Bagatelldelikt

Bagatelldelikt

Unter einem Bagatelldelikt versteht man im deutschen Strafverfahrensrecht eine Straftat von geringer Bedeutung.

Die Staatsanwaltschaft kann von der Strafverfolgung bei Bagatelldelikten absehen oder ein bereits bestehendes Verfahren gemäß § 153 StPO einstellen (auch vorläufig unter Erteilung von Auflagen und Weisungen), wenn es sich um Vergehen (nicht um ein Verbrechen) handelt. Diese Möglichkeit ist Ausdruck des Opportunitätsprinzips. Demnach ist die Anklageerhebung bei Straftaten geringer Bedeutung in das Ermessen der Staatsanwaltschaft gestellt (lat. opportunus u. a. für: angebracht, angemessen).

Als Bagatelldelikte sind Vergehen anzusehen, bei denen kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Im Übrigen darf die Schuld des Täters nur gering und nicht gewerbsmäßig und wiederholt sein.

Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen werden zudem gemäß § 248a StGB grundsätzlich nur noch auf Antrag verfolgt.

Ein typisches Bagatelldelikt sind Ladendiebstähle mit geringwertigen Sachen als Diebesgut, ebenso der frühere Mundraub.

Bagatelldelikte werden häufig mit Kavaliersdelikt gleichgesetzt, die gemeinhin als moralisch (so gut wie) einwandfrei gelten.

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  • Bagatelldelikt — Ba|ga|tẹll|de|likt 〈n. 11; Rechtsw.〉 kleineres Vergehen mit geringer Schuld des Täters * * * Ba|ga|tẹll|de|likt, das (Rechtsspr.): geringfügige Straftat. * * * Ba|ga|tẹll|de|likt, das (Rechtsspr.): geringfügige Straftat: Körperverletzung ist… …   Universal-Lexikon

  • Bagatelldelikt — Ba·ga·tẹll·de·likt das; Jur; eine relativ harmlose strafbare Handlung, für die man nur eine Geldstrafe bekommt ≈ Ordnungswidrigkeit …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Bagatelldelikt — Ba|ga|tẹll|de|likt 〈n.; Gen.: (e)s, Pl.: e〉 kleineres Vergehen mit geringer Schuld des Täters …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Bagatelldelikt — Ba|ga|tell|de|likt das; [e]s, e <zu ↑Bagatelle u. ↑Delikt> Straftat, bei der die Schuld des Täters gering ist u. kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht …   Das große Fremdwörterbuch

  • Bagatelldelikt — Ba|ga|tẹll|de|likt (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

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