Kompositionensystem

Kompositionensystem

Das Kompositionensystem beschreibt in der Rechtswissenschaft die Sühnung einer Strafe durch Zahlung eines Sühnegelds an das Opfer der Straftat oder dessen Familie/Gemeinschaft. Das Strafgeld, die "compositio", war nach schwere der Tat und nach der persönlichen Stellung des Verletzten unterschieden. Ein Teil des Strafgeldes fiel dem Gericht zu.

Die Idee des Kompositionensystems ist vor allem rechtsgeschichtlich relevant und kam in der Periode der Rechtsbildung/Fränkischen Zeit (~500-888 n. Chr.) auf.

Das Kompositionensystem verlor seit dem 10./11. Jahrhundert an Bedeutung und wurde durch eine auf körperlichen Strafen beruhende, ganz dem Abschreckungsprinzip verhaftete Rechtspflege ersetzt, das alttestamentlichen Talionsprinzip (Vergeltung von Gleichem mit Gleichem). Diese Rechtspflege war bis in die Neuzeit für die Strafrechtsentwicklung bestimmend.

Quellen

1. http://www.basiskurs-recht.de/downloads/schnupperskriptstrafrecht.pdf 2. Baltl/Kocher- Österreichische Rechtsgeschichte, 10. Auflage. 3. Art.: "Kompositionensystem", in: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, 2., völlig neu bearb. u. stark erw. Aufl., begr. v. Johannes Hoops, Band 17, Berlin et al. 2001.


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