- Kokkai
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Kokkai (jap. 国会, dt. „Parlament“, „Nationalversammlung“) ist das aus zwei Kammern bestehende japanische Parlament.
Das Parlament besteht aus zwei gewählten Häusern:
- Das Shūgiin hat 480 Mitglieder, gewählt für eine vierjährige Amtsperiode.
- Das Sangiin hat 242 Mitglieder, deren Amtszeit sechs Jahre läuft. Alle drei Jahre wird die Hälfte der Abgeordneten neu gewählt.
Im Gesetzgebungsverfahren gilt prinzipiell, dass beide Kammern einem Gesetzentwurf zustimmen müssen. Jedoch hat das Shūgiin in wichtigen Fragen (Wahl des Premierministers, internationale Verträge, Haushalt) ein Übergewicht und kann das Sangiin gegebenenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmen. Die reguläre Sitzungsperiode des Kokkai beginnt im Januar und beträgt insgesamt 150 Tage. Zur Verabschiedung wichtiger Gesetze wird diese aber oft durch außerordentliche Sitzungen (臨時国会, Rinji Kokkai, dt. „außerordentliches Parlament“) in der Sommerpause und im Herbst verlängert. Nach Shūgiin-Wahlen tritt ein „Sonderparlament“ (特別国会, Tokubetsu Kokkai; offiziell nur 特別会, Tokubetsu-kai; „Sondersitzung“) zusammen, um den Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Premierminister zu wählen.
Der Premierminister muss ein Mitglied des Kokkai sein und ist normalerweise der Führer der größten Partei im Shūgiin. Auch die meisten Mitglieder des Kabinetts sind Abgeordnete. Der Premierminister verfügt über das Recht, das Shūgiin aufzulösen und vorzeitige Neuwahlen zu veranlassen. Von diesem Recht haben die Premierminister der Nachkriegszeit mit einer Ausnahme (1976) immer Gebrauch gemacht.
Seit der Wahl von 2009 hält die regierende Demokratische Partei eine große Mehrheit im Shūgiin, seit 2010 aber auch mit ihren Koalitionspartnern keine Mehrheit mehr im Sangiin. Diese Situation, in der sich Gesetzesvorhaben der Regierung verzögern und nur im Falle einer Zweidrittelmehrheit im Shūgiin gegen das Oppositionsvotum verabschiedet werden können, bezeichnet man als Nejire Kokkai („verdrehtes Parlament“).
Das nationale Parlamentsgebäude (国会議事堂, Kokkai-gijidō) steht in Nagatachō, Chiyoda, Tokio.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Nachdem die Meiji-Verfassung in Kraft getreten war, trat das Parlament erstmals am 29. November 1890 zusammen. Damals hieß es formell „(Kaiser-)Reichstag“ (帝国議会, teikoku-gikai) und wurde nach den Vorbildern des Preußischen Landtags und des britischen Parlaments geformt. Es bestand neben dem Shūgiin aus dem Kizokuin, dem Herrenhaus. Mit Inkrafttreten der Nachkriegsverfassung 1947 wurde das Kizokuin durch das gewählte Sangiin ersetzt und die Bezeichnung Reichstag abgeschafft.
Literatur
- Kenji Hirota: Das Parlament in der japanischen Verfassung. In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue Folge / Bd. 48, 2000, S. 511-549.
Siehe auch
Weblinks
Commons: Kokkai – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Nationale Parlamentsbibliothek hat die Sitzungsprotokolle (auf Japanisch) und weitere Informationen.
- Das Japanische Parlament – Unterhaus (Engl.)
- Das Japanische Parlament – Oberhaus (Engl.)
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