Kirrung

Kirrung
Kirrung mit kleiner Suhle

Als Kirrung bezeichnet der Jäger einen Platz zum Ausbringen von nichtfleischlichen Stoffen (aber auch von Eiern und Käse), die von Wild (Tiere, die dem Jagdgesetz unterliegen) als Nahrung angenommen werden. Es ist eine „Lockfütterung“.

Den Vorgang selbst nennt man „kirren“ oder „ankirren“.

Die zu kirrenden Tiere sind vorwiegend Allesfresser (z. B. Schwarzwild) sowie sich vegetarisch ernährende Tiere. Am häufigsten wird Schwarzwild gekirrt (bevorzugt mit Mais), aber auch Federwild (z. B. Fasan, Rebhuhn) und manches Niederwild wird angekirrt. Teilweise werden auch Salzlecken/Sulzen zu den Kirrungen gerechnet.

Sinn einer Kirrung ist es, das Wild an einen bestimmten Platz zu bringen/locken und dort ausreichend lange zu beschäftigen, um es bejagen und/oder beobachten zu können.

Das Anlocken von Raubwild, welches sich vorwiegend fleischlich ernährt, erfolgt mit Innereien und Fleisch von Wild. In diesem Falle spricht der Jäger von Luder, Luderplatz und vom „anludern“.

In den jeweiligen (Landes-)-Jagdgesetzen ist festgelegt, dass die Anzahl der Kirrungen pro Flächeneinheit begrenzt ist und nicht den Charakter einer Fütterung annehmen darf (Menge und Ausdehnung der Kirrung). Darüber hinaus ist oft vorgeschrieben, dass das Kirrgut/-material nur für eine bestimmte Wildart zugänglich sein darf (z. B. Schwarzwild). Dies ist durch bauliche Maßnahmen der Kirrung sicherzustellen.

Kirrungen können offen ausgelegt, eingegraben oder durch Behälter, die bei Bewegung Kirrgut abgeben (z. B. „Sauenkreisel“) realisiert werden.

Kirrungen werden oft mit Wilduhren oder Fotofallen versehen, um dem Jäger einen Überblick über den „Betrieb“ an der Kirrung zu ermöglichen.

Siehe auch


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