- Kontaktbereichsbeamter
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Die Funktion des Kontaktbereichsbeamten (KOB, seltener auch KOBB) oder des Beamten des besonderen Bezirksdienstes wird von Polizeivollzugsbeamten ausgeübt. Sie gehören zur Schutzpolizei und leisten, meist uniformierten, Streifendienst zu Fuß oder mit einem Streifenwagen und allein im Tagesdienst. Jeder KOB ist für ein bestimmtes Gebiet zuständig, das er in der Regel über Jahre hinweg betreut und gut kennt.
Der KOB-Dienst wurde erstmals in den 1970er Jahren bei der Berliner Polizei eingeführt.
Die Aufgabe des Kontaktbereichsbeamten besteht vor allem darin, Ansprechpartner für Bürger bei Problemen zu sein. Ein KOB ist weiterhin Polizeivollzugsbeamter und unterliegt der Strafverfolgungspflicht nach § 163 StPO und ist somit Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Dies bedeutet, dass er bei Kenntnisnahme einer Straftat ein Strafverfahren etwa durch eine Strafanzeige einzuleiten hat, genauso, wie alle anderen Polizeivollzugsbeamte.
Bei der Bremer Polizei lautet die Bezeichnung Kontaktpolizist (KOP), in Nordrhein-Westfalen Bezirksbeamter. Die Hamburger Polizei benutzt hingegen den Begriff Bürgernaher Beamter (Bünabe). In Hessen wird auch noch der Begriff Schutzmann vor Ort benutzt.
In der DDR entsprach dem KOB im weitesten Sinne der Abschnittsbevollmächtigte (ABV).
Kategorien:- Polizei (Deutschland)
- Berufliche Funktion der Polizei
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