- Koranurteil
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Das Amtsgericht Frankfurt am Main (AG Frankfurt) ist ein deutsches Amtsgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Frankfurt am Main.
Inhaltsverzeichnis
Zuständigkeit
Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist örtlich zuständig für die Stadt Frankfurt und in den Städten Bad Vilbel, Eschborn, Hattersheim am Main, Hofheim am Taunus und Karben sowie den Gemeinden Kriftel, Liederbach am Taunus und Sulzbach (Taunus). Sachlich zuständig ist es für alle den Amtsgerichten gesetzlich zugewiesenen Streitigkeiten.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Frankfurt am Main übergeordnet ist das Landgericht Frankfurt am Main im Oberlandesgerichtsbezirk des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main.
Sitz
Die Anschrift des Amtsgerichtes lautet: Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main. Daneben bestehen in Frankfurt Außenstellen in der Heiligkreuzgasse 34, in der Hammelsgasse 1, in der Klingerstraße 20 und in der Zuckschwerdtstraße 58.
Wissenswertes
Als Koranurteil oder Koran-Verweis ging die Entscheidung einer Frankfurter Richterin aus dem Jahre 2007 in die Justizgeschichte ein.
Der Hinweisbeschluss der Richterin im Scheidungsverfahren gegen eine aus Marokko stammende Deutsche, eine von ihr beantragte vorzeitige Scheidung mit Bezugnahme auf den Koran abzuweisen, löste einen Justizskandal aus. Die Richterin begründete ihre Auffassung im Hinweisbeschluss damit, dass eine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB nicht vorliege, unter anderem weil beide Eheleute aus dem islamischen Kulturkreis stammen – obwohl auch in ihrem Herkunftsland Marokko Gewalt gegen Frauen einen Straftatbestand darstellt.[1][2] Die Richterin wurde für befangen erklärt.[3]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Der Spiegel: Sturm der Entrüstung über Koran-Richterin, 21. März 2007
- ↑ Stern: Sturm der Entrüstung über Koran-Richterin, 21. März 2007
- ↑ Pressemitteilung des AG Frankfurt zu dem Fall
50.1169444444448.6888888888889Koordinaten: 50° 7′ 1″ N, 8° 41′ 20″ O
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