- Insolvenz
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Als Insolvenz (lateinisch insolvens ‚nicht-lösend‘, hier im Sinne von ‚Schuldscheine nicht einlösen könnend‘), in Österreich und der Schweiz Konkurs (veraltet und heute nur noch umgangssprachlich auch in Deutschland, von lat. concursus ‚Zusammenlauf‘, nämlich der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners), bezeichnet man die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.
Inhaltsverzeichnis
Arten
Deutschland
Nach einer wechselvollen Geschichte des Konkurs- und Insolvenzrechts in Deutschland unterscheidet man in Deutschland zwischen:
- Insolvenz juristischer Personen (siehe Insolvenzrecht)
- Insolvenz natürlicher Personen (siehe Privatinsolvenz)
Österreich
In Österreich unterscheidet man nicht mehr zwischen Ausgleich und Konkurs, sondern es gilt das neue österreichische Insolvenzrecht.
Gründe
Eine Insolvenz kann auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wobei allgemein zwischen internen und externen Insolvenzursachen[1] differenziert wird.
Interne Ursachen umfassen dabei sämtliche Aktivitäten, die unmittelbar vom betreffenden Unternehmen selbst ausgehen und schließlich zur Insolvenz führen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Fehlplanungen beziehungsweise Fehleinschätzungen des Managements handeln. Externe Insolvenzursachen beschreiben hingegen sämtliche Faktoren, die von außen auf die Unternehmung einwirken. Beispiele für externe Ursachen sind dabei strukturelle und konjunkturelle Veränderungen des Unternehmensumfelds sowie Markteintritte von neuen Wettbewerbern.
Abwendungsmöglichkeiten
Um eine Insolvenz abzuwenden, gibt es folgende Möglichkeiten:
- a) Verhandlung mit dem oder den Gläubiger(n) des Schuldners, ob ein Schuldenerlass (ganz oder teilweise), eine Ratenzahlung oder eine Stundung (Aufschub auf einen bestimmten oder unbestimmten Zeitpunkt) gewährt wird,
- b) die Bürgschaft eines solventen (also zahlungsfähigen) Dritten, etwa eines Verwandten oder eines Kreditinstituts.
Erst danach kann berechnet werden, wie viel von den ursprünglichen Schulden noch übrig bleibt (Bestandsaufnahme), anschließend bespricht man mit einem Schuldenberater das weitere Vorgehen, ob es möglich ist, an anderer Stelle Kostenersparnisse durch Einschränkungen in der privaten Lebensführung zu erzielen oder die Einnahmen (zum Beispiel bei Unternehmensinsolvenz über Werbemaßnahmen oder Spezialisierungen, oder aber bei Privatinsolvenz Veräußerungsmaßnahmen nicht benötigter Konsumgüter) zu erhöhen. Anschließend erfolgt eine Beobachtungsphase mit Unterstützung des Schuldenberaters.
Erst dann schließt sich gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren (nach Insolvenzrecht) an, das entweder in ein gerichtliches Verfahren oder in einen außergerichtlichen Vergleich mündet. Voraussetzung ist, dass die Insolvenzmasse für die Gebühren und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie zumindest teilweise zur Befriedigung der Schulden an einige Gläubiger noch ausreicht.
Insolvenzgeschehen in Deutschland
Die Daten zum Insolvenzgeschehen beruhen auf den Angaben der Insolvenzgerichte. 2010 kam es in Deutschland insgesamt zu 168.485 Insolvenzen. Der größere Teil davon enfällt auf Privatinsolvenzen. Die Zahl der zahlungsunfähigen Unternehmen belief sich auf 31.998.[2]
Jahr Insolvenzen insgesamt Unternehmensinsolvenzen 2006 161.430 34.137 2007 164.430 29.160 2008 155.202 29.291 2009 162.907 32.687 2010 168.458 31.998 Weblinks
- Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte der BRD
- Anzahl Firmeninsolvenzen in Deutschland im 1. Halbjahr 2010
Einzelnachweise
- ↑ Hutzschenreuter, Thomas: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Gabler, Wiesbaden, 2009, S.80., ISBN 978-3-8349-1593-1
- ↑ Überblicksseite zum Thema Insolvenzen von Statista.com
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