Naikaku

Naikaku

Das japanische Kabinett (内閣, Naikaku) ist die Exekutive der japanischen Regierung. Es besteht aus dem Premierminister Japans und bis zu 14 anderen Mitgliedern, die als Staatsminister bezeichnet werden. Der Premierminister wird durch das japanische Parlament ernannt, die anderen Minister werden durch den Premierminister ernannt und abberufen. Das Kabinett als Ganzes ist dem Parlament rechenschaftspflichtig und muss zurücktreten, wenn ein Misstrauensvotum im Unterhaus erfolgreich ist, eine Vertrauensfrage dort keine Mehrheit findet, der Premierminister dauerhaft an der Amtsführung gehindert ist oder nach einer Wahl zum Unterhaus das Parlament zum ersten Mal zusammentritt. Allerdings führt das Kabinett auch nach dem Rücktritt die Geschäfte provisorisch weiter, bis ein neuer Premierminister ernannt ist.

Das moderne japanische Kabinett findet seine Grundlage in den Artikeln 65 bis 75 der japanischen Verfassung von 1947. Ein Kabinett existierte jedoch bereits unter der Verfassung des japanischen Kaiserreiches von 18891946. Dieses war dem Kaiser von Japan unterstellt.

Inhaltsverzeichnis

Berufung

Nach der Verfassung werden die Staatsminister nach Wahl des Premierministers von diesem berufen. Der Premierminister wird vom Parlament gewählt und dann vom Kaiser ernannt. Falls Oberhaus und Unterhaus unterschiedliche Kandidaten wählen, geht nach einer erfolglosen Vermittlung im Vermittlungsausschuss der Wille des Unterhauses vor (Artikel 67 der Verfassung).

Eine Mehrheit des Kabinetts einschließlich des Premierministers muss Mitglied in einer der beiden Kammern des Parlaments sein. Alle Mitglieder müssen Zivilisten sein. Unter dem Kabinettsgesetz von 2001 muss die Zahl der Staatsminister (außer dem Premierminister) 14 oder weniger betragen, in besonderen Fällen kann die Zahl auf 17 erhöht werden. Im Falle eines kollektiven Rücktrittes des Kabinetts amtiert dieses bis zur Ernennung eines neuen Kabinetts durch einen vom Parlament neu ernannten Premierminister weiter. Während ihrer Amtszeit genießen die Kabinettsmitglieder juristische Immunität, solange der Premierminister einer juristischen Verfolgung nicht im Einzelfall zustimmt.

Das Kabinett muss unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

  • Bei Passieren eines Misstrauensvotums oder Niederlage in einem Vertrauensvotum im Repräsentantenhaus, wenn sich dieses nicht selbst innerhalb von zehn Tagen nach dem Votum auflöst.
  • Bei der ersten Einberufung des Parlamentes nach allgemeinen Wahlen zum Repräsentantenhaus, auch wenn alle Minister in der danach erneut ernannt werden.
  • wenn die Position des Premierministers frei wird oder der Premier seine Rücktrittsabsicht erklärt.

Befugnisse

Das Kabinett übt zwei Arten von Befugnissen aus. Einige Befugnisse werden nominell vom Kaiser mit „Rat und Bestätigung“ des Kabinetts ausgeübt. In der Praxis sind die Beschlüsse des Kabinetts jedoch für den Kaiser bindend.

Andere Befugnisse übt das Kabinett selbst aus. Im Gegensatz zur Praxis in vielen Konstitutionellen Monarchien ist der Kaiser von Japan nicht das nominelle Oberhaupt der Exekutive im Staat. Diese Funktion übt nach der Verfassung das Kabinett aus.

Befugnisse, die im Namen des Kaisers ausgeübt werden

  • Einberufung des Parlaments.
  • Auflösung des Repräsentantenhauses.
  • Ausrufung allgemeiner Parlamentswahlen.
  • Verleihen von Ehrungen.

Eigene Befugnisse

Diese ergeben sich aus den Artikeln 72 und 73 der Verfassung.

  • Ausführung der Gesetze.
  • Ausübung der Außenbeziehungen.
  • Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen mit Zustimmung des Parlaments.
  • Leitung der Zivilverwaltung.
  • Entwurf des Haushaltes (der dann vom Parlament angenommen werden muss).
  • Annahme von Rechtsverordnungen.
  • Gewähren der Generalamnestie, spezieller Amnestie, Umwandlung von Bestrafungen, Strafaufschub und Wiedereinsetzung in die Bürgerrechte.

Jede Rechtsverordnung und jedes Gesetz werden vom sachlich zuständigen Staatsminister unter- und vom Premierminister gegengezeichnet.

Kabinett (2008)

Eine Paulownienblüte wird als Symbol des japanischen Premiermineisters und Kabinetts angesehen.

Das erste Kabinett von Premierminister Tarō Asō besteht nach dem letzten Ministerrücktritt seit dem 29. September 2008 aus folgenden Mitgliedern (in Klammern jeweils die Parteizugehörigkeit und bei LDP-Mitgliedern die Faktionszugehörigkeit):

Quellen

Weblinks


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