- Kontaktpolizist
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Die Funktion des Kontaktbereichsbeamten (KOB[B]) wird von Polizeivollzugsbeamten bei einer Schutzpolizei ausgeübt. Sie leisten uniformierten Streifendienst zu Fuß und allein im Tagesdienst. Jeder KOB ist für ein Gebiet zuständig, das er in der Regel über Jahre hinweg betreut.
Der KOB-Dienst wurde erstmals in den 1970er Jahren bei der Berliner Polizei eingeführt. Seine Aufgabe besteht vor allem darin, Ansprechpartner für Bürger bei Problemen zu sein. Ein KOB ist weiterhin Polizeivollzugsbeamter und unterliegt der Strafverfolgungspflicht nach § 163 StPO. Dies bedeutet, dass er bei Kenntnisnahme einer Straftat ein Strafverfahren etwa durch eine Strafanzeige einzuleiten hat.
Bei der Polizei Bremen lautet die Bezeichnung Kontaktpolizist (KOP).
In der DDR entsprach dem KOB im weitesten Sinne der Abschnittsbevollmächtigte (ABV).
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