Kostenflächenart

Kostenflächenart

Mit Hilfe von Kostenflächenarten (KFA) werden im Rahmen der Kostenermittlung die Kosten von Hochbauten entsprechend ihrer Flächen und Nutzungsarten gegliedert. Die Baukosten eines Gebäudes werden nach DIN 276 (Kosten im Hochbau) in der jeweils gültigen Fassung ermittelt und verschiedene Bauvorhaben können so - bereits in der Planungsphase - miteinander verglichen werden.

Die Methode der Kostenflächenarten ordnet jeder Nutzfläche eine Kostenflächenart (KFA 1-9) zu aufgrund ihrer spezifischen Nutzung und damit entsprechender Ausstattung. Die Funktions- und Verkehrsflächenarten - letztere aufgeteilt in horizontale und vertikale (Treppen) Flächenanteile - werden ebenfalls berücksichtigt (KFA 10-12). Die aufgrund unterschiedlicher Raumhöhen entstehenden Kosten werden über den Bruttorauminhalt in die Berechnung miteinbezogen (KFA 13).

Kostenflächenarten:

  1. Wohnen und Aufenthalt
  2. Büroarbeit
  3. Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente
  4. Lagern, Verteilen, Verkaufen
  5. Bildung, Unterricht, Kultur
  6. Heilen und Pflege
  7. Sonstige Nutzungen
  8. Betriebstechnische Anlagen
  9. Verkehrserschließung und -sicherung
  10. Funktionsflächen
  11. Verkehrsflächen (horizontal)
  12. Verkehrsflächen (vertikal)
  13. Bruttorauminhalt

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