Kollektivrechtliche Vereinbarung

Kollektivrechtliche Vereinbarung

Als Oberbegriff umfasst kollektivrechtliche Vereinbarung alle zwischen den Tarifvertragsparteien und den Betriebsparteien abgeschlossenen schriftlichen Vereinbarungen. Im einzelnen sind diese

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  • Betriebsvereinbarung — Be|triebs|ver|ein|ba|rung 〈f. 20〉 Vertrag od. Übereinkunft, der bzw. die zw. Arbeitgeber u. Betriebsrat geschlossen wird * * * Be|triebs|ver|ein|ba|rung, die: von Arbeitgeber u. Betriebsrat gemeinsam beschlossene Vereinbarung für die… …   Universal-Lexikon

  • Betriebsvereinbarung — Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der aber nicht nur Rechte und Pflichten dieser Betriebsparteien begründet, sondern auch (wie ein Gesetz oder Tarifvertrag) verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer… …   Deutsch Wikipedia

  • Kollektives Arbeitsrecht — Unter dem kollektiven Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) sowie das Mitbestimmungsrecht in… …   Deutsch Wikipedia

  • Tarifvertrag — Der Tarifvertrag in Deutschland ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien. Ein vergleichbares Rechtsinstitut ist in Österreich nach dem Arbeitsverfassungsgesetz der Kollektivvertrag, im schweizerischen Arbeitsrecht der… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamtvereinbarung — Ge|sạmt|ver|ein|ba|rung 〈f. 20; schweiz.〉 Betriebsvereinbarung plus Gesamtarbeitsvertrag * * * Gesamtvereinbarung,   Arbeitsrecht: kollektivrechtliche Vereinbarung auf betrieblicher oder überbetrieblicher Ebene zur Regelung von… …   Universal-Lexikon

  • Betriebsübergang — Der Rechtsbegriff des Betriebsübergangs kennzeichnet den Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils (z. B. Teilbetriebsübergang, Outsourcing) durch eine im weitesten Sinne rechtsgeschäftliche Vereinbarung. Die entsprechenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Teilbetriebsübergang — Der Rechtsbegriff des Betriebsübergangs kennzeichnet den Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils (z. B. Teilbetriebsübergang, Outsourcing) durch eine im weitesten Sinne rechtsgeschäftliche Vereinbarung. Die entsprechenden… …   Deutsch Wikipedia

  • § 613a — Der Rechtsbegriff des Betriebsübergangs kennzeichnet den Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils (z. B. Teilbetriebsübergang, Outsourcing) durch eine im weitesten Sinne rechtsgeschäftliche Vereinbarung. Die entsprechenden… …   Deutsch Wikipedia

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