- Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung
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Speditionskaufmann/-frau war ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) anerkannter Ausbildungsberuf. Seit dem 1. August 2004 ist er durch den Ausbildungsberuf des Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen ersetzt worden, um die Entwicklungen in der Logistikbranche aufzugreifen.
Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistungen sind die Architekten des Transportwesens. Sie organisieren den Versand, den Umschlag sowie die Lagerung von Gütern und verkaufen Verkehrs- sowie logistische Dienstleistungen, egal mit welchem Verkehrsmittel (LKW, Flugzeug, Schiff oder Bahn).
Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistungen werden vor allem von Speditionen und Unternehmen im Bereich Umschlag/Lagerwirtschaft beschäftigt. Außerdem arbeiten sie auch in Unternehmen, die in der Güterbeförderung im Straßen- oder Eisenbahnverkehr oder in der Schifffahrt aktiv sind, sowie bei Frachtfluggesellschaften oder Paket- und Kurierdiensten.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Zu den Aufgabengebieten gehören die klassischen speditionellen Tätigkeiten der Beratung und Organisation der Transport-, Umschlags-, und Lagerprozesse (TUL-Prozess) unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, terminlichen und organisatorischen Aspekte. Ergänzt wurde im neuen Berufsbild die prozessorientierte Sichtweise (Geschäftsprozessorientierung) sowie die zusätzlichen Schwerpunkte Gefahrgut und Logistik. Es fallen verschieden Aufgaben, je nach Art, Größe und Spezialisierung des Betriebes, z.B.:
- Kunden beraten und Angebote erstellen
- Aufträge abwickeln und entsprechende Transportdokumente erstellen und versenden
- Transporte planen und disponieren
- Frachtführer, Transport- und Lagerpartner beauftragen
- Einzelsendungen zu Sammelladungen zusammen fassen
- Zollabwicklung
- Schadensfälle bearbeiten
- verwalten des Lagers
- allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten
Ausbildung
Die in der Regel 3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handel angeboten, und ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz(BBiG) anerkannter Beruf. Eine bestimmte Schulbildung ist laut Gesetz nicht vorgeschrieben.
Seit in Kraft treten der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/ zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistungen wird besonderen Wert auf moderne speditionelle und logistische Dienstleistungen, sowie auf Informationstechnik, Sicherheit im Güterverkehr und die englische Sprache gelegt.
siehe auch
Quellen
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