- Konsultor
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Als Konsultor wird im katholischen Kirchenrecht ein Berater bezeichnet, der sein Amt in unterschiedlichen Funktionen ausübt:
- als Konsultor der Behörden und Organe der römischen Kurie.
- als Mitglied des Kollegiums der Diözesan-Konsultoren, die in Diözesen ohne Domkapitel dessen Funktion übernehmen.
- als Vertrauensmann des Diözesenklerus mit richterlichen Funktionen als Beisitzer in Absetzungs- und Versetzungsverfahren von Pfarrern. Aufgrund von Verfahrensänderungen ist das Amt des Pfarr-Konsultors 1966 entfallen.
Literatur
- Meyers Enzyklopädisches Lexikon. Bibliographisches Institut, Mannheim/Wien/Zürich 1973, Band 14, S. 174.
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