- Kommunikationsgrundrecht
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Kommunikationsgrundrecht ist ein juristischer Begriff des Bundesverfassungsgerichts für die Gesamtheit der acht selbständigen Grundrechte des Artikels 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG).
Grundrechte
Der Artikel 5 beinhaltet die Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Freiheit der Berichterstattung durch Film, Funk und Fernsehen sowie die Freiheit von Wissenschaft und Kunst. Mit dem Recht auf Freie Meinungsäußerung verbunden ist auch die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 I GG.
Literatur
- Bert Howald: Das Kommunikationsgrundrecht der Meinungsfreiheit und seine Kollision mit arbeitsvertraglichen Pflichten. dissertation.de, Berlin 2004, ISBN 3-89825-831-9 (Zugleich: Berlin, Freie Univ., Diss., 2004).
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