- Kieferorthopäde
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Die Kieferorthopädie ist das Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne (Zahnfehlstellung) befasst. Der Inhalt des Fachbereichs wird besser durch die Bezeichnung Dento-Maxilläre Orthopädie (Kieferregulierung) wiedergegeben. Der Begriff Orthodontie (Zahnregulierung) wird vorwiegend in angloamerikanischen Ländern verwendet.
Die ersten systematischen Lehrbücher über Kieferorthopädie wurden von Norman Kingsley 1880 und von Edward H. Angle, dem „Vater der Kieferorthopädie“, ab 1890 veröffentlicht.
Inhaltsverzeichnis
Klassifikation
Die Klassifikation nach Angle teilt Zahnfehlstellungen in drei Klassen, je nach der Stellung der ersten Molaren zueinander. Diese Klassen werden mit römisch I bis III bezeichnet, wobei Klasse I eine eugnathe, das heißt regelrechte oder neutrale Relation, beschreibt. Klasse II beschreibt eine distale, das heißt eine dorsale (zum Rücken hin gelegen) Lage des ersten Unterkiefer Molaren zum ersten Oberkiefer Molaren. Die Klasse III nach Angle beschreibt eine mesiale Verzahnung der Backenzähne. Sie wird auch Progenie genannt.
Kieferorthopäde (Fachzahnarzt für Kieferorthopädie)
Der Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt, der nach erfolgreichem Abschluss seines Zahnmedizinstudiums mindestens ein Jahr als Zahnarzt gearbeitet hat und anschließend eine mindestens dreijährige, ganztägige und hauptberufliche Weiterbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie abgeschlossen hat. Diese Ausbildung muss teils in einer kieferorthopädischen Fachpraxis, teils in einer kieferorthopädischen Universitätsklinik erfolgen und schließt mit einer Facharztprüfung ab. In einigen Bundesländern kann die Weiterbildung auch ohne zahnärztliches Jahr erfolgen.
Im Jahr 2005 hat der Wissenschaftsrat die aktuelle Approbationsordnung für Zahnärzte aus dem Jahre 1955[1] als stark veraltet eingestuft und eine „grundlegende Neuausrichtung“[1]empfohlen, um der "fachlichen Weiterentwicklung" und "den Anforderungen an eine moderne und interdisziplinär ausgerichtete Lehre Rechnung" zu tragen.
In der sich in Arbeit befindliche Approbationsordnung, wird die Zahnmedizin, wie vom Wissenschaftsrat gefordert[1], an die Humanmedizin angenähert, damit mehr medizinische Aspekte ins Studium einfließen.
Behandlungssystematik
Grundsätzlich gibt es verschiedene Ansätze zur Behandlungsmethodik. Dabei sind vor allem zwei grundlegend verschiedene Konzepte zu unterscheiden. Beim ersten Konzept ist ein frühzeitiger Behandlungsbeginn (nach Durchbruch der Schneidezähne) zur Steuerung der Entwicklung notwendig. Dadurch kann das Wachstum zur korrekten Einstellung der Kiefer zueinander und Schaffung von ausreichend Platz für alle permanenten Zähne beeinflusst werden. In Ausnahmefällen (Kreuzbiss, Progenie) ist ein sehr früher Behandlungsbeginn (ab ca. 4. Lebensjahr) günstig. Üblicherweise wird dabei mit herausnehmbaren Plattenapparaturen oder Funktionskieferorthopädischen Apparaturen (FKO) behandelt um orthopädische Effekte zu bekommen. Das zweite Konzept befasst sich mit der Regulierung der bereits erfolgten ungünstigen Entwicklung. Dabei werden vor allem festsitzenden Zahnspangen (Multiband- und/oder Multibracketapparatur) zur Korrektur einer Zahnfehlstellungverwendet. werden Palatinalbogen oder mit einer Kombination von herausnehmbaren und festen Spangen (Zwei-Phasen-Behandlung), gegebenenfalls auch in Kombination mit chirurgischen Eingriffen durch Kieferchirurgen.
Health Technology Assessment - Bericht 2008
Das Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat in ihren Health Technology Assessment (HTA) - Bericht "Mundgesundheit nach kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzenden Apparaten"[2] unter anderen festgestellt, dass die "Kieferorthopädie als wissenschaftlich bislang unzureichend abgesichert" anzusehen ist und "... stößt bei der Suche nach wissenschaftlichen Belegen für die Wirksamkeit kieferorthopädischer Maßnahmen auf zahlreiche offene Fragen. Er beanstandet vor allem die dürftige Studienlage zu Auswirkungen auf Zahn- oder Mundgesundheit. Zwischen praktischer Anwendung der Kieferorthopädie und der Erforschung ihrer Wirksamkeit sehen die Autoren eine Kluft. Sie fordern daher dringend Forschungsanstrengungen, um kieferorthopädische Behandlungen zukünftig wissenschaftlich besser begründet einsetzen zu können." [3]
Fußnoten
- ↑ a b c Pressemitteilung 05/2005 des Wissenschaftsrat: „Wissenschaftsrat empfiehlt umfassende Reformen für die Zahnmedizin an den Universitäten“, Komplette Drs. 6436/05, 31.01.2005
- ↑ DIMDI HTA-Studie 2008, Berichtsnr. DAHTA066 :"Mundgesundheit nach kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzenden Apparaten", Wilhelm Frank, Karin Pfaller, Brigitte Konta
- ↑ DIMDI: Neuer HTA-Bericht sieht Kieferorthopädie als wissenschaftlich bislang unzureichend abgesichert, 22.04.2008
Siehe auch
- Lip Bumper
- Rechtliche Aspekte in der Patient-Arzt-Beziehung siehe Ärztliche Aufklärung, Heilbehandlung, Informierte Einwilligung, Compliance (Medizin),Körperverletzung und Behandlungsfehler
- Weiterführende Information der Zahnbeziehungen siehe Zahnmedizin, Okklusion, Okklusionskurve, Spee-Kurve, Kompensationskurve und Okklusionsebene
Weblinks
- Weiterführende Informationen auf der Deutschen Zahnarztauskunft (Werbefreies Informationsportal) - Von der Health On the Net Foundation mit dem HONcode ausgezeichnet.
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