- Konfliktfolgekosten
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Konfliktfolgekosten nennt man solche Kosten, die sich langfristig wirtschaftlich aus dem Ende der (Rechts-)Beziehung der Konfliktgegner, die einen Konflikt streitig und/oder gerichtlich ausgetragen haben ergeben.
Nach einer streitigen Entscheidung durch ein Gericht oder einen gerichtlichen Vergleich (in der Regel auf "dringenenden Hinweis" des Gerichtes) können sich die "Gegner" nicht mehr in die Augen schauen. Bisher kooperierende Unternehmen werden keine Vertragsbeziehungen miteinander unterhalten, der gemeinsame Freundeskreis spaltet sich, das "Team" braucht neue Mitglieder. Es müssen also zum Beispiel neue Kooperationspartner gefunden werden, neue Mitarbeiter eingearbeitet werden. Dies kostet Geld.
Diese Folgekosten werden in der Regel bei der Kalkulation, was der Konflikt im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung kosten wird fälschlicherweise nicht miteinbezogen.
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