsener (über 25 Jahre) ist in Deutschland durch das Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG[1]) vom 15. August 1969 geregelt. Bei Einwilligungsunfähigen ist jedoch die Kastration auch durch Einwilligung des Betreuers und Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes im Rahmen dieses Gesetzes möglich. Das andere Gesetz, nach dem „freiwillige Kastrationen“ durchgeführt werden ist das TSG, das transsexuellen Menschen den Geschlechtswechsel ermöglichen soll. In Deutschland muss sich z. B. ein verheirateter Mensch, der sich einer „Geschlechtsanpassung“ unterziehen will, scheiden und kastrieren lassen, um die volle rechtliche Gleichstellung im anderen Geschlecht zu erhalten. Auch bei intersexuellen Menschen ist eine Kastration möglich.

Auf Antrag kann nach Prüfung durch eine Gutachterstelle ein Mann straffrei kastriert werden, wenn er unter einem abnormen Geschlechtstrieb leidet und entweder straffällig war oder dies zu werden droht. Eine Änderung an der „sexuellen Orientierung“ wird nicht erwartet, sondern der verminderte Drang (bzw. Leidensdruck) diese „sexuelle Orientierung“ in die Tat umzusetzen. Eine Alternative ist eine medikamentöse Kastration mit Antiandrogenen.

Tiere

Kastration einer weiblichen Katze. 1 Gebärmutterhorn 2 Ligamentum ovarii proprium 3 Eierstock 4 Eileiter 5 Mesosalpinx 6 Ligamentum suspensorium ovarii 7 Bauchfett 8 Operationswunde.

Im Bereich der Veterinärmedizin hat die Kastration auch heute noch einen hohen Stellenwert.

Im Bereich landwirtschaftlicher Nutztiere kommt diese Methode zum Einsatz, um von Sexualhormonen bewirkte geschmackliche und geruchliche Veränderungen des Fleisches zu verhindern oder um die Schlachtleistung zu verbessern (Schwein, Rind). Um Geruchs- und Geschmacksveränderungen bei erwachsenen männlichen Schweinen zu verhindern, werden sie in Deutschland kastriert, während sie in einigen skandinavischen Ländern vor Beginn der Pubertät geschlachtet werden.

Zur Kastration weiblicher Tiere wird häufig eine Ovariohysterektomie durchgeführt.

Männliche Pferde werden kastriert, um sexuelle Merkmale ihres Territorialverhaltens zu entfernen und damit ihr biologisches Sozialverhalten im Herdenverband zu verändern.

Das Ziel der Kastration von Katze, Hund und Frettchen ist in erster Linie die Verhinderung von unerwünschtem Nachwuchs, um potentielle Erkrankungen zu vermeiden und um die Haltung zu erleichtern. Nicht kurative elektive Kastrationen, aus medizinisch nicht indizierten Gründen sind vom Standpunkt des Tierschutzes aus, auch bei Tiermedizinern, teilweise umstritten.[2]

Nachteile von Kastrationen sind eine Neigung zur Harninkontinenz, unerwünschte Adipositas (Verfettung), unerwünschte Wesensveränderungen sowie Fellveränderungen.

Die Kastration wurde früher von den so genannten reisenden Sauschneidern ausgeführt.

Neben der chirurgischen Entfernung der Gonaden, wird im klinischen Sprachgebrauch auch die funktionelle Ausschaltung der Hodenfunktion bei männlichen Tieren als Kastration bezeichnet. Dies kann bei Wiederkäuern durch Quetschen des Samenstrangs und damit der Blutgefäße des Hodens durch den intakten Hodensack mittels Elastrator oder Burdizzo-Zange („unblutige Kastration“) erfolgen. Auch eine „hormonelle Kastration“ durch die Gabe von Gestagenen oder Immunisierung gegen Gonadoliberin ist möglich.

Im Bereich der im Haushalt gehaltenen Heimtiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Ratten etc.) schließlich dient die Kastration hauptsächlich der Vermeidung von unerwünschtem Nachwuchs.

Vielfach tragen verschnittene Tiere eigene Bezeichnung wie Kapaun (Hahn), Wallach (Hengst), Ochse (Stier), Hammel (Schafbock), Borg (Eber), Gelze (Sau), Schnitzkalbin (Kuh) usw. Ein weibliches kastriertes Nutztier wird auch als Nonne bezeichnet.

Eine Kastration erfolgt auf der Grundlage eines Werkvertrags entsprechend § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das deutsche Tierschutzgesetz führt in § 6 Abs. 1 die Kastration als Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Amputation und Organentnahme oder -zerstörung an Wirbeltieren auf, soweit vom Menschen genutzte oder gehaltene Tiere betroffen sind oder eine unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll.

Verschnittene

Von der Römisch-katholischen Kirche wurden per Dekret von Papst Sixtus V. vom 7. Juni 1587 folgende Gruppen unter dem Oberbegriff „Verschnittene“ zusammengefasst. Auch die Bibel berichtet von bzw. über Verschnittene, beispielsweise im Buch Jesaja, Kapitel 56 (siehe auch: Eunuchen für das Himmelreich).

  • Beim „Spadonen“ wurden lediglich die Samenleiter durchtrennt (Vasektomie). Medizinisch ist dies keine Kastration, sondern eine Sterilisation. Die Vasektomie ist heutzutage ein gängiger und in der Regel unproblematischer Eingriff und wird bei Männern durchgeführt, die keine Kinder mehr zeugen möchten, aber keines der üblichen Verhütungsmittel benutzen möchten. Die Libido ist absolut uneingeschränkt und auch auf den Samenerguss (Ejakulation) hat dies keinerlei Einfluss. Dieser findet genau wie vor dem Eingriff statt und ist in Konsistenz und Aussehen genau gleich. Lediglich sind keine Spermien mehr im Ejakulat.
  • Beim Kastraten wurden die Hoden entfernt, mit den oben beschriebenen Folgen.
  • Der Eunuch ist vollständig „verschnitten“; ihm wurde zusammen mit den Hoden auch der Penis entfernt (Penektomie). Das Sexualverlangen lässt nach bzw. ist überhaupt nicht mehr vorhanden.

Im üblichen Wortgebrauch wird „Eunuch“ häufig mit „Kastrat“ gleichgesetzt.

Verwandte Themen

Quellenangaben

  1. KastrG: Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden 1969
  2. Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz: Neues Merkblatt "Kastration von Hunden und Katzen". 9. April 2009. (PDF-Datei; 35 KB)

Weblinks

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