Konsignation

Konsignation

Konsignation ist ein Begriff aus der Materialwirtschaft und bezeichnet eine besondere Lieferform von Waren. Der Lieferant lagert die Ware beim Käufer, das sogenannte Konsignationslager. Der Kunde entnimmt die Ware aus diesem Lager und realisiert damit den Kauf der Ware. Der Käufer meldet die Entnahme an den Lieferanten. Beim Unterschreiten festgelegter Mengen füllt der Lieferant das Lager wieder auf. Die entnommene Menge wird in regelmäßigen Abständen in Rechnung gestellt.

Die Rechnung wird nach Vereinbarung periodisch, z. B. monatlich gestellt. Die Vertragspartner können vereinbaren, dass der Kunde nach einer bestimmten Frist restliche Konsignationsbestände in seinen Eigenbestand übernimmt.

Vorteile für das einkaufende Unternehmen:

  • Möglichkeit zur Absicherung logistischer Risiken
  • Befreiung von Lagerverwaltung und Kapitalbindung
  • Risiko der Waren liegt weiterhin beim Lieferanten
  • Kapitalfreisetzung durch verzögerten Eigentumsübergang von Konsignationswaren
  • Bestandshöhe gleich null (nur Pufferbestände in der Fertigung)
  • Erhöhung der Lieferflexibilität
  • Reduzierung der Prozesskosten

Vorteile für den Lieferanten:

  • Reduzierung von Konkurrenz durch Single Source für Konsignations-Materialnummern
  • Optimierung seiner Losgrößen (Economies of Scale)
  • Beruhigung der Produktionsplanung (erhöhte Versorgungssicherheit)
  • Reduzierung der Lagerhaltung für die jeweiligen Waren

Rechtlicher Hintergrund

Prinzipiell ist ein Konsignationsgeschäft eine Zusammensetzung von verschiedenen logistischen Vorgängen.[1]

  1. Es erfolgt eine Lieferung an sich selbst in das Konsignationslager.
  2. Der Eigentumsübergang findet bei der Entnahme durch den Kunden statt.
  3. Der Vorgang wird mit einer Rechnung inklusive Umsatzsteuer abgeschlossen.

Das bedeutet auch, dass in dieser Konstellation das übliche Handelsrecht gilt.

Internationale Konsignation innerhalb der Europäischen Union muss weitere Punkte beachten

  1. Es findet eine Lieferung an sich selbst im Ausland statt. Eine solche Lieferung innerhalb der EU ist zwar zollfrei, aber die Umsatzsteuer wird im Erzeugerland nicht berechnet, muss aber bei Einfuhr in das andere EU-Land dort abgeführt werden. Hierzu muss der Exporteur im anderen Land eine Umsatzsteuer-Identnummer führen, was in einigen Ländern von der Gründung einer Niederlassung abhängt.[1]
  2. Der Eigentumsübergang findet wiederum bei der Entnahme durch den Kunden statt.
  3. Der Vorgang wird mit einer Rechnung inklusive der (ausländischen) Umsatzsteuer abgeschlossen.

Siehe auch

Quellen

  1. a b Regine Schluckebier (2000) Konsignationslager-Geschäfte und Vereinfachungsregelungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten; veröffentlicht in Der Schweizer Treuhänder 12/2000 (Online verfügbar)

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Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Konsignation — (lat.), Anweisung, Bestimmung zu einem gewissen Zweck, Übergabe zur Aufbewahrung etc. (s. Konsignieren); im Handelswesen Bezeichnung für die Verkaufskommission, namentlich für die überseeische (s. Kommissionsgeschäft). Der Absender (Konsignant)… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konsignation — (lat.), Niederlegung, Übergabe zur Aufbewahrung; besondere Art des Kommissionsverkaufs, beim Warenhandel nach entfernten, namentlich überseeischen Plätzen angewendet, indem der Absender der Ware (Konsignánt) einen Teil des Fakturbetrags auf den… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Konsignation — ◆ Kon|si|gna|ti|on 〈f. 20〉 1. Anweisung, Bestimmung zu einem Zweck 2. 〈bes. im Überseehandel〉 Übergabe zur Aufbewahrung od. zum Verkauf in einem Kommissionsgeschäft [<lat. consignatio „Verbriefung, Urkunde“; → konsignieren] ◆ Die… …   Universal-Lexikon

  • Konsignation — Kon|si|gna|ti|on auch: Kon|sig|na|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Anweisung, Bestimmung zu einem Zweck 2. das Konsignieren (2) [Etym.: <lat. consignatio »Verbriefung, Urkunde«; → konsignieren] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Konsignation — Kon|si|gna|ti|on die; , en <über fr. consignation aus spätlat. consignatio »schriftliche Bestätigung«>: 1. (bes. im Überseehandel) übliche Form des Kommissionsgeschäftes; Warenübergabe, übersendung an einen ↑Kommissionär. 2. (veraltet)… …   Das große Fremdwörterbuch

  • konsignation — kon|sig|na|tion sb., en, er, erne (salg af varer via en kommissionær) …   Dansk ordbog

  • konsignation — s ( en, er) …   Clue 9 Svensk Ordbok

  • Konsignation — Kon|si|g|na|ti|on, die; , en (Kommissionsgeschäft) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Direkthandel — Das Streckengeschäft (auch: Streckenhandel, Drop Shipping, Direktversand) bezeichnet in der Logistik eine besondere Geschäftsform des Handels. Kennzeichnend ist hierbei, dass ein Händler Ware von Lieferanten erwirbt und sie an Kunden… …   Deutsch Wikipedia

  • Direktversand — Das Streckengeschäft (auch: Streckenhandel, Drop Shipping, Direktversand) bezeichnet in der Logistik eine besondere Geschäftsform des Handels. Kennzeichnend ist hierbei, dass ein Händler Ware von Lieferanten erwirbt und sie an Kunden… …   Deutsch Wikipedia

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