- Knebelparagraph
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Als Knebelvertrag bezeichnet man umgangssprachlich ein Vertragswerk, das darauf abzielt, eine Vertragspartei - zu für die andere Partei günstigen Konditionen - möglichst langfristig in dem Vertragsverhältnis festzuhalten. Meist wird das erreicht durch die Gestaltung von Kündigungsfristen oder -bedingungen, Ausnutzung von scheinbaren Vorteilen für die „geknebelte“ Partei oder Monopolstellungen.
In Anlehnung dazu werden manchmal einzelne Abschnitte eines Vertrages als Knebelparagraphen bezeichnet, wenn sie für eine der Vertragsparteien scheinbar unverhältnismäßig günstige Konditionen enthalten.
- Vgl. auch den Artikel von RA Prof. Dr. jur. Dieter Nennen Knebelverträge bei Germany´s Next Topmodel?
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