Kavalierdelikt

Kavalierdelikt

Als Kavaliersdelikt bezeichnet man Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die gemeinhin als moralisch (so gut wie) einwandfrei gelten.

Einst bezeichnete man mit diesem Begriff Vergehen von Adligen, die nicht zum Ehrverlust führten – der Täter blieb „Kavalier“.

Der Begriff des Kavaliersdelikts rührt vom natürlichen Verbrechensbegriff her: Das Kavaliersdelikt ist Teil der Delikte, die keinen immanenten Unrechtsgehalt (sog. delicta mala per se) haben, sondern einfach gesetzlich verboten sind (delicta mala mere prohibita). Kavaliersdelikte werden häufig mit Bagatelldelikten gleichgesetzt, die aus Bequemlichkeit begangen werden (Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung u.ä.). Regelmäßig treffen Kavaliersdelikte aber die Allgemeinheit, so dass der Schaden zwar durch öffentliche Mittel kompensiert werden kann, der Unrechtsgehalt dafür aber umso höher ist.

Das Empfinden für ein Kavaliersdelikt ist zeitlichen und gesellschaftlichen Schwankungen unterworfen. Beispielsweise betrachten viele Menschen heutzutage das „Schwarzfahren“ mit öffentlichen Verkehrsmitteln als Kavaliersdelikt.

Der Begriff wird häufig in negierter Form gebraucht, beispielsweise „Umweltverschmutzung ist kein Kavaliersdelikt“ oder „Betrunken Autofahren ist kein Kavaliersdelikt.“.

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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