- Kopfstelle
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Eine Kopfstelle (engl. Headend) bezeichnet eine Anlage zum Empfang von Rundfunk- und TV-Programmen zur Weiterverbreitung an Endnutzer. Die Kopfstelle kann in verschiedenen Größen aufgebaut sein, von der kleinen Anlage für Mehrfamilienhäuser bis zur Versorgung mehrerer Städte, Landkreise und Bezirke, also bis zu mehreren Hunderttausend Wohneinheiten.
Die Kopfstelle befindet sich in der Rangordnung der Netzebenen im Kabelnetz an Ordnungsnummer 2.
Innerhalb der Kopfstelle werden die empfangenen Signale vom Satelliten (analog und/oder digital) oder der terrestrischen Antenne (analog/digital) in einen Frequenzbereich von 47 oder 87,5-862 MHz umgewandelt, so dass der Teilnehmer im Kabelnetz die Programme entsprechend auf seinen Endgeräten wie TV-Gerät mit Analogempfang, Set-Top-Box für Digitalempfang oder Rundfunkempfänger für UKW-Empfang wiedergeben kann. Außerdem können in der Kopfstelle weitere Signale für bidirektionale Dienste wie Internet oder Telefonie (TriplePlay) im Vorweg (Downstream) beigemischt und aus dem Rückkanal (Upstream) empfangen werden.
Ablauf der Programmumsetzung
- Empfang der Programme von Satellit oder Terrestrik
- Eventuelle Verstärkung der Eingangssignale.
- Aufteilung der Eingangssignale in mehrere Ausgänge
- Zuführung zu den jeweiligen Umsetzern (Analog-TV/Radio, Digital-TV/Radio, UKW, ADR (Astra Digital Radio))
- Umwandlung in eine(n) im Kabel nutzbare(n) Frequenz bzw. Kanal im entsprechenden Standard (QAM, PAL, FM)
- Zusammenführung der umgesetzten Signale
- Ggf. Verstärkung der zusammengeführten Signale
- Zuführung zum Netz im Frequenzbereich von 47 oder 87,5-862 MHz.
Siehe auch
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