- Kongrua
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Mit Kongrua (lat. congrua, congrua portio oder sustentatio congrua) werden allgemein die zum Lebensunterhalt eines geistlichen Würdenträgers notwendigen Mindesteinkommen aus einem bepfründeten Kirchenamt bezeichnet.
Nach dem Zeitalter der Säkularisierung übernahmen einige europäische Staaten der Neuzeit anteilig Kosten für kirchliche Bedienstete (z. B. bis 1939 der Staat Österreich subsidär durch die Religionsfondsdotation). Mit der Errichtung des Kirchenbeitragsgesetzes 1939 wurden die staatlichen Zuschüsse aus diesen Fonds fast gänzlich gestrichen, Österreich übernahm diese Regelung auch nach 1945.
Weblinks
- http://www.newadvent.org/cathen/04251a.htm (engl.) Catholic Encyclopedia
- http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.k/k618464.htm Kongrua-Gesetze im Österreich Lexikon
Kategorie:- Kirchenrechtsgeschichte
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