- Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen
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Versicherungskaufmann ist eine Berufsbezeichnung, die nach
- zwei bis oder dreijähriger (je nach Voraussetzung) dualer Ausbildung in einem Versicherungsunternehmen und
- erfolgreich abgelegter Prüfung gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor der IHK geführt werden darf. Der Versicherungskaufmann ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB).
Mit der Neuordnung zum 1. August 2006 wurde die Ausbildung zum Versicherungskaufmann durch den Kaufmann für Versicherungen und Finanzen ersetzt.
Aufbauend auf die Ausbildung zum Versicherungskaufmann bietet die Versicherungsakademie berufsbegleitende Studiengänge zum Versicherungsfachwirt und Versicherungsbetriebswirt an.
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