- Kernzeit
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Als Kernarbeitszeit oder einfach Kernzeit bezeichnet man die Zeitspanne, in der für den Arbeitnehmer Anwesenheitspflicht im Unternehmen herrscht. Sie wird bei gleitender Arbeitszeit zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer vereinbart, um eine gleichzeitige Anwesenheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Zeitspanne der Kernarbeitszeit ist sinnvollerweise kürzer als die der vereinbarten täglichen Arbeitszeit.
Die Kernarbeitszeit wird normalerweise im Arbeitsvertrag oder in allgemeinen Anstellungsbedingungen definiert. Sie kann beispielsweise auf die Zeitspanne von 9:00–15:00 Uhr festgelegt werden.
Bei der flexiblen Arbeitszeit hingegen gibt es keine Kernarbeitszeiten, sondern nur Servicezeiten, in denen eine bestimmte Servicequalität zu bestimmten Zeiten von einer bestimmten Menge an Personal zu erbringen ist, aber nicht jeder jederzeit präsent sein muss. Bei der flexiblen Arbeitszeit ist jeder frei von Anwesenheitspflichten zu bestimmten Zeiten, sofern er dieses mit Kollegen abstimmen kann für Vertretungen, falls Kundenbeziehungen bestehen.
Siehe auch
- Arbeitszeit, Anwesenheitspflicht
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