- Kollektivmarke
-
Kollektivmarke ist ein Begriff aus dem Markenrecht.
Sie unterscheidet sich von gemäß § 3 Markengesetz schutzfähigen Zeichen Marke (Recht) dadurch,
- dass ihr Inhaber nur ein rechtsfähiger Verband bzw. eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein kann, einschließlich der rechtsfähigen Dachverbände und Spitzenverbände, deren Mitglieder selbst Verbände sind (vgl. § 98f. MarkenG),
- dass das Zeichen ausschließlich aus einer geographischen Herkunftsangabe bestehen darf (vgl. § 99 MarkenG) und
- dass der Anmeldung eine Markensatzung beigefügt sein muss (vgl. § 102 MarkenG).
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.