- Amtsgericht Frankfurt am Main
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Das Amtsgericht Frankfurt am Main (AG Frankfurt) ist ein deutsches Amtsgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Frankfurt am Main.
Inhaltsverzeichnis
Zuständigkeit
Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist örtlich zuständig für die Stadt Frankfurt und in den Städten Bad Vilbel, Eschborn, Hattersheim am Main, Hofheim am Taunus und Karben sowie den Gemeinden Kriftel, Liederbach am Taunus und Sulzbach (Taunus). In dem Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Frankfurt leben etwa 780.000 Menschen, es ist das drittgrößte Amtsgericht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sachlich zuständig ist es für alle den Amtsgerichten gesetzlich zugewiesenen Streitigkeiten.
Im Rahmen seiner örtlichen und sachlichen Zuständigkeit werden circa 20 % der im Bundesland Hessen anfallenden Streitigkeiten durch das Frankfurter Amtsgericht behandelt. Dieser Anteil wird beim Registergericht noch übertroffen, so werden 30 % der Registerangelegenheiten in Bezug auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung und etwa 55 % in Bezug auf Aktiengesellschaften in Hessen durch das Handelsregister am AG Frankfurt bearbeitet.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Frankfurt am Main übergeordnet ist das Landgericht Frankfurt am Main im Oberlandesgerichtsbezirk des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main.
Sitz
Die Anschrift des Amtsgerichtes lautet: Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main. Daneben bestehen in Frankfurt Außenstellen in der Heiligkreuzgasse 34, in der Hammelsgasse 1, in der Klingerstraße 20 und in der Zuckschwerdtstraße 58. Die Außenstelle in der Zuckschwerdtstraße in Frankfurt-Höchst ist zuständig für Fälle aus den Landgemeinden Kriftel, Liederbach und Sulzbach und die hieran angrenzenden Stadtbezirke. Direkt neben dem Höchster Amtsgericht befindet sich eine kleine Haftanstalt, die für Untersuchungsgefangene genutzt wird. Die Haftanstalt besteht seit 1911 und soll spätestens 2011 geschlossen werden.[1] Prominentester Häftling in Höchst war der Börsenspekulant Nick Leeson, der hier 1995 mehrere Monate in Auslieferungshaft verbrachte.
Das heute vom Amtsgericht genutzte Gebäude A des Justizzentrums in Frankfurt wurde in den Jahren 1884 bis 1889 errichtet und zunächst Justizpalast genannt. Dieses Gebäude wurde ab 1917 zunächst durch das Oberlandesgericht genutzt, wird heute aber weitgehend nur noch durch das Amtsgericht genutzt.
2006 hatte der damalige Justizminister Banzer vorgeschlagen, das Amtsgericht von seinem historischen Standort in der Innenstadt in ein in der Nähe des Polizeipräsidiums gelegenes neues Gerichtszentrum zu verlegen. Trotz ausgearbeiter Pläne wurde dieses Vorhaben, auch aufgrund des Widerstands der Stadt Frankfurt, von dem jetzigen Justizminister Hahn nicht weiterverfolgt.[2]
Organisation
Das Amtsgericht Frankfurt beschäftigt etwa 1.000 Personen, davon 140 Richter. Das Gericht ist damit innerhalb Hessens die größte Justizbehörde.
Wissenswertes
Als Koranurteil oder Koran-Verweis ging die Entscheidung einer Frankfurter Richterin aus dem Jahre 2007 in die Justizgeschichte ein.
In einem Hinweis zu einem Scheidungsverfahren einer aus Marokko stammende Deutschen, die für ihre beantragte Ehescheidung vor Ablauf des sogenannten Trennungsjahres Prozesskostenhilfe beantragt hatte, wurde diese von der zuständigen Richterin mit Bezugnahme auf den Koran abgelehnt. Dies löste einen Justizskandal aus. Die Richterin meinte, dass die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe nicht vorlägen, da eine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB nicht gegeben sei, unter anderem weil beide Eheleute aus dem islamischen Kulturkreis stammten.[3][4] Sie schlug hingegen vor, das Verfahren bis zum Ablauf des Trennungsjahres ruhen zu lassen. Die Richterin wurde auf Antrag für befangen erklärt, das Verfahren wurde auf eine andere, nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Frankfurt am Main zuständige, Richterin übertragen.[5]
Bereits im Juni 2006 hatte das Familiengericht Frankfurt am Main, unter Berufung auf das Gewaltschutzgesetz, die Ehewohnung der Antragstellerin zur alleinigen Nutzung zugewiesen und dem gewalttätigen Ehemann untersagt, sich der Wohnung der Frau bis auf eine Entfernung von 50 m zu nähern.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Frankfurter Neue Presse vom 20. Juni 2008: „Höchster Gefängnis macht dicht“
- ↑ Helmut Schwan: Justiz-Standort Frankfurt – Wirtschaftlichkeit gegen Tradition, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6. August 2006
- ↑ Der Spiegel: Sturm der Entrüstung über Koran-Richterin, 21. März 2007
- ↑ Stern: Sturm der Entrüstung über Koran-Richterin, 21. März 2007
- ↑ Pressemitteilung des Amtsgerichts Frankfurt zu dem Fall
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