- Klassenleitung
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Als Klassenlehrer bzw. in Österreich Klassenvorstand bezeichnet man einen Lehrer, der (meist für mehrere Schuljahre) die Leitung einer Schulklasse innehat. Die genauen Aufgaben des Klassenlehrers sind in der Regel in den Schulgesetzen der Länder geregelt.
Wenn in der Oberstufe oder in der Kursstufe (12. und 13. Klasse bzw. 11. und 12. beim zwölfjährigen Bildungsweg) nicht mehr im Klassenverband unterrichtet wird, tritt an die Stelle des Klassenlehrers ein Tutor, manchmal auch Beratungslehrer genannt.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Der Klassenlehrer ist der erste Ansprechpartner der Schüler und Eltern für alle schulischen Fragen, die über die Inhalte der einzelnen Fächer hinaus gehen.
So ist der Klassenlehrer in der Regel:
- verantwortlich für Kontrolle der Schulpflicht (Entschuldigungen), Beurlaubungen bis zwei Tagen und Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
- Erstellung der Zeugnisse
- Diskussion der Zwischen- und Jahreszeugnisse, der Bildungsempfehlung und der Versetzungsgefährdungen mit Schülern und Eltern
- Verbindung zwischen Schule und Eltern
- zuständig für das Führen des Klassenbuchs der Klasse
- Ansprechpartner für andere Lehrer in Klassenangelegenheiten
- Leitung (Vorsitz) und Einberufung einer Klassenkonferenz sowie der Zeugniskonferenzen
- Koordination der bestehenden Regelungen (z. B. Hausaufgabenumfang, Disziplinarmaßnahmen) mit Fachlehrern
- Überstützung der Klassen-Schülervertretung und Elternpflegschaft
- Organisation von Klassenfahrten
- Verwaltung der Klassenkasse
- Streitschlichtung
- schulspezifische Bereiche, z. B. Projekttage, Wandertage, Vor- und Nachbereitung der Betriebs- und Sozialpraktika
Weiteres
Der Klassenlehrer hat meist einen Stellvertreter. Der Klassenleiter kann auch in einer anderen Klasse der Stellvertreter des dortigen Klassenlehrers sein.
In seltenen Fällen kann eine Klasse auch zwei völlig gleichberechtigte Klassenlehrer haben.
Begriffsbestimmung
In einigen Schulgesetzen, wie z. B. dem Baden-Württembergischen, fehlt eine Definition für den Klassenlehrer. Auch wenn allgemein als selbstverständlich vorausgesetzt, muss nicht jede Klasse einen Klassenlehrer haben. Ebenso sind Pflichten und Rechte nicht immer im Schulgesetz festgelegt.
Literatur
- GEW Jahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer - Handbuch des Schul- und Dienstrechts in Baden-Württemberg, Stichwort "Klassenlehrer/in"
- Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) u. a. §90 Online
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