- Klassifizierung amerikanischer Eisenbahnen
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Die Klassifizierung der Eisenbahnen in Nordamerika erfolgt entsprechend ihrem Umsatz und dient als Grundlage für die Erstellung von Statistiken, Berichten, Buchhaltungspflichten, gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regulierungen.
Als Class 1 werden in den USA und in Kanada die größten Gütertransporteisenbahnen bezeichnet. Kleinere Eisenbahnen wurden als Class 2 oder Class 3 bezeichnet. Heute wird durch den Verband der Eisenbahnunternehmen Association of American Railroads die Einordnung in „regional railroads“ und „local railroads“ genutzt.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Eine erste Einordnung von Bahngesellschaften in unterschiedliche Kategorien erfolgte mit der Einrichtung der Interstate Commerce Commission (ICC) 1887. Zur Erstellung ihres jährlichen Berichtes wurden die Bahngesellschaften in die Kategorien „Class 1“ (mehr als 1000 Meilen Streckennetz), „Class 2“ (600 bis 1000 Meilen Streckennetz), „Class 3“ (400 bis 600 Meilen Streckennetz), „Class 4“ (250 bis 400 Meilen Streckennetz) und „Class 5“ (weniger als 250 Meilen Streckennetz). Diese Einteilung wurde bis 1910 genutzt. Infolge des Hepburn Acts und der damit verbundenen Aufgabenerweiterung der ICC wurde ab 1911 eine neue Einteilung eingeführt. Unter Class-1-Gesellschaft wurden Unternehmen mit einem Umsatz von über eine Million US-Dollar eingeordnet, Class-2-Gesellschaften besaßen einen Umsatz zwischen 100.000 $ und 1.000.000 $ und Class-3-Gesellschaften mit einem Umsatz unter 100.000 $. Reine Rangiergesellschaften wurden nicht in diese Einteilung einbezogen.
1956 wurde die Grenze für eine Class-1-Gesellschaft auf 3 Millionen Dollar angehoben. Gleichzeitig wurden die Class-2- und Class-3-Gesellschaften in eine Class 2 zusammengefasst. Die Rangiergesellschaften wurden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in den jährlichen Statistiken und Berichten erfasst.
Ab 1976 musste eine Class-1-Bahngesellschaft mindestens 10 Millionen Umsatz haben. 1978 erfolgte eine erneute Änderung. Die Grenze für Class 1 wurde auf 50 Millionen $ angehoben. Gleichzeitig wurden wieder die Class 2 (10-50 Millionen $) und Class 3 (weniger als 10 Millionen $) eingeführt. Ab 1982 wurden die Grenzen entsprechend der jährlichen Inflation angepasst. Jedoch wurde schon ab 1979 auf die Berichtspflichten für die Class-2- und Class-3-Gesellschaften verzichtet. Somit haben diese Grenzen keine praktischen Auswirkungen.
1992 erfolgte eine erneute Änderung nunmehr wurde der Umsatz für eine Class-1-Gesellschaft auf 250 Millionen Dollar und für Class-2-Gesellschaften auf 20 Millionen Dollar festgesetzt. Seit dem erfolgt eine jährliche Anpassung entsprechend der Veränderung der Transportpreise im Bahnbereich (Railroad Freight Rate Index).
Da die Einordnungen nach Class 2 und Class 3 keine Auswirkungen mehr hat, führte die Association of American Railroads 1986 drei Kategorien zur Klassifizierung ein.
- Regional railroads - mehr als 350 Meilen Streckennetz und mehr als 40 Millionen US-Dollar Umsatz.
- Local railroads (früher shortline railroads) - Örtlich verkehrende Eisenbahnen, aber mit fahrplanmäßigem Streckenservice.
- Switching and terminal railroads - Eisenbahnen, die keine Punkt-zu-Punkt-Transporte (Linienverkehr) durchführen, sondern die Verbindung zwischen Endabnehmern und den anderen Eisenbahngesellschaften herstellen.
In Kanada müssen Class-1-Gesellschaften seit 2004 einen Bruttoertrag von jeweils 250 Millionen Kanadischen Dollar in den letzten beiden Geschäftsjahren erzielt haben.
Jahr Umsatzgrenze in Dollar Anzahl der Gesellschaften 1939 1.000.000 132 1956 3.000.000 113 1963 3.000.000 102 1965 5.000.000 1976 10.000.000 1978 50.000.000 41 1986 88.600.000 16 1989 93.500.000 13 1992 250.000.000 1995 11 1996 255.900.000 9 Jahr Umsatzgrenze in Dollar Anzahl der Gesellschaften 2000 256.400.000 8 2001 261.900.000 8 2002 266.700.000 7 2003 272.000.000 7 2004 277.700.000 7 2005 289.400.000 7 2006 319.300.000 7 2007 346.800.000 7 2008 359.600.000 7 2009 401.400.000 7 2010 378.800.000 7 Auswirkung der Klassifizierung
Die Festsetzung dieser Grenze ist eine politische Entscheidung, da aufgrund der unterschiedlichen Klassifizierung, auch für die Gesellschaften unterschiedliche Regelungen und Berichtspflichten gelten. So fragten zum Beispiel 1991 die Montana Rail Link und Wisconsin Central an, die Grenze auf 93,5 Millionen US-Dollar anzuheben, damit diese Gesellschaften zusätzliche Kosten einsparen konnten. Ende 1992 wurde die Grenze auf 250 Millionen US-Dollar angehoben, was dazu führte, dass die Florida East Coast Railway nur noch eine Class-2-Gesellschaft war.
Zurzeit gibt es sieben Class-1-Gesellschaften. Östlich des Mississippi sind dies CSX Transportation und die Norfolk Southern Railway, westlich des Mississippi die BNSF Railway und die Union Pacific Railroad sowie im Mittelwesten bis nach Mexiko die Kansas City Southern. Dazu gehören noch die Grand Trunk Corporation, Tochtergesellschaft der Canadian National Railway und die Soo Line Railroad, Tochtergesellschaft der Canadian Pacific Railway.
Die zwei kanadischen Class-1-Gesellschaften, Canadian National Railway und Canadian Pacific Railway, sind auch nach den US-Regeln Class-1-Gesellschaften.
Auf die mexikanischen Eisenbahngesellschaften angewandt, erfüllen die Ferrocarril Méxicano und Kansas City Southern de México die Vorgaben.
Amtrak und VIA Rail als Personenverkehrsgesellschaften in den USA und Kanada werden nicht klassifiziert.
Bis Mitte der 1980er Jahre verfügten alle Class-1-Gesellschaften zusammen über 94 bis 96 % des gesamten Streckennetzes der Vereinigten Staaten und waren für 96 bis 99 % des Umsatzes im Bahnbereich verantwortlich. Durch die Änderung der Klassifizierungsgrenzen sowie der Abgabe vieler Strecken an kleineren Bahngesellschaften erreichen die Class-1-Gesellschaften heute bei rund 67 % des Streckennetzes einen Umsatz von rund 93 % der Bahnindustrie.
Literatur
- William D. Middleton: Classification. In: William D. Middleton, George M. Smerk, Roberta L. Diehl (Hrsg.): Encyclopedia of North American Railroads. Indiana University Press, Bloomington, IN 2007, ISBN 978-0-253-34916-3, S. 278–279.
Weblinks
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