Kontrolle der Vitalfunktionen
- Kontrolle der Vitalfunktionen
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Im so genannten Diagnostischen Block wird die Kontrolle der lebenswichtigen Funktionen Bewusstsein, Atmung und Kreislauf (BAK-Schema) zusammengefasst, wobei letzterer nur von professionellen Helfern geprüft wird. Man bezeichnet dies auch als Elementardiagnostik. Diese orientierende Untersuchung dient dazu, den Zustand eines aufgefundenen Notfallpatienten einschätzen und die richtigen Maßnahmen ergreifen zu können. Der Diagnostische Block ist somit Bestandteil der lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
Er ist ein Algorithmus, der bei jeder unklaren Notfallsituation angewandt werden kann. Dieser Artikel basiert auf den ERC/ILCOR-Richtlinien von 2005.
Für medizinisches Personal (Rettungsdienst, Praxis- und Klinikpersonal) werden in den ERC-Richtlinien differenziertere Maßnahmen empfohlen.
Ablauf
Der diagnostische Block beginnt mit der Kontrolle des Bewusstseins. Ist der Patient bei Bewusstsein, werden weitere notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen (Verletzungen versorgen, Wärmen, Betreuen usw.) durchgeführt. Je nach Verletzung oder Erkrankung ist auch hier ein Notruf erforderlich.
Überprüfen der Atmung
Bei Bewusstlosigkeit wird der so genannte lebensrettende Handgriff angewendet, bei dem der Kopf nach hinten überstreckt wird. Dadurch wird die Zunge gestrafft und die Atemwege frei gemacht, wodurch die Kontrolle der Atmung ermöglicht wird.
Je nach Ergebnis der Atemkontrolle schließen sich verschiedene Maßnahmen an. Zur Aufrechterhaltung der Kreislauffunktion bei Atemstillstand dient die Herz-Lungen-Wiederbelebung. Ist eine normale Atmung vorhanden, wird der Patient in die Stabile Seitenlage gebracht. Damit wird verhindert, das Erbrochenes aspiriert wird. Die Kontrolle der Vitalfunktionen wird engmaschig bis zum Eintreffen von Notarzt und Rettungsdienst fortgesetzt. Zur Kontrolle der Herzfunktion kann ein eventuell vorhandener automatisierter externer Defibrillator (AED) angeschlossen werden.
Literatur
- European Resuscitation Council Guidelines for Resuscitation, Resuscitation (2005) 67S1, S1—S2 (online)
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