Konvaleszenz

Konvaleszenz

Rekonvaleszenz (lat. reconvalescere „wieder kräftig werden, wieder stark werden“), auch Konvaleszenz [1], ist ein Fachbegriff der Medizin und der Rechtswissenschaft.

Inhaltsverzeichnis

Medizin

In der Medizin bedeutet es Genesung, nicht zu verwechseln mit Remission (Zurückgehen, Nachlassen) oder Restitution (Wiederherstellung). Konvaleszenz ist eines der letzten Stadien einer Erkrankung. [2] Die Krankheitszeichen, zum Beispiel Fieber, Schwäche, Schwindel, Schmerzen usw. verschwinden nach und nach bis zur endgültigen Wiederherstellung der Gesundheit.

Ziele der Rekonvaleszenz

Ziel der Bemühungen in der Zeit der Rekonvaleszenz ist die Wiederherstellung jenes Gesundheitszustandes, der vor Beginn der Erkrankung vorhanden war. Strategien und Maßnahmen dabei sind:

  • sanfte Steigerung der körperlichen Fitness von Schonung hin zu Aufbautraining
  • sanfte Gewöhnung an gewohnte oder gesündere Ernährung.
  • psychologische Maßnahmen wie Motivation, Stärkung der Zuversicht usw.

Recht

In der Rechtswissenschaft bedeutet Konvaleszenz Heilung des z. B. durch Formmangel schwebend unwirksamen Rechtsgeschäfts.[3] Ein Schenkungsvertrag erfordert z. B. nach österreichischem und deutschem Recht einen Notariatsakt. Wird die zu schenkende Sache jedoch übergeben, so wird dieser Formmangel durch die Übergabe geheilt.

Einzelnachweise

  1. Duden-Online zu Konvaleszenz
  2. http://www.gesund.co.at/GESUND/Rekonvaleszenz.htm
  3. http://www.zeno.org/Brockhaus-1911/A/Konvalesz%C3%A9nz?hl=konvaleszenz

Weblinks


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  • Konvaleszenz — Kon|va|les|zẹnz 〈 [ va ] f.; Gen.: ; Pl.: unz.〉 1. 〈Med.〉 Genesung 2. Gültigwerden eines (bisher infolge eines Hindernisses noch nicht gültigen) Rechtsgeschäftes [Etym.: <lat. convalescentia »Genesung«; zu valere »stark sein, gesund sein«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Konvaleszenz — Kon|va|les|zenz die; , en <zu ↑...enz>: 1. Genesung (Med.). 2. das Rechtswirksamwerden eines [schwebend] unwirksamen Rechtsgeschäftes (durch Wegfall eines Hindernisses od. nachträgliche Genehmigung eines [Erziehungs]berechtigten; Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

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