Wirtschaftskartell

Wirtschaftskartell

Ein Kartell im Bereich der Wirtschaft ist eine Vereinbarung oder ein Zusammenschluss selbstständig bleibender Unternehmen oder sonstiger Marktakteure zur Beschränkung ihres Wettbewerbs. Anstelle des Begriffs Kartell wird teilweise der Begriff Abrede oder Wettbewerbsabrede verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Grundlegendes

Bei Kartellen der Wirtschaft handelt es sich entweder um solche der Angebots- oder um solche der Nachfrageseite. Die getroffenen Vereinbarungen zwischen den Partnern können sehr unterschiedlich sein: In Frage kommen vielfältige Maßnahmen zur Ordnung und/oder zur Regelung des Marktes bis hin zu seiner monopolistischen Beherrschung. Man unterscheidet nach Zweck, Funktion und Organisationsweise eine ganze Reihe von verschiedenen Kartellarten.

Unternehmenskartelle gelten seit spätestens der Nachkriegszeit als schädlich für die wirtschaftliche Entwicklung und das Gemeinwohl. Inzwischen sind sie wohl weltweit im Grundsatz verboten (Kartellrecht). Wirtschaftskartelle der Gegenwart sind somit entweder kriminell oder staatlich gewollte Ausnahmefälle oder bestimmte Krisenkartelle. So treten die Ölförderländer als Wirtschaftsakteure im Falle der OPEC auf.

Es gibt die Kooperation wirtschaftlicher Aktivitäten von unabhängigen Unternehmen, mit dem Zweck oder der Wirkung, den Wettbewerb zu verhindern oder zu beschränken. Ein Kartell ist somit ein Spezialfall einer Kollusion. Vom Kartell zu unterscheiden ist das Parallelverhalten, in welchem kein direktes Zusammenwirken stattfindet, sondern sich das gleichförmige Verhalten aus der Marktstruktur ergibt.

Die Mitglieder eines Kartells versuchen oftmals die Vorteile eines Monopols zu erreichen, ohne ihre rechtliche und weitgehend auch ihre wirtschaftliche Autonomie aufzugeben. Dabei bleiben sie zwar eigenständig, unterwerfen aber bestimmte Handlungsmöglichkeiten den Absprachen des Kartells. Typischerweise handelt es sich dabei um die Preisgestaltung, es gibt aber auch andere Absprachen in einem Kartell, zum Beispiel Aufteilung von Kunden oder von Marktanteilen.

Kartelle entstehen typischerweise in Märkten für Massenprodukte, bei denen die Anbieter relativ wenige Möglichkeiten haben, sich über die Technologie zu differenzieren. Je weniger Anbieter es in einem Markt gibt, desto leichter entsteht ein Kartell. Ebenso entsteht es umso leichter, je ähnlicher sich die Anbieter untereinander sind.

Kartelle sind häufig instabil, auch dann, wenn sie sich für alle Teilnehmer lohnen würden. Sie sind besonders dann instabil, wenn ein Teilnehmer frühzeitig eine Preiserhöhung ankündigt und zugleich ankündigt, dass er zum alten Preis zurückkehren würde, wenn die anderen potenziellen Teilnehmer nicht nachziehen werden. Würden sie nicht folgen, könnten sie die Nachfrage des Vorreiters auf sich lenken. Ferner sind Kartelle stabil, wenn die Dauer der Vereinbarung lang ist und die Anzahl der Konkurrenten am Markt gering ist.

Unter Kartellzwang versteht man in diesem Zusammenhang Maßnahmen von Kartellmitgliedern, die für eine Stabilität des Kartells sorgen. Staatliche Regulierungen oder Verbote von Kartellen werden im Kartellrecht geregelt.

In der Praxis sind Kartelle nicht immer eindeutig zu erkennen, so dass der Begriff auch Behauptungscharakter haben kann und zu einer ungenauen Verwendung verleitet, beispielsweise im Falle des Vertikalen Kartells.

Die Europäische Kommission verhängte 2010 insgesamt 3,05 Milliarden Euro Bußgelder wegen der Bildung illegaler Kartelle.[1]

Kartelltypen

Kartelle zwischen Marktakteuren weisen vielfältige Formen und organisatorische Lösungen auf, je nachdem welche wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen getroffen wurden und welche sonstigen Voraussetzungen vorliegen.

Preiskartell
Einheitliche Preisgestaltung oder Preisabsprachen mit dem Ziel, das Preisniveau entweder hoch oder niedrig zu halten. Hier arbeitet man oft mit Mindestpreisen für die Anbieter oder mit Höchstpreisen für die Nachfrager. Diese Kartellart ist verboten.
Kalkulationskartell
Eine Vorstufe zum Preiskartell. Die Mitglieder kalkulieren alle auf derselben Basis.
Produktions- oder Quotenkartell
Auch Kontingentierungs- oder Mengenkartell genannt. Jedem Mitglied wird seine Produktionsmenge (Produktionsquote) vorgegeben, so dass keine Überkapazitäten entstehen.Diese Kartellart ist verboten.
Syndikat
Sind überwiegend historische Kartelle mit gemeinsamen Organen, in denen operative Unternehmensfunktionen zentralisiert wurden. Meist handelte es sich um Kartelle mit gemeinsamer Verkaufsorganisation, seltener um solche mit zentralem Einkauf. Haben meist die Rechtsform einer GmbH, Genossenschaft oder einer AG.
Vertriebskartell
Der Vertrieb erfolgt über eine einheitliche Verkaufsstelle, deren Auflagen sich die Mitglieder beugen mussten.
Beschaffungskartell
Die Beschaffung erfolgt über eine einheitliche Einkaufsstelle, deren Auflagen sich die Mitglieder beugen mussten.
Rationalisierungskartell
Jedes Mitglied spezialisiert sich auf eines oder mehrere Produkte (eine Art der Rationalisierung), wobei der Wettbewerb erhalten bleiben muss.
Normen- und Typen-Kartell
Die Mitglieder entwickeln gemeinsame Normen für Abmessungen, Formen und Typisieren für eine Vereinheitlichung von Produkten.
Konditionenkartell
Jedes Mitglied gewährt gleiche Geschäftsbedingungen, wie zum Beispiel Lieferung frei Haus, dabei gibt es Unterformen. Rabattkartelle sind eine Unterform der Konditionenkartelle, bei dem jedes Mitglied denselben Rabatt, Skonto oder Bonus gewährt. Angebotsschema-Kartelle sind eine Unterform des Konditionenkartells bei dem über einheitliche Methoden der Leistungsbeschreibung oder Preisaufgliederung Absprachen getroffen sind.
Submissionskartell
Unternehmen, die sich an Ausschreibungen für ein Projekt beteiligen, legen im Vorfeld fest, wer den Auftrag erhalten soll. Der „Ausschreibungsgewinner“ kalkuliert seinen Preis, die anderen Unternehmen bieten höhere Preise; Beispiel: Kartelle im Baubereich.

Mittelstandskartell: Zusammenarbeit mittelständischer Unternehmen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbssituation.

Strukturkrisenkartelle
Die Mitglieder passen sich alle gleichmäßig der veränderten Marktsituation an, beispielsweise durch Produktionseinschränkungen oder durch Rationalisierungen.
Exportkartell
Die Mitglieder unterwerfen sich Absprachen, die sich jedoch nur auf den Absatz im Ausland beziehen.
Importkartell
Die Mitglieder unterwerfen sich Absprachen, die nur für den Bezug aus dem Ausland gelten sollen.
Gebietskartell
Zum Zwecke der räumliche Aufspaltung der Märkte (= Abgrenzung der Absatzgebiete). Jedem Kartellunternehmen wird ein abgegrenztes Absatzgebiet zugeteilt. Ihm wird untersagt, Kunden außerhalb seines ihm zugeteilten Marktes zu beliefern. Innerhalb des zugeteilten Absatzgebietes kann jedes Kartellmitglied einen intensiven Absatz anstreben. Die Expansion auf den Märkten soll jedoch unterbunden werden. Beispiel: Zementkartell
Vertikales Kartell
Hier schließt ein Monopolist, etwa ein Verlag oder Produzent von Markenartikeln mit Alleinstellungsmerkmalen, sogenannte „Vertikalabreden“ mit dem Handel.[2] In Vertriebsverträgen verpflichten sich die Endverkäufer zur Einhaltung von Preisbindungen oder zur Respektierung eines absoluten Gebietsschutzes zu Nachbarhändlern. Vertikale Kartelle sind streng genommen ‚unechte’ Kartelle, weil hier ein Monopolist Kontrolle über u.U. durchaus wettbewerbswillige Händler ausübt.

Üblicherweise werden Kartelle zwischen Unternehmen abgeschlossen. Es gibt aber auch Kartelle von Staaten. Das bekannteste davon ist die OPEC, ein Produktionskartell für Erdöl. Des Weiteren sind Einkaufskartelle zwischen Staaten oder staatlichen Körperschaften zu nennen. Während der Weltkriege gab es zwischen den westlichen Alliierten Einkaufsgemeinschaften zur Vermeidung von preistreibender Konkurrenz um kriegswichtige Güter[3][4] In neuster Zeit werden in Deutschland Absprachen zwischen öffentlich-rechtlichen Krankenkassen zum Drücken der Arzneimittelpreise staatlich angeregt.

Auch Kooperationen von Arbeitnehmern können kartellartigen Charakter haben. Darunter fallen zum Beispiel manche amerikanische Gewerkschaften, die für Unternehmen in bestimmten, begrenzten Bereichen einen Zwang durchgesetzt haben, ihre Mitglieder zu beschäftigen.

Es gibt weitere Arten von Zusammenarbeiten, die den Markt beeinflussen, beispielsweise ständische Berufsvereinigungen, diesen fehlen jedoch die Merkmale eines echten Kartells.

Kartelltheorie

Eine wissenschaftliche Theorie der Unternehmenskartelle besteht seit den 1880er Jahren. Man kann hierbei eine klassische und eine moderne Phase unterscheiden, wobei die Durchsetzung eines allgemeinen Kartellverbots in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Amerikaner die Zäsur zwischen beiden setzt.

Die klassische Kartelllehre war europäischen, vor allem deutschen Ursprungs. Sie war den Unternehmenskartellen wohlgesinnt und insofern konstruktiv-institutionalistisch oder organisationssoziologisch-wirtschaftswissenschaftlich angelegt. Ihren Ursprung hatte sie in der historischen Schule der Volkswirtschaftslehre. Die klassische Kartelllehre selbst durchlief drei Stadien:

  • ein frühes, in Teilen naives, in welchem die „historische Schule“ stark dominierte (Schmoller, Bücher, Brentano),
  • ein mittleres, das durch die Einbringung von mehr Wirtschaftstheorie geprägt war (vor allem Robert Liefmann) und
  • ein spätes, das vom Eintritt in das organisierte Wirtschaften im Anschluss an die Weltwirtschaftskrise 1929–1933 beeinflusst war (z.B. Heinz Müllensiefen).

Die sich anschließende moderne Kartelltheorie ist im Wesentlichen amerikanischen Ursprungs (George J. Stigler in den 1940er Jahren). Sie lehnt Kartelle mehr oder weniger grundsätzlich ab und interessiert sich deshalb kaum noch für die innere Organisation der nunmehr zu bekämpfenden (und deshalb schwach institutionalisierten) realen Kartelle. Die moderne Kartelltheorie ist in der Folge stark wirtschaftstheoretisch und wirtschaftspolitisch orientiert. Die organisationssoziologischen Anteile der klassischen Kartelllehre finden in der modernen Kartelltheorie keine Fortsetzung.

Die moderne Kartelltheorie weist – viel engagierter als die klassische – auf die schädlichen Folgen eines Mangels an Konkurrenz hin, der zu Überteuerung, zu Fehlallokationen von Kapital und zur Verlangsamung des technischen Fortschritts in der Wirtschaft führt. Sie hat in diesem Zusammenhang das Paradigma eines Marktversagens mit entwickelt, das es durch eine geeignete Wettbewerbspolitik zu vermeiden gilt. Andererseits werden die Nachteile ungezügelter Konkurrenz – wie unnötige Transporte von Massengütern, unnötige Werbung für reife Güter, Markenabsatzstrategien – eher in der klassischen Kartelltheorie hervorgehoben. Beide Schulen der Kartelllehre – die klassische und die moderne – entsprechen somit konfligierenden, sich gegenseitig ausschließenden wirtschaftspolitischen Konzeptionen, die beide das grundlegende Problem des unternehmerischen Wettbewerbs nicht ideal haben lösen können.

Kartelle in der Geschichte

  • Rheinisch-Westfälisches Kohlen-Syndikat, 1893–1945
  • I.G. Farben, deutscher Konzern (1945 aufgelöst), ist zwischen 1904 und 1926 aus mehreren Kartellen entstanden
  • Das Phöbuskartell, ein Kartell zwischen internationalen Glühlampenherstellern, bestand zwischen den 1920er und 1940er Jahren.
  • Die Zwei-Fluglinien-Strategie (Two Airlines Policy) war ein durch staatliche Regulierung gedecktes Kartell der privaten und der staatlichen Passagierfluglinie innerhalb Australiens, 1947-1990.
  • Preisabsprachen für Bier in der Schweiz, 1970er Jahre
  • Preisabsprachen für Vitamine, 1999 wurden 69 Pharma- und Chemiefirmen zu Bußgeldern verurteilt
  • Zementkartell in Deutschland, 2004 aufgedeckt
  • Das Wachskartell, ein Kartell zwischen zehn Paraffinwachs-Herstellern bestand zwischen 1992 und 2005
  • Aufzugs- und Fahrtreppenkartell, auch Liftkartell genannt - Preisabsprachen für Fahrstühle und Rolltreppen in Europa, 2007 wurden Unternehmen zu insgesamt 992 Mio. Euro Bußgeldern verurteilt. Im Mittelpunkt stand hierbei Thyssen Krupp.
  • Kaffeekartell, illegale Preisabsprachen zwischen Tchibo, Melitta und Dallmayr von 2000 bis 2009. Das Bundeskartellamt erließ ein Bußgeld in Höhe von 159,5 Millionen Euro.[5]
  • Club Europa: Ein Stahlkartell das im Juni 2010 zu 518 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt wurde.[6]
  • Luftfrachtkartell: Ein Kartell aus elf internationalen Luftfrachtunternehmen, das im November 2010 zu insgesamt 799,4 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt wurde.[7]
  • Spediteurs-Sammelladungs-Konferenz in Österreich bis 2007
  • Bahnsammelladungskonferenz in Österreich
  • Seeschifffahrtskonferenzen

Siehe auch

Literatur

  • Alexander Bräunig: Wider die Strafbarkeit von Hardcore-Kartellen de lege ferenda in: HRRS 10/2011, S. 425 ff. : http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/11-10/index.php?sz=11
  • Harald Enke: Kartelltheorie. Tübingen 1972.
  • Tony A. Freyer: Antitrust and global capitalism 1930–2004. New York 2006.
  • Friedrich Kleinwächer: Die Kartelle. Ein Beitrag zur Frage der Organisation der Volkswirtschaft. Innsbruck 1883.
  • Oskar Klug: Das Wesen der Kartell-, Konzern- und Trustbewegung. Jena 1930.
  • Robert Liefmann: Kartelle, Konzerne und Trusts. diverse Aufl., 1920er Jahre.
  • Robert Liefmann: Cartels, Concerns and Trusts. Ontario 2001 [London 1932]
  • Heinz Müllensiefen: Freiheit und Bindung in der geordneten Wirtschaft: Kartellgesetzgebung u.Marktordnung in d. gewerblichen Wirtschaft. Hamburg 1939.
  • Pohle, Ludwig: Die Kartelle der gewerblichen Unternehmer. Eine Studie über die großindustriellen Organisationsformen d. Gegenwart, Leipzig 1898.
  • S. McKee Rosen: The Combined Boards of the Second World War. New York 1951.
  • James A. Salter: Allied Shipping Control. Oxford 1921.
  • Gustav Schmoller: Grundriss der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1, Leipzig 1900, 450.
  • George J. Stigler: The extent and bases of monopoly. In: The American economic review, Bd. 32 (1942), S. 1-22.
  • George J. Stigler: The theory of price. New York 1987, 4th Ed.
  • Wyatt C. Wells: Antitrust and the Formation of the Postwar World. New York 2002.
  • Arnold Wolfers: Das Kartellproblem im Licht der deutschen Kartellliteratur. München 1931.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Welt Online, Illegale Absprachen - EU verdonnert Kartellsünder zu Milliarden-Strafen, 4. Januar 2011
  2. Die Volkswirtschaft. Das Magazin für Wirtschaftspolitik, Heft 1/2, 2005, S. 32.
  3. James A. Salter: Allied Shipping Control. Oxford 1921
  4. S. McKee Rosen: The Combined Boards of the Second World War, New York 1951.
  5. Kaffee-Giganten müssen Multimillionen-Kartellstrafe zahlen. Illegale Preisabsprachen. SPIEGEL-Online, 21. Dezember 2009. Abgerufen am 21. Dezember 2009.
  6. o.V.: EU verhängt Millionenstrafe gegen Stahlkartell. In: FAZ.NET, 30. Juni 2010.
  7. Werner Mussler und Helmut Bünder: 800 Millionen Euro Buße für Luftfrachtkartell. In: FAZ.NET, 9. November 2010.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Deutsches Kalisyndikat GmbH — Die Deutsche Kalisyndikat GmbH (kurz: Kalisyndikat) war ein deutsches Wirtschaftskartell der Kali Industrie. Es wurde am 16. Oktober 1919 als Zwangssyndikat in Folge des Kaliwirtschaftsgesetzes vom 24. April 1919 gegründet und bestand bis zum… …   Deutsch Wikipedia

  • Internationales Stahlkartell — Das Internationale Stahlkartell (auch: Internationale Rohstahlgemeinschaft, Internationale Rohstahlexportgemeinschaft) war ein 1926 von Emil Mayrisch und Fritz Thyssen gegründetes Wirtschaftskartell zunächst der kontinentaleuropäischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Abrede — Der Begriff Abrede steht im Allgemeinen Sprachgebrauch und im juristischen Bereich für eine Verabredung im Speziellen wird er für ein Wirtschaftskartell benutzt Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit …   Deutsch Wikipedia

  • Aufzugs- und Fahrtreppenkartell — Das so genannte Aufzugs und Fahrtreppenkartell, auch Lift Kartell oder Fahrstuhl und Rolltreppenkartell genannt, legte zwischen 1995 und 2004 Preise fest, teilte Märkte auf, manipulierte Gebote für Beschaffungsaufträge und tauschte geschäftlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Frühstückskartell — Als Frühstückskartell bezeichnet man umgangssprachlich ein Kartell, das von den Kartellteilnehmern „beim gemeinsamen Frühstück“, das heißt in informeller Form eingeführt wird. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Kartell werden hier keine… …   Deutsch Wikipedia

  • Konferenz (Schifffahrt) — Eine Konferenz ist ein Zusammenschluss mehrerer Linienreedereien in der Seeschifffahrt. Bei den Zusammenschlüssen handelt es sich um freiwillige Kartelle. Konferenzen unterliegen in Deutschland nicht dem Kartellrecht. Die Leitung einer Konferenz… …   Deutsch Wikipedia

  • Landnahme (Christoph Hein) — Der Roman Landnahme wurde von Christoph Hein verfasst und im Jahr 2004 durch den Suhrkamp Verlag veröffentlicht. Hein erzählt in diesem Roman die Lebensgeschichte des Umsiedlers Bernhard Haber aus fünf unterschiedlichen Blickwinkeln… …   Deutsch Wikipedia

  • Lombardclub — Der Lombardclub war laut Entscheidung der EU Kommission ein Zinskartell österreichischer Banken[1]. Er bestand von den 1950er Jahren bis kurz vor der Jahrhundertwende. Nach Einschätzung der Kommission hatten Absprachen unter den österreichischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Mittelstandskartell — Mittelstandskartelle sind von kleinen und mittleren Unternehmen geschlossene Kartelle, die der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Unternehmen dienen, z. B. Vereinbarungen und Beschlüsse über den gemeinsamen Einkauf von… …   Deutsch Wikipedia

  • Papierkartell — Der Begriff Papierkartell bezeichnet verschiedene historische Kartelle in der Papierindustrie. Inhaltsverzeichnis 1 Österreichischen Papierverkaufsgesellschaft 2 Selbstdurchschreibepapier 3 Dekorpapier 4 Fußnoten …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”