Kompetenzkonfliktgericht (Türkei)

Kompetenzkonfliktgericht (Türkei)

Das Kompetenzkonfliktgericht (türkisch: Uyuşmazlık Mahkemesi) ist eines der obersten Gerichte der Türkei.

Seit 2005 ist Ahmet Akyalçın Präsident des Gerichts; Vizepräsident ist Cafer Şat.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Das Kompetenzkonfliktgericht wurde im Jahr 1945 gegründet[1] und entscheidet als erste und letzte Instanz über Kompetenzstreitigkeiten zwischen den ordentlichen Gerichten, Verwaltungsgerichten und Militärgerichten.[2]

Es kann die Urteile des Kassationshofs, des Staatsrats, des Militärkassationshofs und des Hohen Militärverwaltungsgerichtshofs aufheben und ist somit das einzige Judikativorgan, das rechtskräftige Urteile aufheben kann.

Organisation

Dem Gericht gehören ein Präsident, ein Vizepräsident, zwölf ordentliche und zwölf Ersatzmitglieder an und es besteht aus einem Zivil- und einem Strafsenat. Der Präsident sowie der Vizepräsident werden aus den Reihen der Mitglieder des Verfassungsgerichts gewählt. Die Herkunft der Senatsmitglieder ist aus untenstehender Tabelle zu entnehmen.

Zivilsenat Strafsenat
Herkunft Ordentliche Mitglieder Ersatzmitglieder Ordentliche Mitglieder Ersatzmitglieder
Kassationshof 2 2 3 3
Staatsrat 2 2 - -
Hoher Militärverwaltungsgerichtshof 2 2 - -
Militärkassationshof - - 3 3
Gesamt 6 6 6 6


Die Generalstaatsanwälte der Republik beim Kassationshof, beim Staatsrat, beim Militärkassationshof und beim Hohen Militärverwaltungsgerichtshof sowie von ihnen beauftragte Staatsanwälte können ihre Meinungen schriftlich wie auch mündlich kundtun und sind in diesem Rahmen Staatsanwälte des Kompetenzkonfliktgerichts.[3]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. durch das Gesetz über die Gründung des Kompetenzkonfliktgerichts, Nr. 4788 vom 9. Juli 1945.
  2. gemäß Art. 158 der türkischen Verfassung und dem Gesetz über die Einrichtung und Arbeitsweise des Kompetenzkonfliktgerichts, Nr. 2247 vom 12. Juni 1979.
  3. gemäß Art. 6, 10, 13, 16 des Gesetzes über die Einrichtung und Arbeitsweise des Kompetenzkonfliktgerichts, Nr. 2247 vom 12. Juni 1979.

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