Kontradiktor

Kontradiktor

Ein Kontradiktor (lat. curator litis, zu deutsch „Vertreter in der Streitsache“) war innerhalb des früheren Konkursverfahrens derjenige, welcher anstelle des Gemeinschuldners, also als dessen Vertreter, die angemeldeten Forderungen zu prüfen und nötigenfalls ihre Berechtigung oder Nichtberechtigung in Einzelprozessen zu bestreiten bzw. mit den betreffenden Gläubigern zum Austrag zu bringen hatte. Die deutsche Insolvenzordnung nennt keinen besondern Kontradiktor; seine Tätigkeiten werden dem Konkursverwalter überlassen.

Siehe auch: Kontradiktion; Kurator

Literatur

  • Meyers Großes Konversations-Lexikon. Leipzig 1905–1909, Band 11, S. 444.
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  • Kontradiktor — (auch curator litis, lat.), im frühern Konkursverfahren derjenige, der an Stelle des Gemeinschuldners die angemeldeten Forderungen zu prüfen und nötigenfalls ihre Berechtigung in Einzelprozessen mit den betreffenden Gläubigern zum Austrag zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kontradiktor — Kon|tra|dik|tor der; s, ...oren <aus gleichbed. lat. contradictor> (veraltet) 1. Widersprecher. 2. Vertreter des Gemeinschuldners beim ↑Konkurs …   Das große Fremdwörterbuch

  • Litis curator — (lat.), s. Kontradiktor …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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