Pfründe

Pfründe

Die Pfründe, Plural Pfründen, auch Präbende (in der Schweiz auch Pfrund, in Norddeutschland auch Pröven) genannt (vom Mittellateinischen praebenda für ‚Unterhalt‘ abgeleitet), bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, im besonderen die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Nahrung, Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst (mit einem selbstständigen Einkommen für den Amtsinhaber) oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes war im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, die einzig sinnvolle Möglichkeit der unabhängigen und langfristigen Finanzierung solcher Stellen. Im Gefolge der Reformation wurden die Pfründen allerdings in beiden Kirchen, nicht zuletzt wegen des im Spätmittelalter weit verbreiteten Missbrauchs des Pfründenwesens, nach und nach zugunsten einer direkten Besoldung der Amtsträger eingezogen.

Eine Pfründe ist heute in Deutschland häufig eine rechtsfähige Stiftung, die aber zum kirchlichen Vermögen gehört und in der Regel durch kirchliche Organe rechtlich vertreten wird (z. B. Ordinariat, Kirchenvorstand). Den rechtlichen Charakter einer Pfründe haben auch die vielerorts noch vorhandenen Küsterschulstiftungen und Kirchschullehne (z. B. in Sachsen). Pfründen gibt es also auch heute noch in evangelischen Landeskirchen. Ob Pfründen Stiftungen kirchlichen, öffentlichen oder privaten Rechts sind, hängt von ihrer Entstehungszeit und dem örtlich geltenden (Landes-) Recht ab.

Auch ein für Träger öffentlicher Ämter oft zu günstigen Bedingungen durch Einkauf oder eine Stiftung gesicherter Unterhalt in einem Kloster, Heim oder Krankenhaus kann als Pfründe bezeichnet werden. Personen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, werden Pfründner genannt.

Heute wird das Wort jedoch meist negativ als fette Pfründe verwendet im Sinne eines Amts, das wesentlich mehr einbringt, als man Leistung dafür erbringen muss.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Pfründe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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  • Pfründe — Pfründe: Die Bezeichnung für ein mit Einkünften verbundenes Kirchenamt (mhd. pfrüende, pfruonde »Kirchenamt mit Einkünften; Unterhalt; Nahrung, Lebensmittel«, ahd. pfruonta, pfrovinta »Unterhalt; Nahrung, Lebensmittel; Aufwand«) ist – unter dem… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Pfründe — (v. lat. Praebenda, s.d.), 1) im katholischen Kirchenrecht so v.w. Beneficium, das für ein kirchliches Amt versicherte Einkommen. Güter u. Grundstücke, aus denen das Einkommen fließt, heißen Pfründegüter; derjenige, welcher eine P. besitzt, heißt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pfründe — (Präbende, v. althochd. pruanta, Nahrung, Besoldung, davon das neulat. praebenda, lat. Beneficium), der Inbegriff gewisser Kirchengüter, auf deren Ertrag und Genuß der Inhaber eines bestimmten geistlichen Amtes Anspruch hat, sogen. Pfründerecht.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pfründe — (vom lat. praebenda), im Kirchenrecht die Befugnis zum Bezug der mit einem kirchlichen Amt verbundenen Einkünfte, früher aus der Nutznießung von Grundbesitz, jetzt meist in festem Gehalt; auch das dafür verwaltete Kirchenamt selbst …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Pfründe — Pfründe, Präbende, vom lat. praebenda, das mit einem Kirchenamte verbundene Einkommen, näher als Canonicats , Kaplanei P. u.s.f. unterschieden. Vom beneficium ecclesiasticum unterscheidet sich die P. nur, insofern letzterer Ausdruck sowohl das… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Pfründe — Sf erw. fach. (9. Jh.), mhd. pfrüende, pfruonde, ahd. pfruonta, as. provenda u.ä. Entlehnung Entlehnt aus ml. provenda was einem Geistlichen als Gegenleistung für seine Dienste zusteht . Dieses ist offenbar verschmolzen aus l. praebenda… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Pfründe — Sinekure * * * Pfrün|de [ pf̮rʏndə], die; , n (kath. Kirche früher): geistliches Amt und die damit verbundenen Einkünfte (in der katholischen Kirche): eine Pfründe haben; jmdm. eine Pfründe verleihen. * * * Pfrụ̈n|de 〈f. 19〉 1. Einkünfte aus… …   Universal-Lexikon

  • Pfründe — 1. Dass zwei Pfründen haben, recht sei, verstehen blos die nicht, welche nur eine haben. – Simrock, 7916. 2. Die fettesten Pfründen erben gern auf den Sohn. Wenn nicht auf den physischen, doch auf den geistigen oder gesinnungsverwandten. Die… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Pfründe, die — Die Pfründe, plur. die n, ein Wort, welches in der Römischen Kirche am üblichsten ist, den Unterhalt zu bezeichnen, welchen jemand auf Lebenszeit aus einer geistlichen Stiftung genießet; ingleichen ein Theil der Kirchengüter, ein geistliches Amt …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Pfründe — Pfrụ̈n·de die; , n; hist; ein Amt (besonders in der Kirche), durch das man zusätzlich Geld (besonders aus der Landwirtschaft) bekam …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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