- Kleinanleger
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Der Anleger (auch Kapitalanleger oder Investor genannt) legt als einer der Kapitalmarktakteure Geld am Kapitalmarkt an (er investiert). Anleger werden in unterschiedliche Gruppen aufgeteilt, da sie jeweils unterschiedlich am Markt auftreten und auch andere Anlagestrategien verfolgen.
Eine Unterteilung bzw. Differenzierung von Anlegern kann nach verschiedenen Kriterien erfolgen:
Inhaltsverzeichnis
Unterteilung nach Anlegertyp
Privatanleger
Privatanleger, auch freie Investoren, Kleinanleger oder Retailanleger genannt, sind "normale" Einzelpersonen die oft über kein erweitertes Finanzwissen verfügen und daher durch z.B. die neue Markets in Financial Instruments Directive (MiFID)-Gesetzgebung besonders zu schützen sind.
Institutionelle Anleger
Siehe Hauptartikel Institutionelle Anleger
Institutionelle Anleger sind in der Regel Unternehmen wie Banken, Versicherungen, Anlagegesellschaften, Öffentliche Hand, Industrieunternehmen. Während in der Regel ein Privatanleger geringere Summen sporadisch anlegt, investieren institutionelle Anleger oft große Summen in regelmäßigen Abständen. Dementsprechend verfügen Institutionelle Anleger oft über vergleichsweise große Erfahrung über die Chancen und Risiken der verschiedenen Anlageprodukte, weshalb sie beim Umgang mit dergleichen oft weniger informiert werden müssen als Privatanleger.
Spezialfall: Qualifizierter institutioneller Investor
Siehe Hauptartikel Qualifizierter institutioneller Investor
Unterteilung nach Anlagemotivation
strategisches Investment
Beim strategischen Investment (Akteur strategischer Investor) liegt der Fokus auf der Verbindung des Investitionsguts mit dem eigenen Geschäft.
Beispiele:
- Kauf von Rohstofffutures um die eigene Produktion für die Zukunft abzusichern.
- Kauf von Unternehmensbeteiligungen um eigenes Produktportfolio abzurunden, den Kundenstamm zu erweitern, oder betriebliche Aufgaben und Prozesse zusammenzuführen (EDV, Einkauf, Produktion, Vertrieb, Verwaltung, F&E), um von den damit verbundenen Economy-of-Scale-Effekten zu profitieren.
Finanzinvestment
Beim Finanzinvestment (Akteur Finanzinvestor) sind die laufenden Erträge aus dem Investitionsobjekt oder die erwarteten Wertsteigerungsgewinne bei einer späteren Wiederveräußerung des ganzen oder von Teilen des Investitionsobjektes Hauptanlagemotivation. Bezieht sich das Investment auf Unternehmensanteile, so spricht man von einer Finanzbeteiligung.
Spezialfall Heuschrecke
Siehe Hauptartikel Heuschreckendebatte
Als "Heuschrecke" werden besonders aggressive Investoren beschrieben, die mit einem sehr kurzfristigen Zeithorizont versuchen, möglichst viel Gewinn aus dem entsprechenden Unternehmen zu erzielen ("Melken der Unternehmen") und dabei das Unternehmen nachhaltig schädigen, indem wertvolle Bestandteile herausgelöst werden oder das Unternehmen mit großen Verbindlichkeiten belastet wird. Oft wird dieser Begriff in engem Zusammenhang mit Private-Equity-Investoren gesehen, jedoch sind bisher nur einige wenige Gesellschaften durch zu aggressives und am Ende für das Zielunternehmen schädliches Agieren aufgefallen, wodurch der Großteil der Private-Equity-Investoren nicht als "Heuschrecke" charakterisiert werden kann.
Unterteilung nach Anlageobjekt
Unternehmensbeteiligungen
Anlage in Unternehmensbeteiligungen durch den Erwerb von Kommandit- oder GmbH-Anteilen, Aktien oder Aktienfonds. Legt der Anleger sein Geld in Aktien an, so wird er zum Aktionär des entsprechenden Unternehmens.
Beteiligung an börsennotierten Unternehmen
Beteiligung an nicht börsennotierten Unternehmen („Private Equity“)
Siehe Hauptartikel Außerbörsliches Beteiligungskapital
Der Investor erwirbt hier originär bedeutende Anteile an nicht börsennotierten Gesellschaften.
andere Finanzanlageobjekte
Erwerb von anderen Wertpapieren wie
- Anteilscheinen
- Verzinsliche Wertpapieren, wie z. B. Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kassenobligationen, Rentenpapieren (in der Schweiz: Obligationen)
- Optionsscheinen oder andere verbriefte Derivate
- Wandelanleihen
- Zertifikaten
- Wechseln
- Theoretisch sind auch Briefmarken Wertpapiere, denn sie verbriefen das Recht zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung.
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