Keine Strafe ohne Schuld

Keine Strafe ohne Schuld

Die lateinische Formel „nulla poena sine culpa“ drückt eine der wesentlichen Rechtsregeln aus: Niemand darf für eine Tat bestraft werden, wenn ihn keine Schuld trifft (Schuldprinzip, wörtliche Übersetzung der Formel: „keine Strafe ohne Schuld“).

Das Schuldprinzip ist Grundlage für:

  • die Strafbegründung: Eine Strafe darf nur verhängt werden, wenn dem Täter seine Tat persönlich zum Vorwurf gemacht werden kann.
  • das Strafmaß: Einzige Grundlage für das Strafmaß ist die Schuld des Täters, wobei die voraussichtlichen Strafwirkungen zu berücksichtigen sind.
  • die Schuld-Unrechts-Kongruenz: Die Schuld muss alle Elemente des verübten Unrechts umfassen.

Deutschland

Verankert ist das Schuldprinzip in Art. 103 Absatz 2 des Grundgesetzes, der die Strafbarkeit nur zulässt, wenn das zu bestrafende Verhalten bereits zum Handlungszeitpunkt mit entsprechender Strafe bedroht war. Dieser Grundsatz lässt sich unterteilen in eine objektive Komponente (Tat muss verboten sein) und eine subjektive (Tat muss persönlich vorwerfbar sein); aus letzterer geht das Schuldprinzip hervor.

Im deutschen Strafrecht ist das Schuldprinzip in § 46, Absatz 1, Satz 1 StGB verankert: „Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe“. Schuldunfähigkeitsgründe finden sich in den §§ § 19, § 20 StGB; die verminderte Schuldfähigkeit ist in § § 21 StGB beschrieben.

Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schuld (Ursache, Vergehen) — (Eine Scheidung der Sprichwörter in zwei Gruppen konnte selbstverständlich nur im allgemeinen durchgeführt werden, da die Bedeutung des Wortes »Schuld« in einem und demselben Sprichworte verschieden aufgefasst werden kann.) 1. Auf Schuld folgt… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Schuld, die — Die Schuld, plur. die en, ein sehr altes Wort, welches in einer doppelten Hauptbedeutung vorkommt. I. Mit dem herrschenden Begriffe eines begangenen Fehlers, Vergehens oder Verbrechens. 1. Ein Verbrechen. 1) Eigentlich. Auf daß sie sich nicht mit …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Strafe — 1. Besser offene Strafe als falsche Feindschaft. Schwed.: Oppen bart straff är bättre än skrymtad wärskap. (Grubb, 648.) 2. De Schtrôw äs lum, awer se erlangt int doch. (Siebenbürg. sächs.) – Schuster, 636. 3. Dein straff vnd lehr ist gantz ein… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Strafe — (Poena, Vindicta, Animadversio, Coërcitio), jeder Nachtheil, jedes Übel, welches denjenigen trifft, welcher sich eines Unrechtes od. einer unerlaubten Handlung schuldig gemacht hat. I. In ethischer Hinsicht unterscheidet man natürliche S n,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schuld — [ʃʊlt], die; , en: 1. <ohne Plural> das Verantwortlichsein für einen unheilvollen, strafwürdigen, bestimmten Geboten o. Ä. zuwiderlaufenden Vorgang, Tatbestand: er trägt die Schuld am wirtschaftlichen Zusammenbruch; sie fühlt sich frei von… …   Universal-Lexikon

  • Schuld — Schuld, 1) die Urheberschaft eines Übels, insofern damit zugleich die Verpflichtung entweder zum Ersatz od. zur Erduldung eines vergeltenden Übels (einer Strafe) verbunden ist. Es liegen dabei immer entweder stillschweigend od. ausdrücklich… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kein Verbrechen ohne Gesetz — nullum crimen sine lege (lat.): „kein Verbrechen ohne Gesetz“ ist ein fundamentaler Grundsatz des modernen Strafrechts. Er besagt, dass eine Handlung, die durch kein Gesetz strafbewehrt (pönalisiert) ist, nicht willkürlich zur Straftat erklärt… …   Deutsch Wikipedia

  • Strafe — Die Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, das in der Regel vom Erziehenden oder Vorgesetzten als Unrecht bzw. als (in der Situation) unangemessen qualifiziert wird. Der Begriff der Strafe wird insbesondere im Bereich der… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuld und Sühne — Raskolnikow und Marmeladow. Illustration von Michail Petrowitsch Klodt, 1874. Schuld und Sühne (russisch: Преступление и наказание), in älteren Übersetzungen auch Raskolnikow, in neueren Verbrechen und Strafe, ist der 1866 erschienene erste große …   Deutsch Wikipedia

  • Verbrechen und Strafe — Schuld und Sühne (russisch: Преступление и наказание), in älteren Übersetzungen auch Raskolnikow, in neueren Verbrechen und Strafe, ist der 1866 erschienene erste große Roman von Fjodor Dostojewski. Inhaltsverzeichnis 1 Titel 2 Handlung 3… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”