Kabelfernsehen

Kabelfernsehen

Beim Kabelfernsehen werden Bild- und Tonsignale, insbesondere Rundfunkprogramme, über ein Breitbandkabel zu den Endkunden übertragen.

Inhaltsverzeichnis

Empfangstechnik

Zum Empfang benötigt man in der Regel ein Antennenkabel, über das man die Antennensteckdose des Fernsehers oder anderer Empfangsgeräte wie Videorekorder oder Digitalreceiver (digital, hier nur nach DVB-C-Norm empfangbar), mit der Kabelanschlussdose an der Zimmerwand verbindet. Diese Antennensteckdose wird gewöhnlich von einem Elektriker oder Informationselektroniker installiert.

Kosten

Im Unterschied zum Antennen- und Satellitenfernsehen muss man für das Kabelfernsehen in der Regel Grund- beziehungsweise Anschlussgebühren und außerdem meistens monatliche Abonnement-Gebühren bezahlen.

Unabhängig davon ist die Rundfunkgebühr (Deutschland: GEZ; Österreich: GIS; Schweiz: Billag) zu entrichten.

Programmangebot

Neben dem analogen Fernsehsignal wird auch ein analoges UKW-Hörfunkangebot im Band II über das Kabel übertragen. In den bis mindestens 450 MHz ausgebauten Netzgebieten wird im sogenannten Hyperband (Sonderkanäle beginnend mit S21) auch ein digitales Angebot (siehe auch Angebot von DVB-C) in Form digitaler Senderpakete beziehungsweise Bouquets bereitgestellt. Die digitale Übertragungsart ist dabei, die alte analoge Übertragungsart abzulösen (siehe dazu Analogabschaltung). Zum Empfang der in den digitalen Angeboten übertragenen Fernseh- und Hörfunkprogramme wird ein Digitalreceiver benötigt – in der Regel als Set-Top-Box, bei zukünftigen Fernsehern zunehmend bereits eingebaut (siehe IDTV) –, der die im DVB-C-Standard codierten Signale für die Wiedergabe umsetzt. Zum Empfang von Bezahlfernsehen wie Sky, Kabel Digital Home oder KabelKiosk wird zusätzlich eine Dekoder-Karte benötigt.

Jedoch ist das digitale terrestrische Fernsehen (kurz DVB-T) durch seine Technik und in Bezug auf die Anzahl der Sender eine kostengünstige Alternative zum Kabelfernsehen in einigen Städten geworden. Daher sind die Kabelfernsehanbieter verstärkt dazu gezwungen, ihre Netze für den Kunden durch die Digitalisierung mit dem gleichzeitigen Ausbau ihres Angebotes attraktiver zu machen. Technisch ist die Übertragung von DVB-T über ein Kabelfernsehnetz problemlos möglich. Jedoch wird diese Option in der Regel nur bei Gemeinschaftsantennenanlagen aus Kostengründen genutzt. Beim Kabelfernsehen werden die digitalen DVB-T-Signale in der Regel zentral in der Kopfstation in analoge TV-Fernsehsignale – meist in PAL - oder in DVB-C-Signale umgesetzt. Bei TV-Geräten, die nur beim DVB-T Empfang eine Versorgungsspannung von 5 V an der Antennendose für einen Antennenverstärker zur Verfügung stellen können, ist es mittels eines zusätzlichen automatischen Umschalters möglich, wahlweise Kabelfernsehen und DVB-T über eine zusätzlich vorhandene DVB-T Antenne zu empfangen.

In Deutschland wurden häufig von großen Kabelfernsehanbietern UKW-Radio, ARD, ZDF und die lokalen Fernsehsender über analoges Kabelfernsehen als kleine Grundversorgung sehr preisgünstig auf Nachfrage angeboten. Hier wird mit Hilfe von (Sperr-)Filtern, die sich im Verteilsystem oder in der Kabeldose befinden, die Bandbreite des Kabelanschlusses technisch begrenzt und damit die zusätzlichen Angebote ausgesperrt.

Radioempfang

Analoges UKW-Radioangebot

Im Frequenzbereich von 87,5 MHz bis 108 MHz wird auch ein analoges UKW-Radioangebot im VHF-Band II im Kabel übertragen. Zum Empfang dieser Radiosender kann jeder handelsübliche UKW-Radioempfänger genutzt werden. Die Verbindung des Antennenanschlusses am UKW-Empfänger mit dem entsprechenden Anschluss an der Kabelanschlussdose mit einem Antennenkabel genügt, wobei die Anschlüsse des Antennenkabels im Vergleich zum Fernseh-Antennenkabel vertauscht verwendet werden. Es handelt sich aber immer um den gleichen Kabeltyp wie beim Fernsehempfang.

Digitales Radioangebot über DVB-C

Neben dem analogen UKW-Radioangebot ist auch die digitale Übertragung von Radioprogrammen über DVB-C in hoher Qualität möglich. Da die Übertragung mittels DVB-C auch verschlüsselt möglich ist, kann DVB-C für die Übertragung von zusätzlichen kostenpflichtigen Radioprogrammen (Pay-Radio) verwendet werden, was von Sky (eingeschränkt) und von vielen Kabelnetzbetreibern genutzt wird.

Die unverschlüsselte Einspeisung aller Radioprogramme der ARD über DVB-C erfolgte, obwohl mit geringem technischen Aufwand möglich, lange Zeit nur durch die wenigsten Kabelnetzbetreiber. Seit Sommer 2008 werden alle öffentlich-rechtlichen Radiosender digital und unverschlüsselt im digitalen Kabelnetz von Kabel Deutschland übertragen. Inzwischen sind digitale Radioprogramme bei allen größeren Netzbetreibern, wie Kabel Deutschland, Unitymedia oder Kabel BW, verfügbar.

Digitales Radioangebot über DAB

Technisch ist die Verbreitung des geplanten digitalen Nachfolgers des terrestrischen UKW-Rundfunks DAB über das Kabelfernsehen möglich. Im Kabel wird allerdings DVB-C als drahtgebundener Standard für digitalen Hörfunk benutzt; eine drahtgebundene Verbreitung von DAB ist zurzeit von keinem namhaften Anbieter des Kabelfernsehens umgesetzt oder geplant.

Digitalisierung des Kabelfernsehens

Das analoge Kabelfernsehen mit UKW-Rundfunkempfang unterscheidet sich aus Sicht der Sender und Empfangsgeräte nicht vom analogen Empfang über Antenne. Lediglich der zur Übertragung von zusätzlichen Fernsehkanälen erforderliche Frequenzbereich wurde durch die Einführung der sogenannten Sonderkanäle vergrößert.

Derzeit wird das analoge Kabelfernsehen schrittweise durch die Einführung von digitalen Zusatzdiensten und die Umstellung von der analogen auf die digitale Bildübertragung digitalisiert. Durch den Einsatz von digitalen Übertragungsverfahren lässt sich die aus technischen Gründen begrenzte Bandbreite im Kabelfernsehen wirtschaftlicher nutzen. In der Regel sind die verschiedenen analogen und digitalen Angebote je nach Vertragsverhältnis und Anbieter verfügbar.

Empfangsgeräte

Der Empfang des digitalen Kabelfernsehens setzt in der Regel einen DVB-C-Receiver für jedes Fernsehgerät voraus, auch als Set-Top-Box (STB), Digitalreceiver oder Kabelbox bekannt. Mit diesen Geräten können häufig auch digitale Radioprogramme, die ebenfalls mit DVB-C übertragen werden können, empfangen werden.

Das in Deutschland bekannteste Gerät für das digitale Fernsehen war die d-box, die es auch für Kabelfernsehen gab. Da dieses Gerät nicht mehr weiterentwickelt wurde (Produktion wurde 2001 eingestellt), haben die regionalen Kabelfernsehbetreiber weiter entwickelte Set-Top-Boxen ihren Kunden (je nach Vertragsart auch subventioniert) angeboten. Diese Geräte müssen aber nicht für Premiere geeignet sein. Jeder Verbraucher kann auch eigenständig einen für DVB-C geeigneten Digitalreceiver im Fachhandel erwerben (Kosten ca. 70 Euro) und anschließen. Teilweise wird die d-box von Kabelanbietern nicht mehr akzeptiert.[1]

Mittlerweile werden von den Kabelnetzbetreibern schon Settopboxen mit eingebauter Festplatte angeboten. Auch HDTV-Settopboxen werden neuerdings angeboten, allerdings ist das Angebot an HDTV-Programmen im Kabel gegenüber dem Satellitenempfang noch sehr begrenzt

Alternativ kann ein PC mit einer Steckkarte zum Fernsehempfang (TV-Karte) für DVB-C auch zum Empfang des digitalen Kabelfernsehens verwendet werden. DVB-C taugliche Fernseher haben einen analogen und einen digitalen Tuner. Sie können die freien öffentlich-rechtlichen Programme empfangen. Um verschlüsselte Programme freizuschalten, muss ein Kartenleser eingesteckt werden, passend für die Smartcard des Anbieters. Viele digitale Programme werden verschlüsselt im Kabelfernsehen übertragen und sind nur nach einer zusätzlichen Freischaltung durch sogenannte Smartcards mittels kostenpflichtiger Zusatzverträge empfangbar.

Für den Kunden verwirrend ist die Vielzahl von Smartcards (SC) der jeweiligen Anbieter passend zur eigenen Set-Top-Box (STB) und den häufig zusätzlichen erforderlichen CI-Interfaces.

Sogenannte digitale Fernsehgeräte können die DVB-Signale heute direkt empfangen und benötigen keine separate Set-Top-Box mehr.

Außerdem kann eine Set-Top-Box gemeinsam mit einer Smartcard in der Regel nur ein TV-Programm decodieren, sodass beim Einsatz von digitalen Videorekordern häufig eine weitere Smartcard und eventuell CI-Interface für den Decoder erforderlich ist.

Eine automatische Verbesserung der Bildqualität ist bei der Umstellung von analogem zu digitalem Kabelfernsehen nicht gegeben. Jedoch wird sie in der Regel von den Sendern und den Kabelnetzbetreibern angestrebt. Die Anzahl der Sender steigt bei der Umstellung in etwa auf das Zehnfache.

Grundverschlüsselung

Bei den meisten deutschen Kabelnetzbetreibern, insbesondere bei Kabel Deutschland und Unitymedia erfolgt die Aussendung der privaten Fernsehprogramme mit einer Grundverschlüsselung. Dies bedeutet, dass man eine spezielle Smartcard des Kabelnetzbetreibers benötigt. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben diese Grundverschlüsselung untersagt. Jedoch unterbinden immer mehr Anbieter durch die Verschlüsselung mit neuen Verfahren die Nutzung von Fernsehgeräten mit integrierten DVB-C-Tunern und verlangen von ihren Kunden, dass diese eine externe Set-Top-Box oder ein CAM-Modul des Anbieters des Kabelfernsehens verwenden. Kabel BW sowie viele kleinere Kabelnetzbetreiber verzichten auf eine Grundverschlüsselung und speisen per Satellit frei empfangbare Sender auch frei in Ihr Kabelnetz ein.

Analogabschaltung

Derzeit gibt es keinen möglichen Abschaltzeitpunkt für das analoge Kabelfernsehen. Bislang sind noch von keinem großen Kabelbetreiber Pläne bekannt, wann es zu einer vollständigen Umstellung aller Kunden in diesem Zeitrahmen kommen wird. Auch für die Umstellung des analogen UKW-Radios gibt es noch keinen Termin (siehe Analogabschaltung). Der Betrieb und die Kanalbelegung beim Kabelfernsehen wird in Deutschland durch die Landesmedienanstalt des jeweiligen Bundeslandes genehmigt.

Beim Kabelfernsehen findet die Umstellung mit DVB-C statt. Die Digitalisierung beim Kabelfernsehen soll vorerst marktgetrieben stattfinden.[2] Neben dem bisherigen Abschmelzen analoger Kanäle im Kabel könnte es auch zu einem harten Umstieg (abrupte Analogabschaltung) kommen.[3]

Technische Erweiterungen (Triple Play)

Moderne Kabelnetze sind in der Regel bidirektionale Netze, mit deren Hilfe eine Rückkanalfähigkeit gegeben ist. Hierdurch lassen sich auch Mehrwertdienste und interaktive Dienste nutzen, wie zum Beispiel Breitband-Internetzugang mittels Kabelmodem über das Fernsehkabel, sofern sie vom Kabelnetzbetreiber angeboten werden. Darüber hinaus ist das Telefonieren über das Kabelnetz in Ausbaugebieten möglich.

In vielen Fällen wurde die Rückkanalfähigkeit erst in den letzten Jahren nachgerüstet, nachdem das Kabelnetz ursprünglich als reines Verteilmedium für Radio- und Fernsehsignale konzipiert worden war. Für die Umstellung auf Rückkanalfähigkeit war es u.a. insbesondere erforderlich, die alten Verstärker in den oft am Straßenrand befindlichen Verteilerkästen auszutauschen. Die neuen Verstärker unterstützen zudem auch ein erweitertes Frequenzspektrum von bis zu 862 MHz, wodurch im Kabelnetz zusätzliche Kapazitäten entstehen.[4]

Ein häufig verwendetes Protokoll für die Anbindung des Internets über das Fernsehkabel ist DOCSIS, das in der neueren Spezifikation 3.0 Datenraten bis zu 200 Mbit/s[5] und Datenverkehr in Echtzeit (bereits seit Version 2.0 z. B. für IP-Telefonie) ermöglicht. Für private Endkunden stehen solche Datenraten noch nicht zur Verfügung. Üblich sind derzeit Geschwindigkeiten bis maximal 100 Mbit/s. Der nächste Entwicklungsschritt findet mit diesen Datenraten statt und soll nach Angabe des Portals Teltarif die Verschmelzung von Fernsehen, Internet und Multimediadiensten in ausgewählten deutschen Großstädten ermöglichen.[6][7] Für die gleichzeitige Nutzung von Fernsehen/Radio, Internet und Telefon, dem sogenannten Triple Play, genügen bereits Datenraten ab ca. 2000 kB/s, allerdings kann IP-TV mit fernsehbildähnlicher Auflösung höhere Datenraten erfordern, wie sie z. B. mit 16.000 kB/s bereits großflächig verfügbar sind. (Stand: Ende 2010)

Telefonieren

Die angebotenen Telefoniedienste sind in der Regel VoIP-Anschlüsse (Internettelefonie). Die verwendeten Kabelmodems werden von den meisten Anbietern als Mietgeräte zur Verfügung gestellt und beinhalten einen integrierten IP-Adapter für den SIP-Standard. Sie ermöglichen den Anschluss eines herkömmlichen Analogtelefons am Kabelmodem. Einige aktuelle Modemmodelle (Stand: November 2010) werden bereits fest vom Anbieter vorkonfiguriert. Telefonie über alternative VoIP-Anbieter erfordert in diesem Fall den Anschluss eines externen SIP-Adapters des Kunden oder die Nutzung alternativer Dienste wie Skype.

Gateways des Anbieters verbinden den Telefonkunden über das Internet mit dem Festnetz der anderen Telefongesellschaften. Die Identifikation des Teilnehmers erfolgt über die MAC-Adresse des IP-Adapters. Bei internetbasierenden Telefoniediensten und Skype kann es generell durch Paktetverluste zu Störungen kommen. Auch bei der Nutzung von analogen Datendiensten mittels Modem und Fax über diese Anschlüsse kann es je nach verwendetem Übertragungsprotokoll zu Störungen kommen. (Siehe hierzu VoIP, Abschnitt zur Faxübertragung).

Weitere internetbasierende Dienste

Rundfunkprogramme und Multimediadienste können mit unterschiedlichen Protokollen über das Internet übertragen werden. Diese auf dem Internet basierenden Dienste sind technisch unabhängig vom gewählten Übertragungsmedium (z. B. Telefon-/ Fernsehkabel oder Mobilfunk). Während Webradio auf Grund seiner relativ geringen Datenrate heute kaum noch Probleme verursacht, sind hochauflösende unterbrechungsfreie Video-Streams (IP-TV) in der Regel nur mit entsprechend leistungsfähigen Anschlüssen möglich. Die Durchleitung durch ein anbieterkontrolliertes geschütztes Netzwerk unterscheidet jedoch die IP-TV-Dienste, die vor allem Kabel- und DSL-Anbieter vermarkten, vom frei verfügbaren Internetfernsehen.

Hauptartikel: IP-TV
Hauptartikel: Internet-TV
Hauptartikel: Webradio

HDTV

Hochauflösendes Fernsehen, auch HDTV genannt, gibt es für analoge und digitale Übertragungswege. Da die zur Fernsehübertragung erforderliche Bandbreite bei HDTV wesentlich größer ist als beim konventionellen Fernsehen, erfolgt die Übertragung beim Kabelfernsehen vorzugsweise mittels digitaler Übertragungsverfahren, da hier der Bandbreitenbedarf geringer ist als bei einer vergleichbaren analogen Übertragung. Die Übertragung des HDTV kann wahlweise auch verschlüsselt, z. B. für Pay-TV, erfolgen.

Netzebenen und Abgrenzung des Kabelfernsehens von einer Gemeinschaftsantennenanlage

Das Kabelfernsehen kann prinzipiell mit einer Gemeinschaftsantennenanlage, mit der zusätzliche lokale Radio- oder Fernsehsender auch direkt als DVB-T-Signale in diese Anlage eingespeist werden können oder bei der ein Satellitendirektempfang mittels eines SAT-Receivers in der eigenen Wohnung möglich ist, kombiniert werden oder auch mit dieser verwechselt werden. Durch die Definition von Netzebenen für das Kabelfernsehen kann eine Abgrenzung zur Gemeinschaftsantennenanlage vorgenommen werden.

Das Kabelnetz kann organisatorisch in mehrere Netzebenen aufgeteilt werden.

In Deutschland gibt es folgende fünf Netzebenen:

  • Netzebene 1: zwischen Studio und Fernsehschaltstelle
  • Netzebene 2: zwischen Fernsehschaltstelle und BK-Verstärkerstelle
  • Netzebene 3: zwischen BK-Verstärkerstelle und Übergabepunkt einschließlich BK-Verteilnetz
  • Netzebene 4: zwischen Übergabepunkt und Breitbandsteckdose (Hausverteilung)
  • Netzebene 5: Endgerätebereich

In anderen Ländern, wie zum Beispiel in der Schweiz, kann diese Aufteilung anders sein. In Deutschland ist man in der Regel Kunde eines Anbieters auf der Netzebene 4.

Frequenzbereich und Signalstärke

Unter der Bandbreite des Kabelfernsehens versteht man die Anzahl der gleichzeitig übertragbaren Kanäle und den dabei genutzten Frequenzbereich. Dieser nutzbare Frequenzbereich wird kontinuierlich von den Betreibern erweitert und ausgebaut. Eine Erhöhung des nutzbaren Frequenzbereiches des Kabelfernsehnetzes wurde auch die Einführung der sogenannten Sonderkanäle möglich. Die nutzbare Bandbreite immer von den verwendeten Kabeln, Verstärkern, Verteilern, Anschlussdosen und Größe der Anlage abhängig.

Da beim digitalen Kabelfernsehen zurzeit mehr Fernsehsender als beim analogen Kabelfernsehen in dem gleichen Frequenzbereich übertragen werden können, werden neben der Erweiterung des nutzbaren Frequenzbereiches neue Fernsehkanäle vorzugsweise digital übertragen. Das Kabelfernsehen bietet Platz für mehr Kanäle als bei terrestrischer Ausstrahlung, aber viel weniger als über Satellit.

Ausbau der Bandbreite

Unter der Ausbaustufe wird häufig die nutzbare Bandbreite (Frequenzbereich) beim Kabelfernsehen verstanden. In der Geschichte des Kabelfernsehens wurde die Anzahl der gleichzeitig übertragbaren Kanäle und der dabei genutzte Frequenzbereich mehrfach von den Betreibern erweitert. Ursprünglich war eine maximale Übertragungsfrequenz für das Kabelnetz von 300 MHz und 450 MHz geplant. Später auf 600 MHz und 750 MHz und in neuester Zeit auf 862 MHz erweitert.

Durch den Einsatz von Rückkanälen für Internet und Telefonie über Kabelfernsehen sinkt jedoch für den Kunden die nutzbare Bandbreite für das Fernsehangebot. Es ist jedoch auch technisch möglich, unerwünschte Fernsehkanäle oder Dienste aus dem Kabelnetz mittels Sperrfilter zu unterdrücken und in den vorhandenen Lücken weitere Radiosender und Fernsehkanäle (z. B. zur Videoüberwachung) hinzuzufügen.

Störungen

Ursachen

In Wohngebieten mit ältern Hausverkabelungen kommt es häufiger vor, dass alte, unzureichend geschirmte Antennenleitungen weiterverwendet wurden und somit zum Beispiel im Autoradio Radiosender aus dem Kabelnetz empfangen werden können und andere Funkdienste gestört werden. Bereits in der Anfangsphase musste die Deutsche Bundespost die Nutzung von einigen Sonderkanälen wieder einstellen, um eine Störung des Flugfunks zu vermeiden. Zudem kam es seit der Einführung des DAB-Radio (Digital Audio Broadcasting) immer wieder zu Störungen von Fernsehsendern im Kabelnetz. Dieses Problem wurde durch Erhöhung der Sendeleistung von DAB auf den Fernsehkanälen 5 bis 12 erneut deutlich sichtbar. Dabei wirken Teile des Kabelfernsehnetz als Antenne oder es kommt zu einer direkten Einstrahlungen in schlecht abgeschirmten Verstärken und Verteilern durch Nichteinhaltung von Errichtungsvorschriften des Betreibers oder beim Kunden in der Wohnung.[8]

Nicht zuletzt ist dies darauf zurückzuführen, dass es keine gesetzliche Handhabe gab, um zu verhindern, dass alte, schlecht abgeschirmte Koaxialkabel und Verteilelemente, sowie Steckdosen in Wohngebäuden bei der Umstellung von terrestrischem Antennenempfang auf einen Kabelanschluss einfach weiter verwendet wurden. Die damalige Deutsche Bundespost gab zwar eine Empfehlung zur Verwendung von doppelt abgeschirmten 75Ω-Verteilelementen an die Installationsbetriebe heraus, kontrolliert wurde die Einhaltung der Verordnung häufig jedoch nicht. Somit war diese Empfehlung in der Praxis häufig unwirksam, da sogar die damals noch üblichen 60Ω-Installationen aus Kostengründen weiter verwendet wurden.


Vor der Einführung des Kabelfernsehens sind bereits viele der jetzt dem Kabelfernsehen zur Verfügung stehenden Frequenzen auch anderen Funkdiensten wie dem Flugfunk und Amateurfunk oder BOS (Funkdienste der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) bereits zugeteilt worden. Diese Funkdienste können gestört werden, falls die Antennenkabel und Steckverbindungen nicht korrekt oder nicht ausreichend abgeschirmt sind oder bewusst manipuliert wurden. Bei diesen Frequenzen handelt es sich hierbei in der Regel um die sogenannten Sonderkanäle der Kabelfernsehens. Diese Sonderkanäle werden in Deutschland mit einem zusätzlichen S gekennzeichnet. Ein direkter Empfang dieser Kanäle ist nur mit Fernsehgeräten möglich, die mit einem sogenannten Kabeltuner ausgerüstet worden sind. Ab Mitte der 80er Jahre konnten die meisten Fernsehgeräte diese Sonderkanäle empfangen oder ein Kabeltuner bei Bedarf nachgerüstet werden.


Auch eine unzureichende Entzerrung des Pegels im genutzten Frequenzband oder eine zu hohe Verstärkung kann den Kabelfernsehempfang massiv stören.

Typische Störungserscheinungen

Typisch sind folgende Störungen:

  • Verrauschtes Bild („Schnee“) oder Griesel durch zu geringen Signalpegel
  • Schatten, Geisterbilder, ein schwaches „Durchkopieren“ eines anderen Senders und sonstige Empfangsstörungen durch mangelnde Abschirmung oder durch Reflexionen im Kabelnetz
  • Im Extremfall ist sogar der unerwünschte Empfang anderer Funkdienste durch mangelnde Abschirmung möglich.
  • Beim digitalen Kabelfernsehen kann es zu „Klötzchenbildung“ und „Einfrieren“ des Bildes (blocking/freeze) oder zu sporadischen Aussetzern bei zu geringen Signalpegeln kommen.
  • Ingress (Rückkanalstörungen) durch schlechte Verbindung des Außenmantels an F-Verbindern.

Besonders beim Internetzugang über die Leitungen des Kabelfernsehens haben die oben beschriebenen Effekte noch größere Auswirkungen, da durch elektromagnetische Emission im Kurzwellenbereich Störungen verursacht werden können. Gestört werden dann u. a. der Kurzwellenrundfunk, der Seefunkdienst, Wetterfunk, Flugfunk, militärische Funkdienste, Botschaftsfunk, Amateurfunkdienst/Notfunk und Sendungen von Presseagenturen. Gegenüber den bisher bekannten Störungen im UHF-/VHF-Bereich, die einige 100 m weit reichen konnten, können diese ungewünschten Aussendungen zu Störungen im Kurzwellenbereich in mehreren Kilometern Entfernung führen.

Störungsbeseitigung

durch dritte

Störungen durch die Aussendung des Kabelfernsehsignals werden in Deutschland durch die Bundesnetzagentur, den Nachfolger des früheren Funkentstördienst, in der Regel auf Anfrage des Betroffenen ermittelt. Der Verursacher wird kostenpflichtig auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verpflichtet oder die Störquelle wird beschlagnahmt. Es können dann zusätzlich noch weitere juristische Maßnahmen ähnlich wie bei der Verfolgung von Schwarzsendern erfolgen.

Da nun auch für DVB-C die Sonderkanäle S02 und S03 benutzt werden, ist zum Empfang häufig eine neue breitbandige Antennendose erforderlich, die in der Regel der Betreiber bei Bedarf beim Kunden vor Ort ersetzt. Die „alte“ Antennendose hat einen Frequenzfilter, der oberhalb von 108 MHz den digitalen Kanal S02/113 MHz dämpft und damit dessen störungsfreien Empfang beeinträchtigt. Einige breitbandige Antennendosen hat allerdings den Nachteil, dass durch hohe UKW-Pegel Bildstörungen durch Übersteuerungen am Fernseher entstehen können. Dies kann durch die Verwendung moderner Antennendosen mit Frequenzfilter behoben werden, da die modernen Antennendosen mit Frequenzfilter für den Empfang der Sonderkanäle geeignet sind. Es gibt alternativ auch Hochpassfilter, die man in Verbindung mit der breitbandigen Antennendose verwenden kann.

Darüber hinausgehende Installationen und Wartungen in Kabelnetzen sollten auf Grund der umfangreichen Fehlermöglichkeiten immer von einem qualifizierten Fachbetrieb mit entsprechender Technik nach den Vorgaben des zuständigen Kabelnetzbetreibers erfolgen.

durch den Endanwender

An der Anschlussdose hört der Verantwortungsbereich des Kabelnetzbetreibers auf. Hier kann der Endanwender durch Verwendung von hochwertigen, mehrfach geschirmten Kabeln und Verteilern im eigenen Bereich vielen dieser Störungen selbst begegnen. Ein zusätzlicher kapazitiver Mantelstromfilter am Antenneneingang sorgt für eine Netztrennung am Antennenanschluss zwischen dem Kabelfernsehnetz und den eigenen Geräten und verhindert somit die sogenannten Netzeinstreuungen und eine „Brummschleife“.

Der Anschluss von Geräten an das Kabelfensehnetz, die nicht der CE-Normen entsprechen, sowie von Mini-Radiosendern, CB-Funkgeräten und das Abgreifen von Antennensignalen mittels Krokodilklemme (beispielsweise für eine Teleskopantenne bei mobilen Geräten) ist nicht statthaft.

Signalstärke und Qualität

Die vom Kabelfernsehbetreiber zur Verfügung zu stellende Signalstärke und die Signalqualität sind genormt. Diese Parameter sind für den Kunden am zentralen Hausübergabepunkt (Ende Netzebene 3) oder an der Antennendose (Ende Netzebene 4) zur Verfügung zu stellen.

Für den Analog-TV-Bereich gilt: Sie reicht in etwa von 60 dBµV bis 80 dBµV (in absoluten Zahlen entspricht das 1,00 mV bis 10 mV). In den meisten Häusern befindet sich nahe dem eigentlichen Anschluss im Keller ein Verstärker und ein zentraler Verteiler, die idealerweise an jeder Anschlussdose 70 dBµV (etwa 3,16 mV) zur Verfügung stellen sollten.

Für den Digital-TV-Bereich DVB-C gilt: Sie reicht in etwa von 50 dBµV bis 70 dBµV (in absoluten Zahlen entspricht das 0,32 mV bis 3,16 mV). In den meisten Häusern befindet sich nahe dem eigentlichen Anschluss im Keller ein Verstärker und ein zentraler Verteiler, die idealerweise an jeder Anschlussdose 60 dBµV (etwa 1 mV) zur Verfügung stellen sollten.

Der Pegel (Signalstärke) ist so hoch, dass in der Regel zwei Fernsehgeräte mit einem passiven Verteiler direkt und ohne Störungen an eine Kabelantennensteckdose angeschlossen werden können. Durch die Übertragung von Signalen mit einer definierten Stärke (Pegel) auf einer festgelegten Frequenz im Kabel (Pilotton) können Kabelverstärker automatisch schwankende Kabeldämpfungen, die durch Temperaturschwankungen entstehen, selbstständig ausgleichen. Diese Verstärker werden in der Regel nur zur Überbrückung großer Entfernungen, nicht jedoch als sogenannte Hausanschlussverstärker eingesetzt.

Situation in einzelnen Ländern

Deutschland

Kabelfernsehen wird von verschiedenen Netzbetreibern gegen Gebühr bereitgestellt. Heute nutzen etwa 49 Prozent der Deutschen Kabelfernsehen. In dieser Statistik werden auch Satellitenzuschauer ausländischer Herkunft oder mit verschiedenen Sparteninteressen erfasst, die fremdsprachiges Fernsehen oder im Kabel nicht vorhandene Spartenprogramme über Satellit empfangen, obwohl ein Kabelanschluss zur Verfügung steht und über die Mietnebenkosten bezahlt werden muss. Außerdem werden Kunden erfasst, die andere Empfangswege bevorzugen, aber über ihren Mietvertrag an den Kabelanschluss gebunden sind. Mindestens 46 Prozent nutzen eine Satellitenantenne und 5 Prozent empfangen terrestrisch über die Dachantenne oder verzichten auf Fernsehen.

In Deutschland gibt es zurzeit folgende große Anbieter: Unitymedia (Hessen und Nordrhein-Westfalen), Kabel BW (Baden-Württemberg), Kabel Deutschland (übrige 13 Bundesländer, der bei weitem größte Anbieter), Tele Columbus und Primacom (siehe auch Kabelnetzbetreiber #Deutschland).

Die Landesmedienanstalten überwachen die Kabelnetzbetreiber und legen die Programme fest, die in das Kabelnetz eingespeist werden müssen. In der Regel müssen alle lokalen (deutschen) Sender, die ohne besonderen Aufwand vor Ort frei empfangbar sind, in das Kabelnetz analog eingespeist werden.

Das digitale Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD und ZDF) muss via DVB-C in das Kabelnetz eingespeist werden. Die Einspeisung aller Fernseh- und Radioprogramme der ARD über DVB-C erfolgt, obwohl mit geringem technischen Aufwand möglich, zurzeit nicht von allen Kabelnetzbetreibern. Zurzeit sind von einigen Anbietern keine Termine zur Einspeisung der fehlenden ARD-Sender und des sogenannten Hörfunktransponders über DVB-C bekannt.

Häufig wird auch heute noch eine sehr preiswerte, rein analoge Grundversorgung für die lokalen Radio- und Fernsehsender auf Nachfrage angeboten. Kabel Deutschland bietet heute für Neukunden kein analoges Kabelfernsehen mehr an (siehe DVB-C). Trotzdem sind bei Kabel Deutschland analoges und digitales Kabelfernsehen für alle Kunden noch verfügbar, wenn auch für Neukunden vertraglich kein Anspruch mehr auf analoges Kabelfernsehen besteht.

Geschichte

Die ersten konsequent entwickelten Anwendungen des Kabelfernsehens gab es bereits Mitte der 1930er Jahre in Berlin und später auch in Hamburg unter dem Begriff „Fernseh-Drahtfunk“. Über Koaxialkabel wurden Fernsehsignale auf einen Träger von 4,2 MHz aufmoduliert und in die verschiedenen Fernsehstuben und Gemeinschaftsempfangsanlagen Berlins übertragen. Der Fernseh-Drahtfunk hatte gegenüber dem Antennen-Fernsehempfang den Vorteil, dass Bildstörungen durch Störsignale aus dem S-Bahn-Netz vermieden werden konnten. Viele der damaligen Fernsehempfänger hatten daher sowohl einen Fernsehantennenanschluss als auch einen Kabeleingang. Der Ton wurde teils über dieselbe Leitung als auch über das Telefonnetz übertragen.[9]

In der Bundesrepublik Deutschland kam es erst Anfang der 1960er-Jahre zur Einführung einer Form von Kabelfernsehen: Gemeinschafts- und Großantennenanlagen zur Versorgung von Mietshäusern lieferten per Kabel Fernsehen in die einzelnen Wohnungen. Dieses war allerdings allenfalls noch eine Vorstufe zum Kabelfernsehen, wie man es heute versteht.

Erst 1972 begann die Deutsche Bundespost schrittweise mit dem Bau von Kabelversuchsnetzen in abgeschatteten Gebieten der Städte Hamburg, bestehend aus Hamburg-Poppenbüttel und Hamburg-Uhlenhorst, und Nürnberg mit einer Kapazität von je zwölf Fernseh- und Hörfunkprogrammen. Ende 1974 beziehungsweise 1978 wurden diese Kabelnetze, die mit analogen Kabelkopfstellen mit einer Gesamtbandbreite von 350 MHz ausgestattet waren, in Betrieb genommen. Die Kabelversuchsnetze wurden auf Grund ihrer Lage ausgewählt. So lag das Kabelversuchsgebiet in Hamburg-Uhlenhorst hinter dem Einkaufszentrum Hamburger Straße und in Hamburg-Poppenbüttel im Neubaugebiet Hamburg-Bau. In der DDR gründeten örtliche Antennengemeinschaften Ende der 1970er-Jahre die ersten Kabelfernsehnetze, die neben einer Verbesserung des lokalen Rundfunkempfangs auch den Empfang des Westfernsehens in hoher Qualität ermöglichten.

Kabelfernsehen wurde in Westdeutschland erstmals am 1. Januar 1984 im Rahmen des Kabelpilotprojekts Ludwigshafen bis 1986 ausgestrahlt. Weitere Kabelpilotprojekte folgten in München (1984–1985), Dortmund (1985–1988) und West-Berlin (1985–1990). Hier wurden auch erstmals Spartenkanäle (z.B. für Bildung und Sport) sowie offene Kanäle für Bürgerprogramme erprobt. Die Geburtsstunde des Kabelfernsehens 1984 war auch gleichzeitig die Geburtsstunde des kommerziellen Privatfernsehens.

Hier gibt es offenbar widersprüchliche Informationen. Aus Recherchen über Kabel Deutschland ging Folgendes hervor:
Anlässlich der Eurobau soll 1978 in Altenholz (bei Kiel) die erste Kopfstelle in Betrieb gegangen sein. Die erste Satellitenempfangsanlage (SEE) soll 1983 auf dem Kieler Fernsehturm aufgebaut worden und in Betrieb gegangen sein.

Noch 1982 zählte die Bundesrepublik mit einem Versorgungsgrad von rund zwei Prozent zu den “Kabel-Entwicklungsländern“. 1984 bezifferte die Deutsche Bundespost die Kosten der Verkabelung auf 13,5 Milliarden DM (6,9 Milliarden Euro) und 1988 auf 15 Milliarden DM (7,7 Milliarden Euro). In einem im Oktober 1987 veröffentlichten Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung wurde festgestellt, dass die Verkabelung im Gegensatz zu Prognosen des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen dem Arbeitsmarkt nur in geringem Maß positive Impulse verlieh. Bis Ende 1990 erhielten in Westdeutschland 8,1 Millionen Haushalte einen Kabelanschluss, das entsprach nach offiziellen Angaben eine Versorgungsdichte mit Kabelanschlüssen von 31,5 Prozent aller Haushalte in der Bundesrepublik.[10]

Stand der Verkabelung und Anteil der Haushalte mit Kabelanschluss in Westdeutschland am 30. Juni 1988

Bundesland Anschließbare Wohnungen Anteil der Haushalte
West-Berlin 72,7 Prozent 31,6 Prozent
Bremen 70,5 Prozent 23,2 Prozent
Niedersachsen 45,9 Prozent 17,5 Prozent
Hamburg 45,3 Prozent 13,7 Prozent
Schleswig-Holstein 41,2 Prozent 16,9 Prozent
Rheinland-Pfalz 40,1 Prozent 15,9 Prozent
Bayern 37,4 Prozent 16,1 Prozent
Nordrhein-Westfalen 33,8 Prozent 11,8 Prozent
Baden-Württemberg 32,1 Prozent 12,8 Prozent
Hessen 29,6 Prozent 11,0 Prozent
Saarland 26,3 Prozent 10,3 Prozent
Bundesrepublik Deutschland 38,2 Prozent 14,8 Prozent

Quelle: Deutsche Bundespost. Die Prozentzahl bezieht sich auf den Anteil an der Gesamtzahl der Wohnungen

Am 31. Dezember 1995 meldete die Deutsche Telekom 15,8 Millionen Nutzer von Kabelanschlüssen; die Kabeldichte lag damit bundesweit bei 65,3 Prozent, der Versorgungsgrad (Anschlussdichte) bei 64,7 Prozent. Die höchste Anschlussdichte aller Bundesländer verzeichneten Mecklenburg-Vorpommern (75,1 Prozent) und Brandenburg (74,4 Prozent), der höchste Versorgungsgrad konnte in Hamburg (99,4 Prozent) und Bremen (98,0 Prozent) erreicht werden.

Die niedrigste Anschlussdichte haben im deutschen Kabelnetz demnach Sachsen-Anhalt (56,9 Prozent) und Schleswig-Holstein (61,4 Prozent), den niedrigsten Versorgungsgrad haben Thüringen (32,4 Prozent) und Sachsen-Anhalt (27,6 Prozent), gefolgt von Brandenburg (39,5 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (39,6 Prozent). Die meisten an das Fernsehkabelnetz angeschlossenen Wohnungen gibt es in Nordrhein-Westfalen (3,7 Mio.), Baden-Württemberg (2,0 Mio.) und Bayern (2,3 Mio.).

Anfang 1997 forderte die Monopolkommission, die Deutsche Telekom müsse ihr Kabelnetz verkaufen. Die Bundesregierung lehnte diese Forderung noch im März 1997 mit der Begründung ab, ein solcher Zwangsverkauf verstoße gegen Grundgesetz und Aktienrecht.[11]

Nach der Untersagung der bundesweiten gemeinsamen digitalen Kabelfernseh-Medienplattform von Deutscher Telekom, Bertelsmann und der Kirch-Gruppe aus kartellrechtlichen Gründen durch die EU-Kommission 1998[12] und aufgrund weiteren Drucks der EU- und nationalen Wettbewerbsbehörden verkaufte die Telekom ihr Kabelnetz ab 2000[13] schrittweise bis 2003[14] in Form von regionalen Teilnetzen (Kabel BW, Unitymedia, Kabel Deutschland), was den Weg für den rückkanalfähigen Ausbau und das Angebot von Kabeltelefonie und Kabel-Internet (Triple Play) über das deutsche Kabelnetz freimachte. Kabel Deutschland erhielt bei Abkauf der Kabelnetze in Schleswig-Holstein alle Unterlagen zum Kabelfernsehen. Die heutige Deutsche Telekom AG hat bestätigt, dass Akten und Vermerke zur Errichtung der Kabelnetze komplett an Kabel Deutschland übergeben wurden.

Anfang 2004 stand Kabel Deutschland vor der Übernahme anderer großer Mitbewerber, was erneut zu einer Monopolstellung geführt hätte; das Bundeskartellamt hat die Übernahme daher fürs Erste untersagt. Anfang 2005 strebten in einem neuen Anlauf zwei regionale Anbieter – ish (Nordrhein-Westfalen) und iesy (Hessen) – einen Zusammenschluss an. Dieser Zusammenschluss ist im Mai 2007 unter dem gemeinsamen Namen Unitymedia erfolgt. Der neue Name steht für die Vereinigung von Fernsehen, Internet und Telefon aus einer Hand. Durch Zukauf von Tele Columbus West wurden noch mehr Kunden integriert.

Mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 hielt der neue HDTV-Standard auch im Kabelnetz Einzug, jedoch nur im Bezahlfernsehen.

Durch die Umrüstung auf zentrale Verteilung mit Glasfaserkabel und Fernwartung wurden mittlerweile viele alte Standorte von Kopfstellen (örtlichen Empfangsstellen) aufgegeben oder zurückgebaut, sowie deren Kabelnetzsegmente zusammengefasst. Diese Zentralisierung hatte auch zur Folge, dass lokal mittels Antenne frei empfangbare oder ortsübliche ausländische Sender, wie beispielsweise der ORF im grenznahen bayerischen Gebiet, nicht mehr im lokalen Kabelnetz verfügbar sind.

Zusammenarbeit von Wohnungsverwaltungen und Kabelnetzbetreibern

In der Bundesrepublik Deutschland kam es mit der Einführung des Kabelfernsehens zwischen Kabelnetzbetreibern und Wohnungsverwaltungen sowie gewerblichen Vermietern häufig zu langfristigen Verträgen zur Versorgung von Mietshäusern. Diese Verträge sicherten erstmalig einen hochwertigen störungsfreien Rundfunk- und Fernsehempfang, auch von nicht ortsüblichen regionalen Programmen der ARD, für viele Mieter und sorgten gleichzeitig dafür, dass in vielen Wohnungen ein Kabelanschluss verfügbar ist. Gleichzeitig wurden die häufig unzureichenden Einzelantennenanlagen der Mieter überflüssig und häufig die Gemeinschaftsantennenanlagen für Wohnblocks und Hochhäuser in die neuerrichteten Kabelnetze einbezogen.

In einigen Städten gründeten Wohnungsverwaltungen auch eigene Kabelnetzbetreiber, um die eigenen Wohneinheiten auf der Netzebene 4 zu versorgen.

Allerdings wird dadurch vielen Mietern ein Kabelanschluss über die Nebenkosten aufgezwungen, obwohl dies laut EU-Verfassung nicht zulässig ist (vgl. Wettbewerb bei Telefon- oder Energieanbietern). Manche Mieter ziehen eigene Maßnahmen zum Empfang von Fernseh- und Rundfunkprogrammen vor, z. B. weil mit Satelliten- oder Antennenempfang ein ausreichendes Angebot zur Verfügung steht.

Medienpolitische Bedeutung des Kabelfernsehens

Nach dem Regierungswechsel in der Bundesrepublik im Oktober 1982 wurde der Errichtung flächendeckender Breitbandkabel-Verteilnetze (BK-Netze) in Kupferkoaxialtechnik eine hohe Priorität eingeräumt. Mit 24 bis 35 theoretisch nutzbaren Fernseh- und etwa 40 Hörfunkkanälen bietet das Kupferkoaxialkabel im Breitbandnetz eine Übertragungskapazität, die es erlaubt, ein vielzähliges Programmangebot zu empfangen. Der damalige Bundespostminister Christian Schwarz-Schilling äußerte 1983 sehr deutlich: “Um die Nachfrage nach Kabelanschlüssen zu verstärken, kann es nicht nur um eine Verbesserung der Bild- und Tonqualität gehen, sondern um das Angebot von mehr Programmen“ – gemeint waren in erster Linie private Anbieter. Die Deutsche Bundespost verdoppelte die Finanzmittel für den Ausbau der Breitbandkommunikationsnetze mit Kupferkoaxialkabeln im Jahre 1983 auf insgesamt eine Milliarde DM. Auch für die Folgejahre wurde von einer ähnlich hohen Investitionssumme ausgegangen, 1990 waren es schließlich 1,5 Milliarden DM im Jahr. Vor 1982 beschränkte sich die Deutsche Bundespost darauf, nur solche Gebiete zu verkabeln, die – meist auf Grund von geografischen Gegebenheiten – keinen oder nur einen schlechten Empfang von terrestrischen Sendern zuließen. Bis 1982 wurden etwa 300.000 Haushalte (1,3 Prozent der Fernsehhaushalte) an die Kabelnetze der Deutschen Bundespost angeschlossen. Die Verkabelungsstrategie der Post wurde nun unter maßgeblichem Einfluss des neuen Postministers verändert: Der bisher bedarfsorientierte Ausbau der Kabelverteilnetze wurde durch eine angebotsorientierte Absatzstrategie ersetzt. Die für die medienpolitisch erwünschte Programmvermehrung benötigte Kabelinfrastruktur schien dabei nur durch den massiven Einsatz staatlicher Gelder realisierbar – und über die Verwendung der vergleichsweise teuren Kupferkoaxialkabel. Das Kabelfernsehen war damals für viele Bürger früher und preiswerter als der Satellitendirektempfang verfügbar.

Diese Netze verbreiteten neben dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen von ARD, später allen Dritten Programmen sowie das ZDF auch das staatliche Fernsehen der DDR, ab Mitte der 1980er-Jahre auch erstmals flächendeckend kommerzielle Privatsender (zunächst Sat.1 und RTL plus), sowie in Grenznähe den ORF und SRG, sogar unverschlüsselt den schweizerischen Bezahlfernsehsender Teleclub.

Sogar das digitale Satellitenradio DSR wurde über das Kabelfernsehen zeitweilig angeboten.

Die Einführung des Rückkanals

Die ursprünglich für das Kabelfernsehen geplanten Breitbandverteilnetze der Deutschen Bundespost hatten die Verwendung eines Rückkanals vorgesehen. Beim Kabelfernsehen ist eine derartige Funktion primär nicht erforderlich. Jedoch gab es damals auch schon die Versuche den Rückkanal für interaktives Fernsehen oder HomeShoping zu realisieren. Nach Protesten der Datenschützer wurde diese Funktionalität nie großflächig eingesetzt. Die Rückkanalfähigkeit kam oft erst mit dem Einzug der Internets über das Kabelfernsehen zur Jahrtausendwende wieder beim Kabelfernsehen hinzu, in dem Verteiler und Verstärker ausgetauscht wurden. Zu diesem Zeitpunkt gehörten die deutschen Kabelfernsehnetze häufig nicht mehr der Telekom. Eine Internetversorgung über das Kabelfernsehen ist für Kabelnetze mit kleinen Teilnehmerzahlen und mit einer großen Flächenausdehnung häufig schneller und kostengünstiger zu realisieren als mittels DSL. Da sich bei diesen Verfahren alle Teilnehmer die Kapazität im Kabelnetz gemeinsam teilen müssen, wird bei Kabelnetzen mit vielen Internetnutzern das Kabelnetz in mehrere Teilnetze für das Internet getrennt damit die begrenzte Bandbreite für das Internet besser ausgenutzt.

Österreich

In Österreich gibt es mehrere große Kabelanbieter sowie einige regionale Kabelnetzbetreiber. Alle großen österreichischen Kabelnetzbetreiber bieten über ihre Leitungen auch Internet und Telefonie an. Allerdings ist in Österreich das digitale Satellitenfernsehen stärker als in jedem anderen europäischen Staat verbreitet – 55 Prozent der österreichischen Haushalte sind für den digitalen Satellitenempfang ausgerüstet. Daher spielt das Kabelfernsehen in Österreich tendenziell eine untergeordnete Rolle.[15]

Schweiz

Etwa 93 Prozent der Schweizer Fernsehhaushalte empfangen ihre Programme über einen Kabelnetz-Anbieter, die restlichen Haushalte über eine Dachantenne (in der Schweiz nur noch DVB-T) oder über Satellit.

Wichtigster Anbieter ist die Cablecom mit einem Marktanteil von über 50 Prozent. Gesamtschweizerisch gibt es 422 Kabelnetzbetreiber. Diese gehören Unternehmen, Genossenschaften oder Gemeinden. Nur elf Kabelnetzbetreiber haben mehr als 22.000 Kunden. Dieses zeigt, wie viele kleinere Anbieter es gibt.

Die Netze sind in der Regel für 862 MHz ausgelegt. Dadurch werden oftmals über 50 verschiedene Fernsehprogramme verbreitet. In den meisten Kabelnetzen wird auch (meist kostenpflichtiges) digitales Fernsehen angeboten, mit insgesamt 600.000 Kunden (Stand: Dezember 2009).[16]

Erfolgreicher ist der Breitband-Internetzugang über das Kabelnetz mittels Kabelmodem mit rund 750.000 Anschlüssen (Stand: Dezember 2009).[17] Die Konkurrenztechnologie ADSL zählt 1.368.000 Anschlüsse (Stand: Dezember 2007).[18]

Seit dem Jahre 2004 ist in verschiedenen Netzen auch das auch das Telefonieren über das Kabelnetz möglich, hier gibt es gemäss dem Branchenverband swisscable 365'000 Anschlüsse (Stand Dezember 2009). [19]

Seit die SRG seit 1. Dezember 2007 mit HD suisse einen eigenen HD-Kanal betreibt, haben die meisten Schweizer Kabelnetze HDTV-Angebote aufgeschaltet.

Geschichte

Bereits Mitte der 1930er Jahre entstehen die ersten Kabelnetze für Hörfunk. Die PTT (heute Swisscom) verzichtete auf ihr Monopol, da sie noch zahlreiche Telefonanschlüsse in Betrieb nehmen musste und sich deshalb nicht auch noch mit dem Aufbau eines Kabelnetzes beschäftigen wollte. Zudem verfügte sie mit dem Telefonrundspruch über eine eigene drahtgebundene Technologie für Hörfunk. Bereits in den 1950er Jahren verbreiteten die ersten Kabelnetze auch Fernsehsignale. In den folgenden Jahren entstanden an zahlreichen Orten Kabelnetze. Anfangs der 1990er Jahren wurden die Kabelnetze oftmals auf 600 MHz oder gar 862 MHz ausgebaut. In einigen Netzen wurden bis zu 65 analoge Fernsehprogramme verbreitet. 1994 fusionierten mehrere größere Kabelnetze zur Cablecom. 1995 boten die ersten Kabelnetze den Internetzugang. Seit 1. November 2006 bietet die Swisscom auch Fernsehprogramme über ADSL-Anschlüsse bzw. VDSL-Anschlüsse (IPTV) an.

USA und Kanada

Schon Mitte der 1940er Jahre entstand in den USA vereinzelt eine Form von Kabelfernsehen, allerdings als Notlösung: Um auch Menschen in abgelegenen Gebieten Fernsehempfang zu ermöglichen, wurden in manchen Regionen große Antennen aufgestellt; anschließend wurden von dort Kabel zu den einzelnen Häusern verlegt.

Der Wunsch nach mehr Programmen führte in den USA und in Kanada dann in den 1950er Jahren dazu, dass neben der gewöhnlichen Fernsehversorgung per Funk auch „echtes Kabelfernsehen“ eingeführt wurde.

Kanäle und Frequenzen im deutschsprachigen Raum

Historisch bedingt sind vor der Einführung des Kabelfernsehens die technisch zur Verfügung stehenden Frequenzen dem Fernsehempfang, dem UKW-Radio und auch anderen Funkdiensten zugeteilt worden. Um eine mögliche Doppelvergabe oder Verwechslung der bestehenden Fernsehkanäle zu verhindern, wurden die im Kabel noch freien Frequenzlücken, die sonst durch andere Funkdienste belegt waren, mit den sogenannten Sonderkanälen für das Kabelfernsehen belegt.

Deshalb können Kanäle, die nur eine Nummer tragen, auch für das herkömmliche Fernsehen über Antenne verwendet werden. Die mit S bezeichneten Kanäle, sogenannte Sonderkanäle, sind dagegen außerhalb des Kabelnetzes in dem Funkbetrieb für andere Zwecke reserviert. Fernsehgeräte von vor etwa 1985 können daher gewöhnlich auch am Kabel nur Sender empfangen, die nicht auf mit S bezeichneten Kanälen liegen, da ihr Empfänger nicht für die Sonderkanäle gebaut ist. Meistens sind die Kanäle S06 bis S19 jedoch auch mit älteren Geräten als Kanal 86 bis 99 empfangbar.

Um den Empfang der Sonderkanäle des Kabelfernsehens auf alten Geräten zu ermöglichen, konnten die Empfangseinheiten (engl. tuner) durch sogenannte Kabeltuner ersetzt werden. Eine weitere Möglichkeit war die Umsetzung der Fernsehkanäle mittels eines Kabelkonverters in den UHF-Bereich (Fernsehkanäle 21–69), der damals durch das Kabelfernsehen nicht oder nur teilweise genutzt wurde.

Die folgende Tabelle gibt nur die Zuordnungen für den deutschsprachigen Raum an – in anderen Ländern können die gleichen Kanalnummern teilweise andere Frequenzen bezeichnen (siehe hierzu auch Frequenzen der Fernsehkanäle). Angegeben ist jeweils die Frequenz des Bildträgers – zu jedem Kanal gehören aber alle Frequenzen von 1,25 MHz unterhalb der angegebenen Bildträgerfrequenz bis 1,25 MHz unterhalb der Bildträgerfrequenz des nächsten Kanals. Der Kanal 2 erstreckt sich z. B. von 47 MHz bis 54 MHz.

Frequenztabelle für Deutschland

Angegebene Frequenzen:

analog
Bildträgerfrequenz analoges Fernsehen (Fernsehnorm PAL-B/G)
digital
Trägerfrequenz Digitales Fernsehen (DVB-C)

Frequenzen, die in Deutschland wegen der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung nicht mehr genutzt werden können, sind kursiv hervorgehoben. Frequenzen, die wegen der Überschneidung mit dem UKW-Radio-Frequenzband nie genutzt worden sind, sind durchgestrichen. Frequenzen, die bisher von keinem Kabelnetzbetreiber genutzt werden, sind eingeklammert.

Rundfunk Band I

Kanal Analog Digital
2 48,25 MHz[20] (50,50±3,50 MHz)
3 55,25 MHz[20] (57,50±3,50 MHz)
4 62,25 MHz[20] (64,50±3,50 MHz)
D73 nur digital 73±4 MHz[20]
D81 nur digital 81±4 MHz[21]

Die Kanäle 2 bis 4 werden nur in den nicht ausgebauten Kabelnetzen und nur analog genutzt.

Die Kanäle D73 und D81 werden nur bei den nicht ausgebauten Netzen der Kabel Deutschland GmbH genutzt. Sie sind keine wirklich registrierten Kabelkanäle, sondern nur eine Notregelung, um flächendeckend das gleiche Angebot bieten zu können. In den Ausbaugebieten ist das, was sonst auf D73 ist, auf Kanal 27 im UHF-Band. Derzeit wird der Kanal D81 von Kabel Deutschland nicht verwendet.

Der anschließende Frequenzbereich VHF II (87,50 MHz–108,00 MHz) ist für UKW-Radio reserviert.

Unterer Sonderkanalbereich (Midband)

Kanal Analog Digital (7 MHz) Digital (8 MHz a) Digital (8 MHz b)
S01 105,25 MHz 107,50±3,50 MHz - -
S02 112,25 MHz[22] 114,50±3,50 MHz (an!)[23] 113±4 MHz (114±4 MHz)
S03 119,25 MHz[22] 121,50±3,50 MHz (an!)[23] 121±4 MHz (122±4 MHz)
S04 126,25 MHz[22] 128,50±3,50 MHz (an!)[23] 129±4 MHz (Primacom, Unitymedia)[24][25] 130±4 MHz (KDG[26], KabelBW[27])
S05 133,25 MHz[22] 135,50±3,50 MHz (an!)[23] 137±4 MHz (Primacom)[24] (138±4 MHz)
S06 140,25 MHz[26] (142,50±3,50 MHz) 145±4 MHz (Primacom)[24] (146±4 MHz)
S07 147,25 MHz[26] (149,50±3,50 MHz) (153±4 MHz) (154±4 MHz)
S08 154,25 MHz[26] (156,50±3,50 MHz) (161±4 MHz) (162±4 MHz)
S09 161,25 MHz[26] (163,50±3,50 MHz) (169±4 MHz) (170±4 MHz)
S10 168,25 MHz[26] (170,50±3,50 MHz) - -

Der Sonderkanal S01 kann wegen der Überschneidung mit dem UKW-Radio-Frequenzband nicht genutzt werden.

Die Sonderkanäle S02 und S03 wurden nur selten analog genutzt und durften durch die Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV) der Bundesnetzagentur ab 31. März 2009 im Bereich 112 bis 125 MHz nicht mehr analog genutzt werden. Bei digitaler Belegung der Kanäle S02 und S03 wird von den QPSK-QAM-Umsetzern eine Bandbreite von 8 MHz benötigt. Die Kabelnetzbetreiber nutzen daher die Frequenzen bis zur Neuaufteilung wie folgt: S02 = 113 MHz, S03 = 121 MHz.

Die Sonderkanäle S04 und S05 werden bis zum 31. Dezember 2010 durch die Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV) digitalisiert; ein analoger Betrieb im Bereich 125 MHz bis 137 MHz ist ab 1. Januar 2011 untersagt. Dadurch entfallen im analogen Kabelfernsehprogramm z.B. bei Kabel Deutschland in jedem Bundesland ein Drittes Fernsehprogramm der ARD (bspw. in Niedersachsen das Bayerische Fernsehen). Bei Unitymedia erfolgte die Umstellung erst zum 25. Januar 2011.[28] Durch die Digitalisierung von S04 und S05 richten einige Kabelanbieter, wie z.B. Kabel Deutschland, ihr Kabelraster neu aus. So liegt S04 bei Kabel Deutschland und KabelBW digital auf 130 MHz und S05 digital auf 138 MHz. Da allerdings S06 noch analog auf 140 MHz genutzt wird, entfällt die digitale Nutzung von S05 bis zur weiteren Abschaltung analoger Kanäle. Somit kann durch diese Digitalisierung faktisch nur einer von zwei Kanälen genutzt werden; die restliche Kapazität wird vorerst verschenkt.

Die Sonderkanäle S06 bis S10 werden derzeit nur analog genutzt.

In der Schweiz werden in den Kabelnetzen alle Sonderkanäle S02 bis S10 analog genutzt, teilweise mit einzelnen Kanälen um bis zu 1.5MHz Versatz, um Störungen zu Lokal- oder Behördenfunk zu vermeiden.

Rundfunk Band III

Kanal Analog Digital
5 175,25 MHz[26] (177,50±3,50 MHz)
6 182,25 MHz[26] (184,50±3,50 MHz)
7 189,25 MHz[26] (191,50±3,50 MHz)
8 196,25 MHz[26] (198,50±3,50 MHz)
9 203,25 MHz[26] (205,50±3,50 MHz)
10 210,25 MHz[26] (212,50±3,50 MHz)
11 217,25 MHz[26] (219,50±3,50 MHz)
12 224,25 MHz[26] (226,50±3,50 MHz)

Die Kanäle 5 bis 12 werden derzeit nur analog genutzt.

Oberer Sonderkanalbereich (Superband)

Kanal Analog Digital (7 MHz) Digital (8 MHz)
S11 231,25 MHz[26] (233,50±3,50 MHz) -
S12 238,25 MHz[26] (240,50±3,50 MHz) -
S13 245,25 MHz[26] (247,50±3,50 MHz) -
S14 252,25 MHz[26] (254,50±3,50 MHz) -
S15 259,25 MHz[26] (261,50±3,50 MHz) -
S16 266,25 MHz[26] (268,50±3,50 MHz) -
S17 273,25 MHz[26] (275,50±3,50 MHz) -
S18 280,25 MHz[26] (282,50±3,50 MHz) -
S19 287,25 MHz[26] (289,50±3,50 MHz) 290±4 MHz[21]
S20 294,25 MHz[26] (296,50±3,50 MHz) 298±4 MHz[21]

Die Sonderkanäle S11 bis S20 werden derzeit nur analog genutzt.

Erweiterter Sonderkanalbereich (Hyperband)

Kanal Analog Digital
S21 303,25 MHz[26] 306±4 MHz
S22 311,25 MHz[26] 314±4 MHz
S23 319,25 MHz[26] 322±4 MHz
S24 327,25 MHz[29] 330±4 MHz
S25 335,25 MHz[29] 338±4 MHz
S26 343,25 MHz[30] 346±4 MHz
S27 351,25 MHz[30] 354±4 MHz
S28 359,25 MHz 362±4 MHz
S29 367,25 MHz 370±4 MHz
S30 375,25 MHz 378±4 MHz
S31 383,25 MHz 386±4 MHz
S32 391,25 MHz 394±4 MHz
S33 399,25 MHz 402±4 MHz
S34 407,25 MHz 410±4 MHz
S35 415,25 MHz[26] 418±4 MHz
S36 423,25 MHz 426±4 MHz
S37 431,25 MHz 434±4 MHz
S38 439,25 MHz 442±4 MHz
S39 447,25 MHz 450±4 MHz
S40 455,25 MHz[30] 458±4 MHz
S41 463,25 MHz 466±4 MHz
Ende des empfangbaren Bereichs
in Kabelnetzen mit Ausbaustufe 470 MHz.

Rundfunk Band IV

Kanal Analog Digital
21 471,25 MHz[26] 474±4 MHz
22 479,25 MHz[26] 482±4 MHz
23 487,25 MHz[26] 490±4 MHz
24 495,25 MHz[29] 498±4 MHz
25 503,25 MHz[29] 506±4 MHz
26 511,25 MHz[29] 514±4 MHz
Ende des empfangbaren Bereichs
in Kabelnetzen mit Ausbaustufe 510 MHz.
27 519,25 MHz[29] 522±4 MHz
28 527,25 MHz[26] 530±4 MHz
29 535,25 MHz[26] 538±4 MHz
30 543,25 MHz[23] 546±4 MHz
31 551,25 MHz[23] 554±4 MHz
32 559,25 MHz[23] 562±4 MHz
33 567,25 MHz[23] 570±4 MHz
34 575,25 MHz[23] 578±4 MHz
35 583,25 MHz[23] 586±4 MHz
36 591,25 MHz[23] 594±4 MHz
37 599,25 MHz[23] 602±4 MHz
Ende des empfangbaren Bereichs
in Kabelnetzen mit Ausbaustufe 600 MHz.

Rundfunk Band V

Kanal Analog Digital
38 607,25 MHz 610±4 MHz
39 615,25 MHz 618±4 MHz
40 623,25 MHz 626±4 MHz
41 631,25 MHz 634±4 MHz
42 639,25 MHz 642±4 MHz
43 647,25 MHz 650±4 MHz
44 655,25 MHz 658±4 MHz
45 663,25 MHz 666±4 MHz
46 671,25 MHz 674±4 MHz
47 679,25 MHz[30] 682±4 MHz
48 687,25 MHz[30] 690±4 MHz
49 695,25 MHz[23] 698±4 MHz
50 703,25 MHz[23] 706±4 MHz
51 711,25 MHz[23] 714±4 MHz
52 719,25 MHz[23] 722±4 MHz
53 727,25 MHz[23] 730±4 MHz
54 735,25 MHz[23] 738±4 MHz
55 743,25 MHz[23] 746±4 MHz
56 751,25 MHz[23] 754±4 MHz
57 759,25 MHz 762±4 MHz
58 767,25 MHz 770±4 MHz
59 775,25 MHz 778±4 MHz
60 783,25 MHz 786±4 MHz
61 791,25 MHz 794±4 MHz
62 799,25 MHz 802±4 MHz
63 807,25 MHz 810±4 MHz
64 815,25 MHz 818±4 MHz
65 823,25 MHz 826±4 MHz
66 831,25 MHz 834±4 MHz
67 839,25 MHz 842±4 MHz
68 847,25 MHz 850±4 MHz
69 855,25 MHz[30] 858±4 MHz

Übertragung von Fernsehsignalen über Ethernet

Cable TV Fiber Optic (CATV FO) ist eine Glasfaser-Lösung für die Übertragung von digitalen Fernsehsignalen über Ethernet/LAN (Local Area Network). Dieses Verfahren zählt zu den auf dem internetbasierten (IP) Übertragungsverfahren, die unabhängig vom klassischen Kabelfernsehen existieren können. Mit diesem System können die Signale im Glasfasernetz ohne zusätzliche Verstärker über längere Strecken übertragen werden und so weitläufige Regionen digital erschlossen werden, um sie nach einer Umsetzung mit Kabelfernsehen und anderen Medien zu versorgen.

Einsatzgebiete sind Gebäudekomplexe und größere Unternehmensstandorte mit strukturierter Verkabelung; beispielsweise Firmen- und Gewerbeparks, Freizeitanlagen, Hotels, Logistikzentren, Raffinerien, Häfen, Bahnhöfe oder moderne Wohnanlagen. Mit einzelnen Produkten können TV-Signale über Distanzen bis 2.000 Meter und an bis zu 64 Empfänger verteilt werden (FTTH). Die Multimedialösung ist in der strukturierten Gebäudeverkabelung (strukturierte Verkabelung) als Campus-, Gebäude- sowie Etagenverteiler einsetzbar und kann in bestehende Netzwerke integriert werden.

Diese Technik ist für alle digitalen Übertragungsverfahren, besonders jedoch für IP-TV und Webradio geeignet. Zusätzlich lässt sich dieses Verfahren auch für DVB-C und nach einer Digitalisierung auch für analoge Radio- und Fernsehsignale einsetzen. Damit jedoch auch klassische Radio- und TV-Empfänger, die ihre Signale mittels einer Antennendose erhalten und nur über DVB-C oder analog Kabelfernsehen empfangen werden können, sind in der Kopfstelle Umsetzer für die Signale aus Cable TV Fiber Optic in die konventionellen Systeme erforderlich. Auf Grund der möglichen hohen digitalen Übertragungsqualität kann diese Übertragungstechnik zur Zuführung von Signalen in die Kopfstelle des Kabelnetzanbieters verwendet werden.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • Christoph Engel: Kabelfernsehen. (= Wirtschaftsrecht der internationalen Telekommunikation; Vol. 29). Nomos, Baden-Baden 1996, ISBN 3-7890-4432-6
  • Erwin Faul, Michael Jäckel (Hrsg.): Kabelfernsehen in Deutschland. Pilotprojekte, Programmvermehrung, private Konkurrenz. Ergebnisse und Perspektiven. (= Reihe Medien-Skripten; Bd. 11). R. Fischer, München 1991, ISBN 3-88927-082-4
  • Harald H. Zimmermann: Kabelfernsehen. Eine Einführung. Universität, Saarbrücken 1984 (Digitalisat)

Einzelnachweise

  1. Heise.de: Kabel Deutschland akzeptiert nicht mehr alle dBoxen
  2. bmwi.de: „1.1 Kabel: Die Marktbeteiligten sollen gemeinsam ein Übergangsszenario erarbeiten, welches unter Berücksichtigung des bisherigen Zeitziels 2010 ein sukzessives Auslaufen analoger Übertragung ermöglicht und dabei Handel, Verbraucherverbände und Wohnungswirtschaft einbeziehen. (…) Kabel 3.1: Der Übergangsprozess von der analogen zur digitalen Übertragung hatte in Breitbandkabelnetzen im Jahr 2000 bereits begonnen. Die Initiative Digitaler Rundfunk ging damals davon aus, dass dieser Prozess im Wesentlichen marktgetrieben verlaufen könne. (…) Die IDR nahm an, dass die analoge Übertragung durchaus vor dem Jahr 2010 auslaufen könne.“
  3. alm.de: „Die Pläne einzelner Kabelnetzbetreiber, im Zuge der Digitalisierung analoge Kabelkanäle ‚abzuschmelzen‘ (…) In einer Gesprächsrunde von Landesmedienanstalten und Kabelnetzbetreibern im Juni 2006 wurde ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen verabredet, das insbesondere der Transparenz und einer fairen Lastenverteilung in dieser vorübergehenden Engpasssituation verpflichtet sein soll; die Erprobung eines sog. ‚harten Umstiegs‘ in einigen ausgesuchten räumlichen Bereichen ist Bestandteil der Übereinkunft.“
  4. Hintergründe zur Modernisierung der Kabelnetze
  5. Christoph H. Hochstätter in ZDNet.de: Highspeed-Internet im Kabel: 200 MBit/s mit EuroDocsis 3.0 vom 28. Oktober 2009
  6. Teltarif.de: Das TV-Kabel ist eine Alternative zum Breitband-Internet mit DSL (abgerufen am 3. November 2010)
  7. Teltarif.de: Das schnelle Internet kommt jetzt nach Bremen, Kiel und Magdeburg vom 30. Oktober 2010
  8. Digitales Antennenradio (DAB+) stört analogen TV-Kabelempfang, Meldung aus der letzten Julihälfte 2011 auf der Internetpräsenz von Kabel Deutschland, abgerufen am 28. August 2011.
  9. Gerhard Goebel: „Das Fernsehen in Deutschland bis zum Jahre 1945“. Archiv für das Post- und Fernmeldewesen Nr. 5, August 1953, S. 338–340.
  10. Lit.: Unsere Medien – Unsere Republik. Mediengeschichte als Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. 11 Hefte, hrsg. vom Adolf Grimme Institut. Heft 8: „1984: Die formierten Medien“. Marl 1991, S. 25–27
  11. Telekom darf Netz behalten. In: Die Welt vom 4. März 1997
  12. Die Zeit 23/1998: „Der Digitalpakt zwischen Kirch und Bertelsmann – Europas spektakulärster Fall“
  13. Golem.de Februar 2000: Telekom verkauft Kabelnetz in NRW
  14. Teltarif März 2003: Deutsche Telekom schließt Verkauf restlicher Kabelnetze ab
  15. Die Presse-Onlineportal: Fernsehempfang: Sat-TV: Österreich ist Erster — 55,3 Prozent sehen via Satellit fern, 36,5 via Kabel vom 2. April 2008
  16. Swisscable.ch: Swisscable – Genau die richtige Verbindung
  17. Swisscable.ch: Swisscable – Genau die richtige Verbindung
  18. BFS: Medienindikatoren Internet: Hochgeschwindigkeitsinternet
  19. Swisscable.ch: Swisscable – Genau die richtige Verbindung
  20. a b c d [1]
  21. a b c [2]
  22. a b c d [3]
  23. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t [4]
  24. a b c [5]
  25. [6]
  26. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac ad ae af ag [7]
  27. Pro Sieben HDTV Sender ab Montag bei Kabel BW
  28. http://www.satundkabel.de/index.php/nachrichtenueberblick/fernsehen/77923-auch-unitymedia-fummelt-an-analoger-kabelbelegung-der-tv-programme
  29. a b c d e f [8]
  30. a b c d e f [9]

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  • Kabelfernsehen — Kabelfernsehen …   Deutsch Wörterbuch

  • Kabelfernsehen — Ka|bel|fern|se|hen 〈n.; s; unz.〉 Fernsehsendungen, die von einer zentralen Sendestelle über Kabel zum Empfänger geleitet werden * * * Ka|bel|fern|se|hen, das: 1. Übertragung von Fernsehprogrammen mithilfe von ↑ 2Kabeln (1). 2. Gesamtheit der… …   Universal-Lexikon

  • Kabelfernsehen — das Kabelfernsehen (Mittelstufe) Fernsehen, das man nicht über eine Antenne, sondern über ein Kabel empfangen kann Synonyme: Kabel TV, Kabel (ugs.) Beispiel: Heute werden wir ans Kabelfernsehen angeschlossen …   Extremes Deutsch

  • Kabelfernsehen — Kabel: Das seit dem 13. Jh. bezeugte Substantiv wurde bis ins 19. Jh. ausschließlich in der Bed. »Ankertau, Schiffsseil« verwendet, in der es aus frz. câble entlehnt worden ist. Dieses geht auf mlat. capulum »Fangseil« zurück, dessen weitere… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Kabelfernsehen mit Rückkanal — Als Zweiweg Kabelfernsehen (ZWKF) bezeichnet man ein Breitbanddialogsystem, bei dem das Kabelnetz durch Glasfaserkabel und Veränderungen der Kopfstation rückkanalfähig gemacht wird. Das Zweiweg Kabelfernsehen kann als Zwischenstufe auf dem Weg… …   Deutsch Wikipedia

  • Kabelfernsehen — Ka̲·bel·fern·se·hen das; die Übertragung von Fernsehprogrammen mithilfe von Kabeln (1), die in der Erde verlegt sind …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Kabelfernsehen — Ka|bel|fern|se|hen 〈n.; Gen.: s; Pl.: unz.; TV〉 Fernsehsendungen, die von einer zentralen Sendestelle über Kabel zum Empfänger geleitet werden …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kabelfernsehen — Ka|bel|fern|se|hen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Netzebene (Kabelfernsehen) — Die Netzebenen (kurz NE) sind verschiedene Abschnitte des Kabelfernsehnetzes. Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung 2 Netzebene 1 3 Netzebene 2 4 Netzebene 3 …   Deutsch Wikipedia

  • Zweiweg-Kabelfernsehen — Als Zweiweg Kabelfernsehen (ZWKF) bezeichnet man ein Breitbanddialogsystem, bei dem das Kabelnetz (z. B. durch Glasfaserkabel und Veränderungen der Kabelkopfstelle) rückkanalfähig gemacht wird. Das Zweiweg Kabelfernsehen kann als… …   Deutsch Wikipedia

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