- Kautelar-Jurisprudenz
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Als Kautelarpraxis oder auch Kautelarjurisprudenz (Kautel, lat. cautela „Vorsicht, Schutz“, zu cavere „sich vorsehen, sich hüten, in Acht nehmen vor, sichern“ und iurisprudentia, iuris, Genitiv von ius „Recht“ und prudens „klug“) wird die außergerichtliche beratende Tätigkeit des Rechtsanwalts bezeichnet. Hier geht es nicht darum, einen bereits entbrannten Streit auszufechten, sondern Streitigkeiten im Vorfeld insbesondere durch eine sinnvolle Vertragsgestaltung zu vermeiden. Die Begriffe sind etwas aus der Mode. Heute wird für diese Tätigkeit der Begriff Vertragsrecht verwendet.
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