- Naikaku
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Das japanische Kabinett (内閣, Naikaku) ist die Exekutive der japanischen Regierung. Es besteht aus dem Premierminister Japans und bis zu 14 anderen Mitgliedern, die als Staatsminister bezeichnet werden. Der Premierminister wird durch das japanische Parlament ernannt, die anderen Minister werden durch den Premierminister ernannt und abberufen. Das Kabinett als Ganzes ist dem Parlament rechenschaftspflichtig und muss zurücktreten, wenn ein Misstrauensvotum im Unterhaus erfolgreich ist, eine Vertrauensfrage dort keine Mehrheit findet, der Premierminister dauerhaft an der Amtsführung gehindert ist oder nach einer Wahl zum Unterhaus das Parlament zum ersten Mal zusammentritt. Allerdings führt das Kabinett auch nach dem Rücktritt die Geschäfte provisorisch weiter, bis ein neuer Premierminister ernannt ist.
Das moderne japanische Kabinett findet seine Grundlage in den Artikeln 65 bis 75 der japanischen Verfassung von 1947. Ein Kabinett existierte jedoch bereits unter der Verfassung des japanischen Kaiserreiches von 1889–1946. Dieses war dem Kaiser von Japan unterstellt.
Inhaltsverzeichnis
Berufung
Nach der Verfassung werden die Staatsminister nach Wahl des Premierministers von diesem berufen. Der Premierminister wird vom Parlament gewählt und dann vom Kaiser ernannt. Falls Oberhaus und Unterhaus unterschiedliche Kandidaten wählen, geht nach einer erfolglosen Vermittlung im Vermittlungsausschuss der Wille des Unterhauses vor (Artikel 67 der Verfassung).
Eine Mehrheit des Kabinetts einschließlich des Premierministers muss Mitglied in einer der beiden Kammern des Parlaments sein. Alle Mitglieder müssen Zivilisten sein. Unter dem Kabinettsgesetz von 2001 muss die Zahl der Staatsminister (außer dem Premierminister) 14 oder weniger betragen, in besonderen Fällen kann die Zahl auf 17 erhöht werden. Im Falle eines kollektiven Rücktrittes des Kabinetts amtiert dieses bis zur Ernennung eines neuen Kabinetts durch einen vom Parlament neu ernannten Premierminister weiter. Während ihrer Amtszeit genießen die Kabinettsmitglieder juristische Immunität, solange der Premierminister einer juristischen Verfolgung nicht im Einzelfall zustimmt.
Das Kabinett muss unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
- Bei Passieren eines Misstrauensvotums oder Niederlage in einem Vertrauensvotum im Repräsentantenhaus, wenn sich dieses nicht selbst innerhalb von zehn Tagen nach dem Votum auflöst.
- Bei der ersten Einberufung des Parlamentes nach allgemeinen Wahlen zum Repräsentantenhaus, auch wenn alle Minister in der danach erneut ernannt werden.
- wenn die Position des Premierministers frei wird oder der Premier seine Rücktrittsabsicht erklärt.
Befugnisse
Das Kabinett übt zwei Arten von Befugnissen aus. Einige Befugnisse werden nominell vom Kaiser mit „Rat und Bestätigung“ des Kabinetts ausgeübt. In der Praxis sind die Beschlüsse des Kabinetts jedoch für den Kaiser bindend.
Andere Befugnisse übt das Kabinett selbst aus. Im Gegensatz zur Praxis in vielen Konstitutionellen Monarchien ist der Kaiser von Japan nicht das nominelle Oberhaupt der Exekutive im Staat. Diese Funktion übt nach der Verfassung das Kabinett aus.
Befugnisse, die im Namen des Kaisers ausgeübt werden
- Einberufung des Parlaments.
- Auflösung des Repräsentantenhauses.
- Ausrufung allgemeiner Parlamentswahlen.
- Verleihen von Ehrungen.
Eigene Befugnisse
Diese ergeben sich aus den Artikeln 72 und 73 der Verfassung.
- Ausführung der Gesetze.
- Ausübung der Außenbeziehungen.
- Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen mit Zustimmung des Parlaments.
- Leitung der Zivilverwaltung.
- Entwurf des Haushaltes (der dann vom Parlament angenommen werden muss).
- Annahme von Rechtsverordnungen.
- Gewähren der Generalamnestie, spezieller Amnestie, Umwandlung von Bestrafungen, Strafaufschub und Wiedereinsetzung in die Bürgerrechte.
Jede Rechtsverordnung und jedes Gesetz werden vom sachlich zuständigen Staatsminister unter- und vom Premierminister gegengezeichnet.
Kabinett (2008)
Das erste Kabinett von Premierminister Tarō Asō besteht nach dem letzten Ministerrücktritt seit dem 29. September 2008 aus folgenden Mitgliedern (in Klammern jeweils die Parteizugehörigkeit und bei LDP-Mitgliedern die Faktionszugehörigkeit):
- Tarō Asō (LDP, ohne Faktion, vor Amtsantritt: Asō-Faktion)
- Premierminister (内閣総理大臣, naikaku sōri daijin)
- Kunio Hatoyama (LDP, Tsushima-Faktion)
- Minister für Innere Angelegenheiten und Kommunikation (総務大臣, sōmu-daijin, wörtl. „ Minister für allgemeine Angelegenheiten“)
- „Staatsminister beim Kabinettsbüro für besondere Aufgaben“ (内閣府特命担当大臣, naikakufu tokumei tantō daijin): Regionalreform (地方分権改革, chihō bunken kaikaku)
- Eisuke Mori (LDP, Asō-Faktion)
- Justizminister (法務大臣, hōmu-daijin)
- Hirofumi Nakasone (LDP, Ibuki-Faktion)
- Außenminister (外務大臣, gaimu-daijin)
- Shōichi Nakagawa (LDP, Ibuki-Faktion)
- Finanzminister (財務大臣, zaimu-daijin)
- „Staatsminister beim Kabinettsbüro für besondere Aufgaben“: Finanzsektor (金融, kin’yū)
- Ryū Shionoya (LDP, Machimura-Faktion)
- Minister für Erziehung, Sport, Kultur, Wissenschaft und Technologie (文部科学大臣, mombu-kagaku-daijin)
- Yōichi Masuzoe (LDP, ohne Faktion)
- Minister für Gesundheit, Arbeit und Soziales (厚生労働大臣, kōsei-rōdō-daijin)
- Shigeru Ishiba (LDP, Tsushima-Faktion)
- Minister für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei (農林水産大臣, nō-rin-suisan-daijin)
- Toshihiro Nikai (LDP, Nikai-Faktion)
- Minister für Wirtschaft, Handel und Industrie (経済産業大臣, keizai-sangyō-daijin)
- Kazuyoshi Kaneko (LDP, Koga-Faktion)
- Minister für Land, Infrastruktur und Verkehr (国土交通大臣, kokudo-kōtsū-daijin)
- Tetsuo Saitō (Kōmeitō)
- Umweltminister, (環境大臣, kankyō-daijin)
- Yasukazu Hamada (LDP, ohne Faktion)
- Verteidigungsminister (防衛大臣, bōei-daijin)
- Takeo Kawamura (LDP, Ibuki-Faktion)
- Chefkabinettssekretär (内閣官房長官, naikaku kambō chōkan); zuständig für die Entführungsfrage (拉致問題, rachi mondai)
- Tsutomu Satō (LDP, Koga-Faktion)
- Vorsitzender der Nationalen Kommission für Öffentliche Sicherheit (国家公安委員会委員長, kokka-kōan-iinkai-inchō)
- „Staatsminister beim Kabinettsbüro für besondere Aufgaben“: Okinawa und die Nordgebiete (沖縄及び北方対策, Okinawa- oyobi hoppō-taisaku)
- Kaoru Yosano (LDP, ohne Faktion)
- „Staatsminister beim Kabinettsbüro für besondere Aufgaben“: Wirtschafts- und Finanzpolitik (経済財政政策, keizai-zaisei-seisaku)
- Akira Amari (LDP, Yamasaki-Faktion)
- „Staatsminister beim Kabinettsbüro für besondere Aufgaben“: Deregulierung (規制改革, kisei kaikaku); zuständig für Verwaltungsreform (行政改革, gyōsei kaikaku), Reform des Beamtentums (公務員制度改革, kōmuin seido kaikaku)
- Seiko Noda (LDP, ohne Faktion)
- „Staatsministerin beim Kabinettsbüro für besondere Aufgaben“: Wissenschaft und Technologie (科学技術政策, kagaku-gijutsu-seisaku), Lebensmittelsicherheit (食品安全, shokuhin anzen); zuständig für „Aufbau einer Verwaltung für Verbraucher“ (消費者行政推進, shōhisha gyōsei sushin; geplant ist die Einrichtung einer Verbraucherschutzbehörde)
- Yūko Obuchi (LDP, Tsushima-Faktion)
- „Staatsministerin beim Kabinettsbüro für besondere Aufgaben“: Bekämpfung des Geburtenrückgangs (少子化対策, shōshika taisaku), Geschlechtergleichstellung (男女共同参画, danjo kyōdō sankaku)
Quellen
Weblinks
- Offizielle Website des Premierministers von Japan und seines Kabinetts
- UC Irvine Center for the Study of Democracy: Japanese Cabinet Profiles (en, Kabinettsprofile seit 2001)
- Liste der jap. Kabinette (jap.)
Japanische Kabinette der NachkriegszeitHigashikuni | Shidehara | Yoshida I | Yoshida I (U) | Katayama | Ashida | Yoshida II | Yoshida III | Yoshida III (U1) | Yoshida III (U2) | Yoshida III (U3) | Yoshida IV | Yoshida V | Hatoyama I | Hatoyama II | Hatoyama III | Ishibashi | Kishi I | Kishi I (U) | Kishi II | Kishi II (U) | Ikeda I | Ikeda II | Ikeda II (U1) | Ikeda II (U2) | Ikeda II (U3) | Ikeda III | Ikeda III (U) | Satō I | Satō I (U1) | Satō I (U2) | Satō I (U3) | Satō II | Satō II (U1) | Satō II (U2) | Satō III | Satō III (U) | Tanaka I | Tanaka II | Tanaka II (U1) | Tanaka II (U2) | Miki | Miki (U) | T. Fukuda | T. Fukuda (U) | Ōhira I | Ōhira II | Suzuki | Suzuki (U) | Nakasone I | Nakasone II | Nakasone II (U1) | Nakasone II (U2) | Nakasone III | Takeshita | Takeshita (U) | Uno | Kaifu I | Kaifu II | Kaifu II (U) | Miyazawa | Miyazawa (U) | Hosokawa | Hata | Murayama | Murayama (U) | Hashimoto I | Hashimoto II | Hashimoto II (U) | Obuchi | Obuchi (U1) | Obuchi (U2) | Mori I | Mori II | Mori II (U) | Koizumi I | Koizumi I (U1) | Koizumi I (U2) | Koizumi II | Koizumi II (U) | Koizumi III | Koizumi III (U) | Abe I | Abe I (U) | Y. Fukuda | Y. Fukuda (U) | Asō
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