Kollusion (Ökonomie)

Kollusion (Ökonomie)

Eine Kollusion beschreibt in der Ökonomie die Koordination des Aktionsparametereinsatzes zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen. Man unterscheidet zwischen vertraglichen und nichtvertraglichen sowie zwischen horizontalen und vertikalen Kollusionen.

Inhaltsverzeichnis

Arten von Kollusionen nach der Form der Vereinbarung

Zur vertraglichen Kollusionen zählen Kartelle, Kooperationen und Allianzen. Zu nichtvertraglicher Kollusion (aufeinander abgestimmtes Verhalten) zählen etwa die formlose Verständigung und generelles Parallelverhalten. Ein Beispiel ist das Verhalten von Banken – wer bei einer Bank keinen Kredit bekommt, bekommt ihn bei der zweiten mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht.

Arten von Kollusionen nach der Wertschöpfungsstufe

Die horizontale Kollusion beschreibt insbesondere ein abgestimmtes Parallelverhalten in der Preissetzung; z. B. Tankstellen. Die horizontale Kollusion führt daher regelmäßig zu Untersuchungen und Untersagungsverfügungen des Kartellamtes. Die vertikale Kollusion beschreibt etwa Preisbindung und Preisempfehlungen z. B. bei Büchern (einheitliche Preise). Diese Form der Kollusion ist in nahezu allen Bereichen des Wirtschaftslebens durch gesetzgebende Maßnahmen untersagt.

Problematisch ist dabei die Aussetzung des Preiswettbewerbs sowie die teilweise damit verbundenen Quersubventionen.

Kollusionslösung

Als Kollusionslösung wird ein Oligopolmodell bezeichnet, in dem die Anbieter ihre Aktionen so aufeinander abstimmen, dass sie den Gesamtgewinn der Branche maximieren. Sie verhalten sich wie ein Monopolist und betreiben gemeinsame Gewinnmaximierung. Problematisch ist die späte Gewinnaufteilung (Kollektivmonopol).

Siehe auch


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