- Klassenkonferenz
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Klassenkonferenzen sind Instrumente der schulischen Verwaltung. In einer Klassenkonferenz werden zumeist Angelegenheiten behandelt, die eine Schulklasse oder einzelne ihrer Mitglieder betreffen.
Wann eine Klassenkonferenz einberufen wird, welche Personen daran teilnehmen und welche Angelegenheiten in ihre Zuständigkeit fallen, ist in Deutschland fallweise in den Landesschulgesetzen geregelt, meist sind es alle unterrichtenden Lehrer und 2 Vertreter der Schülerschaft. Bei Klassenkonferenzen, die aufgrund eines Vergehens einberufen werden, muss der Schulleiter eingeladen werden.
In einigen Bundesländern gibt es in den Schulgesetzen auch Verweise auf Klassenkonferenzen, ohne dass diese jedoch genauer spezifiziert sind.
Die Klassenkonferenz entscheidet über folgende Angelegenheiten:
- Disziplinarmaßnahmen, in Form eines schriftlichen Verweises, der Umschulung auf eine andere Schule des gleichen Bildungsweges, eines zeitweiligen Unterrichtsverweises, nicht nur in allen Fächern sondern auch gezielt bei Einzelfächern.
- Die Einberufung einer Schulkonferenz
- Ein besonderes Lob, das auch auf Zeugnissen erscheint
Weblinks
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