Kollektivmarke

Kollektivmarke

Kollektivmarke ist ein Begriff aus dem Markenrecht.

Sie unterscheidet sich von gemäß § 3 Markengesetz schutzfähigen Zeichen Marke (Recht) dadurch,

  • dass ihr Inhaber nur ein rechtsfähiger Verband bzw. eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein kann, einschließlich der rechtsfähigen Dachverbände und Spitzenverbände, deren Mitglieder selbst Verbände sind (vgl. § 98f. MarkenG),
  • dass das Zeichen ausschließlich aus einer geographischen Herkunftsangabe bestehen darf (vgl. § 99 MarkenG) und
  • dass der Anmeldung eine Markensatzung beigefügt sein muss (vgl. § 102 MarkenG).
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Kollektivmarke — Kollektivmarke,   die für einen rechtsfähigen gewerblichen Verband (auch Dach und Spitzenverband) eingetragene Marke. Sie dient dazu, Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke von denjenigen anderer Unternehmen… …   Universal-Lexikon

  • Kollektivmarke — rechtsfähige Verbände (auch Dachverbände, Spitzenverbände und juristische Personen des öffentlichen Rechts) können Inhaber von K. sein (⇡ Marke), die dazu dienen, Waren oder Dienstleistungen der Verbandsmitglieder von denjenigen anderer… …   Lexikon der Economics

  • Gütezeichen — Gü|te|zei|chen 〈n. 14〉 auf Waren angebrachtes Zeichen, das eine Prüfung auf Güte bestätigt * * * Gü|te|zei|chen, das: auf einer Ware angebrachtes Zeichen, durch das die Überprüfung der ↑ Güte (2) bestätigt wird: ein G. tragen, erhalten. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Bankier — (aus dem französischen Banquier) oder Privatbankier, veraltet auch Geldhändler,[1] ist ein Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter persönlicher Haftung und alleiniger Entscheidungsbefugnis Bankgeschäfte… …   Deutsch Wikipedia

  • Geldhändler — Bankier (aus dem französischen Banquier) oder Privatbankier, veraltet auch Geldhändler,[1] ist ein Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung und alleiniger Entscheidungsbefugnis Bankgeschäfte betreibt …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen — Basisdaten Titel: Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen Kurztitel: Markengesetz Abkürzung: MarkenG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Hofbrauhaus Wolters — GmbH Rechtsform GmbH Gründung 1627 Sitz …   Deutsch Wikipedia

  • Marke (Recht) — Fiktive Bild /Wortmarke. (Das kleine „SM“ Symbol rechts oben lässt erkennen, dass es sich um eine Dienstleistungsmarke (service mark) handelt, die zur Eintragung in einem Markenregister angloamerikanischer Prägung angemeldet ist.) Eine Marke oder …   Deutsch Wikipedia

  • MarkenG — Basisdaten Titel: Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen Kurztitel: Markengesetz Abkürzung: MarkenG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Privatbankier — Bankier (aus dem französischen Banquier) oder Privatbankier, veraltet auch Geldhändler,[1] ist ein Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung und alleiniger Entscheidungsbefugnis Bankgeschäfte betreibt …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”