Staatsrat (Türkei)

Staatsrat (Türkei)
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Der Staatsrat (türkisch: Danıştay; amtlich: Türkiye Cumhuriyeti Danıştay Başkanlığı) ist eines der obersten Gerichte der Türkei ohne unmittelbare Entsprechung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Inhaltsverzeichnis

Funktionen

Der türkische Staatsrat erfüllt - wie der französische Conseil d’État - sowohl Aufgaben der Verwaltungskontrolle als auch der Beratung. In der ersten Funktion ist es mit dem deutschen Bundesverwaltungsgericht und in der zweiten mit dem deutschen Justizministerium vergleichbar.

Geschichte

Der Staatsrat (osm.: Şurayı Devlet) begann ab dem 10. Mai 1868, von Sultan Abdülaziz abgesegnet, seine Funktionen wahrzunehmen. Am 4. November 1922 wurde der Staatsrat im Rahmen der Aufhebung des Sultanats aufgelöst und am 23. Oktober 1925 neu gegründet. Die Mitglieder des Staatsrats wurden jedoch erst am 23. Juni 1927 gewählt, wodurch das Gericht seine Arbeit nicht vor dem 6. Juli 1927 wiederaufnehmen konnte.

Am 30. Dezember 1938 wurde der Name in Devlet Şurası und später in Danıştay umgeändert.

Zunächst bestand der Staatsrat aus vier Kammern und wuchs im Laufe der Zeit auf heute 13 Kammern.

Administration

  • Mustafa Birden, Präsident
  • Turgut Candan, Generalstaatsanwalt
  • Semra Kayır, Vizepräsident
  • Sinan Yörükoğlu, Vizepräsident
  • Hüseyin Poroy, Generalsekretär

Anschlag

Am 17. Mai 2006 schoss der Anwalt Alparslan Arslan auf fünf Richter der zweiten Kammer des Staatsrats, wobei einer getötet und vier verwundet wurden. Hintergrund dieser Tat soll eine Entscheidung der Kammer gewesen sein, in der das Kopftuchverbot bestätigt wurde.[1] In der Anklageschrift im Fall Ergenekon wird dagegen behauptet, dass der Amoklauf auf Befehl ebendieser Organisation stattfand.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Amoklauf im Verwaltungsgericht, Die Tageszeitung, abgerufen am 21. Oktober 2008.

Weblinks


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