Kokka Kōan Iinkai

Kokka Kōan Iinkai

Die Nationale Kommission für Öffentliche Sicherheit (jap. 国家公安委員会, kokka kōan iinkai) ist ein Organ der japanischen Regierung zur zentralen Überwachung der Polizei.

Sie wurde nach den Polizeigesetzen von 1948 und 1956 gemeinsam mit der Polizeibehörde (警察庁, keisatsu-chō) geschaffen um die zivile Kontrolle über die Polizei sicherzustellen und die Macht des früheren Innenministeriums (内務省, naimu-shō) einzuschränken. Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden, der als Staatsminister Teil des Kabinetts ist, und fünf weiteren Mitgliedern, die vom Premierminister mit Zustimmung beider Häuser des Kokkai für fünf Jahre ernannt werden. Sie befasst sich generell mit Sicherheitsfragen in der Verantwortung des Staates und insbesondere mit der Überwachung der Polizeibehörde als ganzes: Sie legt Richtlinien fest und ernennt den Behördenleiter, sie hat jedoch keine direkten Einflussmöglichkeiten auf lokale oder Präfekturbüros der Polizei. Auch wenn sie vom Premierminister berufen wird und formell dem Kabinettsbüro zugeordnet ist, arbeitet sie weisungsunabhängig vom Kabinett. Die Kommission soll sicherstellen, dass die Polizei und deren Ausbildung einheitlich, effizient und frei von politischer Einflussnahme arbeitet.

Kommissionsmitglieder (Stand: 24. September 2008)

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