Konzernvertretung

Konzernvertretung

Die Konzernvertretung ist ein Organ der Arbeitnehmerschaft in einem Konzern. Rechtsgrundlage ist das (österreichische) Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG).

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für das Vorhandenseins eines Konzerns

  • Sind rechtlich selbständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.
  • Steht ein rechtlich selbständiges Unternehmen auf Grund von Beteiligungen oder sonst unmittelbar oder mittelbar unter dem beherrschenden Einfluss eines anderen Unternehmens, so gelten das herrschende und das abhängige Unternehmen zusammen als Konzern und einzeln als Konzernunternehmen.

(§ 15 AktG, § 115 GmbHG)

Errichtung einer Konzernvertretung

In einem Konzern, in dem in mehr als einem Unternehmen Betriebsräte bestehen, kann eine Konzernvertretung zur Vertretung der gemeinsamen Interessen der in diesem Konzern beschäftigten Arbeitnehmer errichtet werden. Die Konzernvertretung wird mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Zentralbetriebsräte errichtet, die zusammen mehr als die Hälfte der im Konzern beschäftigten Arbeitnehmer repräsentieren.

Die Konzernvertretung besteht, je nach der Anzahl der vertretenen Arbeitnehmer, aus mindestens je zwei Delegierten jedes im Konzern errichteten Zentralbetriebsrats.

Rechtsstellung der Konzernvertretung

Die Tätigkeitsdauer der Konzernvertretung dauert vier Jahre.

Zu den Befugnissen der Konzernvertretung zählen die Entsendung der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens, die Wahrnehmung von Aufgaben, soweit die Interessen der Arbeitnehmer mehr als eines Unternehmens im Konzern betroffen sind sowie die Wahrnehmung von Aufgaben, die der Konzernvertretung von (Zentral-)Betriebsräten übertragen wurden.

Konzernjugendvertretung

Sind in einem Konzern in mehr als einem Unternehmen Jugendvertrauensräte errichtet, so kann eine Konzernjugendvertretung errichtet werden.

Rechtslage in Deutschland

In Deutschland entspricht der Konzernvertretung der Konzernbetriebsrat.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Harald Luiki — Dohr (* 19. März 1962 in Graz) ist österreichischer Journalist, Mitglied des Betriebsrates Fernsehen Programm, ehemaliges Mitglied der Konzernvertretung des ORF (Österreichischer Rundfunk) und ehemaliges Mitglied des Bundesvorstandes der… …   Deutsch Wikipedia

  • Luiki — Harald Luiki (* 19. März 1962 in Graz) ist österreichischer Journalist, Mitglied der Konzernvertretung des ORF (Österreichischer Rundfunk) und sozialdemokratisches Mitglied des Bundesvorstandes der Kulturgewerkschaft (Kunst, Medien, Sport und… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitsrecht (Österreich) — Das österreichische Arbeitsrecht ist wie das deutsche Arbeitsrecht in wesentlichen Teilen ein Sonderprivatrecht, nämlich das der unselbstständig Erwerbstätigen (also Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen). Es besteht aus dem Arbeitsvertragsrecht,… …   Deutsch Wikipedia

  • Wilhelm Haberzettl — (rechts) mit Laura Rudas und Josef Cap Wilhelm Haberzettl (* 2. Juli 1955 in St. Pölten) ist ein österreichischer Gewerkschaftsfunktionär und Abgeordneter zum Nationalrat der SPÖ. Haberzettl besuchte von 1961 bis 1965 die Volksschule in …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”