- Krankenpflege
-
Die Gesundheits- und Krankenpflege als Beruf umfasst lt. deutscher Übersetzung der Definition des internationalen Pflegeverbandes (ICN) die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse (Advocacy), Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.[1][2]
Eine neue Wertepriorität führte zur Erweiterung des Begriffs Krankenpflege zur Gesundheits- und Krankenpflege. In Deutschland und Österreich mit der neuen Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger.
Geschichte der Krankenpflege
Die Rolle, die Funktion und das Bild der Pflege haben sich im Wandel der Zeit stark verändert. War die Krankenpflege in der Frühzeit noch eine Assistenz und eine Aufgabe von Schülern der großen Ärzte, wurde sie im 1. Jahrhundert zu einer Aktion der Barmherzigkeit und zu einer christlichen Pflicht. Mit Florence Nightingale wurde der notwendige Wandel von der geistlichen zur weltlichen Pflege eingeläutet. Mit den „Braunen Schwestern“ in der Zeit des Nationalsozialismus schlug man die dunkelsten Kapitel auf. Ende des 20. Jahrhunderts wurde aus dem einstigen Assistenzdienst des Arztes ein eigenständiger Beruf der heute als hochprofessioneller Beruf am und für den Menschen gilt.
Nichtberufliche Pflege
Bis in das tiefe Mittelalter wurde die Pflege meist als christliche Pflicht, Barmherzigkeit oder aber Samaritertum verstanden. Eine Entwicklung in eine Professionalisierung war dadurch weder erwünscht noch als notwendig angesehen. Der Vorteil den die christliche Pflege hatte, war der, dass im Unterschied zu der griechischen und römischen Kultur, jeder behandelt wurde, ob er Heilungschancen hatte oder nicht. Der Begriff der Nächstenliebe bildete sich, der eine Belohnung im „Himmel“ vorsah.
Frühzeit
Pflege von Kranken kennt man bereits seit langem. Bereits Hieronymus (ca. 4. Jahrhundert) erzählte von der Römerin Fabiola, die ihr Leben in den Dienst der karitativen Aufgabe stellte. Man weiß von Rufaida Al Aslamiya (624 Schlacht von Badr), die als erste Krankenschwester des Orients bzw. des Islam gilt. Im Okzident dagegen war der Begriff Krankenpflege ein Teil des Begriffs der sieben Werke der Barmherzigkeit. Damit setzte die Krankenpflege die Tradition der Zedaka, des jüdischen Wohltätigkeitsgebots, fort. Mit dem Gleichnis vom barmherzigen Samariter (Lk 10, 25–37) wurde sie jedem Christen zur Pflicht gemacht. Vor allem sorgte man sich um kranke Pilger und baute an fast jeder Station der Pilgerwege ein Hospital. Es sind die Ursprünge der Karitas.
Mittelalter
Als mit den Kreuzzügen die Lepra im 13. Jahrhundert nach Europa eingeschleppt wurde, wurden für diese Kranken – Aussätzige genannt – besondere Hospitäler erbaut, ebenso um 1349 für die Opfer der Pest. Besonders traten hier einige Orden wie der Johanniterorden hervor, dessen Ursprünge in einem Bürgerspital in Jerusalem liegen. Sein Hauptauftrag war und ist, kranken Mitmenschen zu dienen. Auch diverse andere Orden haben sich der Versorgung Kranker beteiligt. Es entstanden viele Klöster. Obwohl in nahezu jedem Orden die Wohltätigkeit und die Nächstenliebe verankert war, war die Lage der Kranken und Verletzten aufgrund der mangelnden Versorgung katastrophal. Pflegende waren nicht ausgebildet, hatten kein Wissen um die Hygiene und waren in ihren Mitteln aufgrund der damaligen Weltanschauung sehr eingeschränkt.
Im Mittelalter Europas war es unter anderem die Aufgabe der Beginen, sich um die Armen zu kümmern, da die wenigen Ärzte sich hauptsächlich um die Reichen kümmerten. Jedoch hatten sie vor allem um das 14. Jahrhundert durch die Hexenverfolgungen einen schweren Stand und wurden als Ketzerinnen und damit als Feinde der Kirche angesehen. Da die Beginen sich vor allem mit Kräuterkunde beschäftigten (die Medizin war Frauen verschlossen), wurden sie als Hexen verfolgt. Mit ihnen ging sehr viel an bereits gesammeltem Wissen wieder verloren.
Im Islam war die Medizin und die Pflege bereits wesentlich weiter. Man kannte z. B. hygienische Standards, baute sogar nach ihnen.
Johannes von Gott gründete in Granada um 1540 ein Hospital für „Tobsüchtige“. Er wurde zum Schutzpatron der Krankenhäuser, der Kranken und Krankenpfleger.
19. Jahrhundert
1836 gründete der Pastor Theodor Fliedner Diakonissenanstalt Kaiserswerth das erste Diakonissenhaus der Neuzeit. Fliedner meinte, die Krankenpflege sei eine religiöse Aufgabe, und die Besucher dieses Hauses wurden strengen Lebensregeln unterworfen. Die Ausbildung erfolgte durch einen Arzt, und die Absolventinnen wurden mehr oder weniger zu Helfern der Ärzte erzogen. Der geistliche Teil der Krankenpflege bestand hauptsächlich im Vorlesen religiöser Schriften und im Beten. Die englische Krankenschwester Florence Nightingale erhielt dort in den Jahren 1850/51 eine Ausbildung und äußerte sich Jahre später kritisch über diese Institution. (Veröffentlichung „The Institution of Kaiserswerth on the Rhine“).
Berufliche Pflege
Die berufliche Pflege begründete sich aus der Notwendigkeit von Assistenzpersonal für Ärzte, die sich um die Kranken und Verletzten kümmerten, denn das geistliche Personal reichte nicht aus. Lange Zeit wurde Pflege auch dementsprechend als Assistenzberuf und nicht als eigenständiger Beruf gesehen. Erst die Entwicklungen am Anfang und Ende des 20. Jahrhunderts führten im Grunde zu einem eigenständigen Beruf.
17. Jahrhundert
1679 erschien in Kiel ein Lehrbuch zur Krankenpflege, geschrieben von Georg Christoph Detharding, einem Mediziner. Er erwähnte hier das Amt des „Krankenwärters“ nannte Kriterien zur Auswahl derselbigen und gestaltete Grundsätze der Pflege.
18. Jahrhundert
1781 wurde in Mannheim die erste öffentliche deutsche Krankenpflegeschule durch Franz Anton May gegründet.
In Österreich leitete Joseph II. Reformen ein, es entstand 1784 das Wiener Allgemeine Krankenhaus. Grundgedanke war es, die medizinisch Kranken von anderen Versorgungsbedürftigen zu trennen bzw. an einem Ort zu zentralisieren. Für die Pflege bedeutete dies einen großen Schritt, den anfangs durfte nur weltliches Personal eingestellt werden. Viele Krankenhäuser die durch diesen Schritt nachfolgend entstanden wurden durch diesen Schritt inspiriert und stellten nur mehr weltliches Personal ein.
19. Jahrhundert
Im 19. Jahrhundert änderte sich vieles in der Pflege und im Krankenhauswesen. Florence Nightingale richtete nach ihrer Rückkehr vom Krimkrieg 1860 in London die erste konfessionell unabhängige Krankenpflegeschule ein. Ihr Einsatz für eine solide Ausbildung machte sie zu einer Pionierin der modernen Krankenpflege.
Rudolf Virchow forderte 1869 eine berufsmäßige Ausbildung an staatlichen Häusern außerhalb der kirchlichen Organisationen.
Der Schweizer Philanthrop Henry Dunant, Ideengeber für die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, ließ sich von Nightingales Vorbild inspirieren und richtete ebenfalls Krankenpflegeschulen ein, die weltanschaulich und konfessionell unabhängig waren.
Die Entwicklung der beruflichen Pflege in Deutschland ist jedoch vor allem mit Namen wie Agnes Karll verbunden, die sich außer für die Anerkennung des Berufsstandes vor allem für eine fundierte, dreijährige Ausbildung in der Krankenpflege einsetzte. Diese gehört heute zu den anspruchsvollsten der nichtakademischen Berufe und genießt gesellschaftlich ein hohes Ansehen (siehe Berufsprestige). Heute gibt es in dem Berufsfeld neben den geprüften Pflegenden (Pflegefachkräfte) eine große Zahl Pflegehelfer mit kurzer Einarbeitungsdauer.
20. Jahrhundert
Das 20. Jahrhundert kann als Revolution in der Krankenpflege bezeichnet werden. Neben den dunkelsten Stunden, die die Krankenpflege in der Zeit des Nationalsozialismus gesehen hat, wurde die Pflege professionalisiert. Hier muss man vor allem Hildegard Peplau (1952) mit ihrer Theorie der zwischenmenschlichen Beziehungen in der Pflege hervorheben, die damit das erste Mal Pflege als Beziehungsprozess beschrieb.
Virginia Henderson (1955) benannte den Menschen als ganzheitliches, unabhängiges Wesen mit Grundbedürfnissen, die er als Gesunder selber erfüllen kann. Sie begründete damit eines der ersten Pflegemodelle.
In der Wiener Erklärung über das Pflegewesen[3] im Rahmen der europäischen Strategie „Gesundheit für alle“, erarbeitet von der europäischen Pflegekonferenz der WHO (1988), wurde die Krankenpflege definiert: Krankenpflege umfasst eine spezifische und individuelle Verantwortung gegenüber dem Kranken/Ratsuchenden und der Familie, die sich erstreckt auf
- die Pflegeleistung,
- die Förderung der Gesundheit, einschließlich der Gesundheitserziehung,
- die Verhütung von Krankheiten,
- die Feststellung der Bedürfnisse von Einzelpersonen und Gruppen sowie
- die Bereitstellung angemessener Hilfeleistung unter Berücksichtigung pflegerischer, psychologischer, sozialer und ethnischer Aspekte im Krankenhaus und in seiner weiteren Umgebung
1900–1933
In Wien entstanden kurz nach 1900 zwei Vereine in der Hauskrankenpflege. Hauskrankenpflege war zu diesem Zeitpunkt etwas Neuartiges. Der Verein „‚Hauskrankenpflege‘ – Zentralverein für unentgeltliche häusliche Pflege armer Kranker für Österreich“ wurde 1900 gegründet. Ursprünglich für geistliche Schwestern geplant, wurden alsbald weltliche Schwestern aufgenommen. Die Gründerin des Vereins war Gründerin Gräfin Stefanie Wenckheim. Ein weiterer Verein war der „Verein für Districtkrankenpflege“, Gründerin soll Nina Hoffmann-Matscheko gewesen sein.
Hildegard Burjan gründete in Wien die Schwesterngemeinschaft Caritas Socialis und wurde durch ihre politische Tätigkeit 1918 für die Christlichsoziale Partei bekannt. Burjan wurde später „Gewissen des Parlaments“ und „Heimarbeiterinnenmutter von Wien“ genannt. Besondere Anliegen waren aber die Einrichtung der Familienpflege, welche man als politischen Versuch einer organisierten Hauskrankenpflege sehen kann.
1933 wurde in Österreich der „Verband der diplomierten Krankenpflegerinnen Österreichs“ gegründet, der durch seinen Status als unpolitische Organisation Aufnahme in das International Council of Nurses fand.
1930–1945 – Die dunklen Jahre der Pflege
Hauptartikel: Krankenpflege im Nationalsozialismus
Die Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland zählt zu den dunkelsten Stunden der Krankenpflege. 1931 wurde die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) gegründet, die in diesem Jahrzehnt die wohl mächtigste Organisation in der Krankenpflege. Ihre Zielsetzungen waren menschenverachtend, und es kam damit zum Bruch mit dem Wohlfahrtsgedanken:
- Die Wohlfahrtspflege wird nicht bestimmt durch das Wohl des einzelnen, sondern durch das der Gemeinschaft.
- Art und Maß der Unterstützung bestimmt sich nach der Würdigkeit des Unterstützten gemäß seiner Leistung für die Gesellschaft.
Einen Tag vor der Aufnahme der NSV in die NSDAP, die auf persönliche Anordnung Hitlers geschah, wurden die freien Gewerkschaften aufgelöst und verboten. Um die in den Gewerkschaften organisierten Pflegenden in den beginnenden NS-Staat einzugliedern, wurden diese in der Deutschen Arbeitsfront (DAF) in die „Reichsbetriebsgemeinschaft öffentliche Betriebe“ eingebunden; gleichzeitig wurde die „Reichsarbeitsgemeinschaft der Berufe im sozialen und ärztlichen Dienst e. V.“ (RAG} geboren, die im Gegensatz zur DAF, die sich mit Tarifpolitik beschäftige, sich mit der Repräsentation berufsspezifischer Angelegenheiten beschäftigte. Der RAG schlossen sich binnen kürzester Zeit nun alle wesentlichen Schwesterngemeinschaften an. Diese waren:
- Berufsgemeinschaft (weltliche Schwestern, städtische Schwestern, Privatpflegerinnen). Die Leitung lag in den Händen der Reichsfachschaftsleiterin Schwester Amalie Rau, Mitglied der Berufsorganisation Agnes Karll
- Diakoniegemeinschaft (Leiterin Schwester Auguste Mohrmann). In der Diakoniegemeinschaft waren sieben verschiedene Schwesternschaften der evangelischen Kirche zusammengefasst.
- Katholische Schwesterngemeinschaft Deutschlands (Leiterin Oberin Hollstein)
- Rot-Kreuz-Schwesterngemeinschaft
- Schwesterngemeinschaft der NS-Volkswohlfahrt und NS-Schwesternschaft
Man hatte nun direkten Zugang zum Gesundheits- und Pflegewesen. Aufgrund der Uniformfarben der bildeten sich die Begriffe der „Braunen Schwester“ für die Mitglieder der NS-Schwesternschaft und der „Blauen Schwester“ für die Schwestern des Reichsbundes Deutscher Schwestern. In dieser Zeit entstand auch der Begriff der Gemeindeschwester. Die war in der Regel mit der Gesundheitserziehung beauftragt. Ihre Aufgaben waren vor allem die Erteilung von Ratschlägen zur gesunden Lebensweise, sie mahnte zur Sparsamkeit, lehrte Hausfrauen das Kochen oder entschied zum Beispiel mit über die Vergabe von Kuren und mögliche Kinderlandverschickung. Eine weitere Aufgabe der Gemeindeschwestern war die Überwachung der Bevölkerung in Hinblick auf Missbildungen und „Verhaltensabnormitäten“. Die Gemeindeschwester war daher unmittelbar an der Erb- und Rassenpflege mitbeteiligt. Die Stellen als Gemeindeschwester wurden beinahe ausnahmslos an Pflegekräfte des NS-Schwesternbundes übertragen, obwohl diesem im Jahr 1939 nur 9,2 % aller deutschen Krankenschwestern angehörten.[4]
Das mit Abstand dunkelste Kapitel, das in dieser Zeit die Pflege betraf, bezieht sich auf die Tatsache, dass sich Schwestern der „Euthanasie“ und der „Kinder-Euthanasie“ schuldig machten, auch wenn dies in der Regel nach Aufforderung durch einen Arzt geschah. In den Konzentrationslagern eingesetzte Pflegekräfte waren darüber hinaus an Massenvernichtungen, Zwangssterilisationen und -abtreibungen beteiligt. Eine weitere Aufgabe der Schwestern, größtenteils Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes, war die Pflege von Kriegsverletzten. Die Pflegenden waren hier von Anfang an völlig überlastet, es gab jedoch kaum Möglichkeiten den Dienst zu quittieren.
Die Zeit in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg
Monika Krohwinkel veröffentlichte 1984 erstmals ihr konzeptionelles Modell der Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des Lebens.
Die von Andreas D. Fröhlich in der Heilpädagogik entwickelte Basale Stimulation wurde von Christel Bienstein mit der Atemstimulierenden Einreibung ergänzt und in die Pflege integriert.
Berufliche Pflege in Österreich nach 1945
Die Pflege erholte sich nur schwer nach 1945, man fand nur schwer den Anschluss an die internationalen Entwicklungen. Die Parteipolitik regierte, der Mangel an Personal war groß. Von politischer Seite wurden dem Mangel an Pflegepersonen zwei Schritte entgegengesetzt:
- das Mindestalter zum Eintritt in die Pflegeschule wurde herabgesetzt
- vermehrter Einsatz von unausgebildetem Personal
Unter diesen Rahmenbedingung litt die Qualität der Pflege. Die systematische Überlastung der Pflegepersonen führte zu verschiedenen Skandalen und Missständen (bspw. Lainz-Skandal, 1989). Trotz des Personalmangels erfolgt ab 1980 ein Wandel: Die Eigenständigkeit der Tätigkeiten gewann an Bedeutung, und das Personal sah sich nicht mehr nur als Assistenz der Ärzte, sondern entwickelte zunehmend ein eigenes Berufsbild.
Mit einem neuen Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz (GUKG) wurde die Professionalisierung der Krankenpflege gefördert und das Aufgabengebiet der Pflege erweitert. Neben der Betreuung von Menschen während ihrer Erkrankung(en) erlangten jetzt die Gesundheits-Förderung und -erziehung der Patienten und der Bevölkerung mehr Gewicht. Durch das Gesetz wurden auch einheitliche und verpflichtende Richtlinien für die Ausbildung geschaffen. Diese sind nach den Kriterien und Veränderungen der Pflegeforschung ständig zu verbessern bzw. zu aktualisieren. Dadurch wurde in Österreich eine Grundlage dafür geschaffen, zum Wohl der Patienten die Pflege zu professionalisieren und auf dem Stand der Wissenschaft zu halten.
Der Gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist nach dem GUKG für Anamnese, Planung, Durchführung und Kontrolle von pflegerischen Maßnahmen eigenverantwortlich und weisungsfrei und arbeitet mit Medizinern in mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichen zusammen. Es gibt eine Fülle von Berufsbezeichnungen im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege; Pflegepersonen mit Ausbildung zur allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege tragen bspw. die Berufsbezeichnung Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester (DGKS) bzw. Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger (DGKP), sie werden im Berufsalltag aber meist mit (Kranken)Schwester und (Kranken)Pfleger angesprochen.
Die Pflegehilfe als zweite Berufsgruppe nach dem GUKG ist eine qualifizierte Berufsgruppe zur Hilfe und Unterstützung anderer Gesundheitsberufe. Sie wird vom Gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege angeleitet.
Lange Zeit waren in Österreich Sterbebegleitung oder der Palliativ-Gedanke ein Tabu-Thema. Zu stark waren die Erinnerungen der Bevölkerung an den Lainz-Skandal. Erst in den 80er Jahren hat die Caritas Socialis maßgeblich Anteil am Palliativ Care Gedanken, der in Österreich wieder aufkommt. Besonders der Beruf der Pflege wurde durch diesen Bereich angehoben, da er anders als die meisten medizinischen Disziplinen mehr durch die Pflege dominiert wird. In weiterer Folge entstehen österreichweit eigene Palliativstationen.
Ein weiterer Punkt in der modernen Pflege in Österreich ist Erwin Böhm. Sein Psychobiografisches Pflegemodell sowie sein Begriff von Re-Aktivierender Pflege prägten vor allem die Altenbetreuung in den 90er Jahre.
1999 wurde an der Universität Wien das individuelle Studium Pflegewissenschaft eingeführt. Seit 2004 gibt es an der Medizinischen Universität Graz ein ordentliches Bakkalaureatsstudium der Gesundheits- und Pflegewissenschaft und seit 2007 einen Masterstudiengang in diesem Gebiet.
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Die Krankenpflege muss in drei große Bereiche in der Ausbildung unterteilt werden: die Ausbildung in der Pflegehilfe, die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, das sind in Österreich u. a. Diplomierte/-r Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger, und der akademische Weg der Pflegewissenschaft.
Deutschland
Die Ausbildung in der Krankenpflege unterteilt sich zum einen in theoretischen und praktischen Unterricht und zum anderen in die praktische Ausbildung. In Deutschland findet der Unterricht in der Regel an Krankenpflegeschulen oder Berufsfachschulen statt, während die praktische Ausbildung in Teilen in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten absolviert wird. Dort hat nach der jeweiligen Ausbildungsordnung eine Praxisanleitung stattzufinden. Diese Ausbildungsstruktur ist der in der dualen Ausbildung von Handwerkern recht ähnlich, stellt jedoch einen eigenen Zweig innerhalb der Berufsbildung dar.
Die berufliche Grundausbildung ist in ihrer Funktion der Lehre oder dem Studium in anderen Berufen vergleichbar, Fort- und Weiterbildung bauen darauf auf. Umgangssprachlich werden diese Begriffe häufig als gleichbedeutend verwendet.
Österreich
In Österreich ist im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern die Reifeprüfung (Matura(A)/Abitur(D)) nicht Voraussetzung für eine Ausbildung im Krankenpflegeberuf. Die Ausbildung wurde 1997 einheitlich geregelt. Sie dauert für den Gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege drei Jahre und für Pflegehilfen ein Jahr.
Zu beiden Ausbildungsvarianten gehört eine praktische und theoretische Ausbildung, die einander im Laufe der Ausbildung immer wieder abwechseln. Die Abwechslung der Theorie- und Praxisblöcke bringt den Vorteil, schneller theoretisches Wissen in der Praxis umsetzen sowie praktische Erfahrungen in den Unterricht einbringen zu können.
Insbesondere für diplomierte Pflegekräfte wird in der Ausbildung darauf geachtet, ein breites Wissen aus medizinischen Grund- und Fachkenntnissen und dem Pflegewissen miteinander zu verbinden. Auf vernetztes Denken wird in der Ausbildung und der Berufsausübung besonders Wert gelegt. Die Ausbildung in der Krankenpflege wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen.
Innerhalb des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege können folgende Ausbildungen erworben werden:
- Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege
- Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
- Kinder- und Jugendlichenpflege
In die Schule für das psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflegediplom werden nur Schüler(innen) aufgenommen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Nach abgeschlossener Ausbildung als diplomiertes Krankenpflegepersonal können noch weitere Spezial- und Sonderausbildungen wie z. B. Intensiv- oder OP-Pflege, Pflege bei Nierenersatztherapie, Führungs- und Lehraufgaben absolviert werden. Mit dem Diplom ist weiters auch der Zugang zu einem Medizinstudium, der Hebammenausbildung oder einer Ausbildung im Medizinisch Technischen Bereich, z. B. dipl. Röntgenassistent(in), erleichtert, da das Diplom die Reifeprüfung ersetzt.
In Österreich ist jede Pflegekraft dazu verpflichtet, ihre Kenntnisse auf dem aktuellen Stand der Pflege zu halten und sich mit den aktuellen Erkenntnissen vertraut zu machen. Um dies in der Praxis kontrollieren zu können, muss jede Pflegekraft einen Aus- und Fortbildungsnachweis führen und im Laufe von 5 Jahren mindestens 40 Ausbildungsstunden nachweisen. Kommt eine Pflegekraft dieser Pflicht nicht nach, so kann ihr vorübergehend die Führung der Berufsbezeichnung untersagt oder diese entzogen werden.
Akademischer Weg in der Pflege
- siehe Hauptartikel: Pflegewissenschaft
Während die Pflege im angelsächsischen Raum seit gut einem Jahrhundert neben der beruflichen auch eine akademische Tradition aufweisen kann, konnte sich die Pflegewissenschaft in den deutschsprachigen Ländern erst in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts etablieren. Inzwischen wird auch dort eine Reihe von Studiengängen (z. B. in Pflegepädagogik, Pflegemanagement oder Pflegewissenschaft) zumeist an Fachhochschulen angeboten.
- siehe auch: Virginia Henderson, Liliane Juchli, Monika Krohwinkel, Nancy Roper, Cicely Saunders
In Österreich berechtigt das Diplom zur Ablegung einer Berufsreifeprüfung[5] und damit zum Zugang zu einem Universitätslehrgang. Die Studiendauer beträgt 8 Semester, und man schließt mit dem akademischer Grad Magistra/Magister der Philosophie ab. In den Bakkalaureats- und Masterstudiengängen Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der Medizinischen Universität Graz können nach 6 bzw. 4 Semestern die Akademischen Grade Bachelor of Science (BSc) bzw. Master of Science (MSc) erworben werden.
Ausbildung International und Nostrifikation
Andere Länder hingegen bieten die grundständige Krankenpflegeausbildung als Studiengang an (z. B. Italien mit einem Laureatsstudiengang in Krankenpflege an der Fakultät für Medizin und Chirurgie). Abkommen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sorgen jedoch dafür, dass die in den jeweiligen Ländern erworbenen Abschlüsse wechselseitig weitgehend anerkannt werden. Eine Anerkennung europäischer Abschlüsse im amerikanischen Berufssystem (Nursing board certification) ist bislang nicht realisiert.
Zur Berufsausbildung in verschiedenen Ländern siehe auch: Altenpfleger (D), Hebamme/Entbindungspfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger (D), Diplomierte/-r Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger (A), Krankenpflegehelfer (D), Krankenschwester/Krankenpfleger (historisch), Pflegefachfrau (CH).
Weiterbildung in Österreich und Deutschland
Weiterbildung in der Pflege hat das Ziel einer Zusatz-Qualifizierung, um sich beruflich weiterzuentwickeln oder um aufzusteigen. Die Weiterbildung dauert in der Regel zwei Jahre, endet im Gegensatz zu einer Fortbildung immer mit einer Prüfung (mündlich/schriftlich/praktisch) und führt zu einer neuen Berufsbezeichnung bzw. erweiterten Berufsbezeichnung.
Nach den Grundausbildungen in Krankenpflege (GuK) oder Kinderkrankenpflege (KGuK) etc. existieren als weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten die so genannten Fachweiterbildungen z. B. „Geprüfte Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“. Inzwischen gibt es für nahezu jede spezialisierte Richtung im Krankenhaus Fachweiterbildungen. Aber auch im ambulanten Bereich schreitet die Differenzierung voran. Die bekanntesten sind die für die Bereiche Kinderkrankenpflege, Onkologie, Chirurgie, Schmerztherapie, Anästhesie, Intensivpflege und Psychiatrie. Exemplarisch wird die Fachweiterbildung für Psychiatrie dargestellt:
Zugangsvoraussetzungen sind die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/r Gesundheits- und Krankenpfleger/-in sowie der Nachweis über zwei Jahre Berufserfahrung in einer psychiatrischen Einrichtung. Die Weiterbildung selbst dauert zwei Jahre und findet berufsbegleitend statt. In diesen zwei Jahren muss man vier Bereiche in der Psychiatrie (z. B. Aufnahmestation, Institutsambulanz, Gerontopsychiatrie und stationäre Suchtbehandlung) absolviert haben. Die Bereiche können mit der jeweiligen Weiterbildungsstätte ausgehandelt werden. Für jeden Bereich bekommt man eine spezielle Aufgabe (Praxisberichte) von Seiten der Weiterbildungsstätte zur Bearbeitung gestellt (examensrelevant). Die Weiterbildung schließt mit mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfungen ab. Anschließend darf man je nach landesrechtlicher Ordnung den Titel „Fachkrankenschwester/-pfleger für Psychiatrie“ führen.
Neben diesen fachbereichsbezogenen Weiterbildungen gibt es noch weitere Möglichkeiten. Wer außerhalb der praktischen Pflege im Krankenhaus mit seiner Ausbildung weiterarbeiten möchte, kann sich z. B. zur Hygienefachkraft oder zum Case Manager fortbilden.
Weiterqualifizierungsmöglichkeit sind auch die akademischen Studiengänge der Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik und des Pflegemanagers/Pflegewirtes. Tätigkeiten in Pflegeforschungseinrichtungen, Pflegedienstleitungen oder Ausbildungseinrichtungen (z. B. Krankenpflegeschulen) setzen immer häufiger ein abgeschlossenes Studium voraus.
Spezifische Belastungen
Die hohen ethischen Anforderungen und die in manchen Bereichen von Mangel und Kosteneffizienz geprägte Berufswirklichkeit erzeugen für viele in diesem Beruf eine schwer auszuhaltende Spannung. Das Ideal des Helfers führt oft dazu, dass Pflegepersonal materielle und organisatorische Mängel durch erhöhtes Engagement auszugleichen versucht. Langfristig führt dies aber zusammen mit einer oft hohen körperlichen Belastung z. B. der Wirbelsäule[6] nicht selten in eine Berufsunzufriedenheit und letztlich Berufsflucht.[7] Es wird vermutet, dass nur in wenigen anderen Berufen die Verweildauer ausgebildeter Kräfte im Beruf so gering ist, wie in Pflegeberufen, besonders in der Altenpflege. Weitere Stressfaktoren und Belastungen sind vor allem der Umgang mit Sterbenden, onkologischen und geriatrischen Patienten. Häufig ist die Personalsituation auf geriatrischen Stationen nicht optimal. In Österreich ist deshalb eine Diskussion entbrannt, ob man nun Teile des Pflegeberufes in das Schwerarbeitergesetz einbezieht.
Die Bezahlung in den Pflegeberufen wird im Verhältnis zur physischen und psychischen Beanspruchung oft als eher gering empfunden; durch verschiedene Zulagen wird zwar das Arbeitseinkommen aufgebessert, meist wirken sich solche Zulagen aber später beim Rentenanspruch nicht aus.
Seit Jahren gibt es eine öffentliche Diskussion, ob die tägliche Belastung der in den Pflegeberufen Tätigen dauerhaft das zumutbare Maß überschreite und u. a. zu Burnout führe.[8][9] Scheinbare oder wirkliche gravierende Pflegefehler sorgen gelegentlich als „Pflegeskandal“ für Schlagzeilen, in den meisten Fällen aber nicht für eine systematische Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeitenden.
In der Tat kann übermäßig hohe Beanspruchung des Pflegepersonals erfahrungsgemäß zu Pflegefehlern führen. Ebenso kann der Verzicht auf eine (noch oder ergänzend) mögliche natürliche Nahrungsaufnahme zugunsten einer automatischen maschinellen Nahrungszufuhr wegen mangelnder Pflegekapazität die Frage nach einer menschenwürdigen Behandlung der Patienten auslösen.
Politischer Einfluss
Obwohl der Pflegeberuf der zahlenmäßig größte Beruf in jedem Gesundheitssystem ist, hat er in keinem Land eine starke politische Stellung. Seine Einflussmöglichkeiten sind gering. Die Hauptgründe:
- Nach (überholtem) Verständnis und in der Realität ein Frauenberuf (In der BRD ein Männeranteil knapp unter 20 %)
- Vorstellung von einer Pflicht zu selbstlosem Dienst
- Wenig politisches Interesse
- Zu geringes berufspolitisches Engagement in Gewerkschaften (BRD: ver.di) und Berufsverbänden (z. B. DBVA, DBfK)
- Kurze Verweildauer im Beruf bzw. Unterbrechung durch Familienphasen (fast nur bei Frauen)
- Oft nicht direkt Tarifpartner
- Private Kleinbetriebe oft ohne Tarifbindung
- Vernachlässigung durch die Medien im Vergleich zum Arztberuf (hat sich seit den 1990er Jahren leicht verbessert)
Pflege und die Politik in Österreich
Seit dem Lainz-Skandal, der die Bevölkerung in Österreich aufgrund der menschenverachtenden Elemente dieses Falles bewegt hat, wurde die Pflege immer wieder zum Wahlkampfthema, so etwa nach einem Vorfall im Wiener Otto-Wagner-Spital, bei dem behauptet wurde, dass das Pflegepersonal die Patienten „bestrafe“.[10]
Weitere hitzig diskutierte Themen der letzten Jahre waren das Pflegegeld, die 24h-Pflege (die in Österreich aber nichts mit dem Berufstand einer Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson zu tun hat), sowie immer wieder Fälle von Patienten und Langzeitklienten, die tot oder unterkühlt aufgefunden wurden. Anzumerken ist, dass in Österreich ein Patient nicht beliebig fixiert werden darf und dass es oft kein geschultes Sicherheitspersonal in Krankenhäusern gibt.
Ethik in der Krankenpflege
- siehe Hauptartikel: Medizinethik
Grundsätzlich gelten für die Krankenpflege die Regeln der Medizinethik, insbesondere in medizinischen Einrichtungen. Daneben gibt es aber den Pflegebereich, wo die Pflegenden selbstständig handeln müssen und können. Die Überzeugung, dass es die Aufgabe jedes Einzelnen ebenso wie die der Gesellschaft sei, kranken Menschen zu helfen, ist ein zentraler Teil der Berufsethik in der Krankenpflege. Allerdings verlangt Krankenpflege nicht nur Mitgefühl und Engagement. Neben der Stärke, tiefe Krisen von Patienten mitzutragen und womöglich als erniedrigend empfundene Situationen (sowohl für Patienten als auch für Pflegende) möglichst würdig zu gestalten, bedarf es umfangreichen Fachwissens, um den Anforderungen des Berufs gerecht zu werden. Allerdings wird durch den massiven Kostendruck im Gesundheitswesen auch das Arbeitsfeld Krankenpflege erheblich von Zeit-, Personal- und Geldmangel geprägt.
Vom Deutschen Pflegerat wurde im Jahr 2004 eine Rahmenberufsordnung veröffentlicht, in der die allgemeinen Grundsätze und Verhaltensregeln für professionell Pflegende in Deutschland festgeschrieben sind. Diese Rahmenberufsordnung löste die Berufsordnungen ab, die zuvor vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe sowie von der Arbeitsgemeinschaft deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen herausgegeben wurden.
Arbeitskämpfe in der Pflege
Die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, die in der Pflege arbeiten, können von Gewerkschaften und Arbeitgebern autonom in Tarifverträgen geregelt werden (z. B. Höhe der Arbeitsentgelte, Arbeitszeiten, Urlaub). Das gilt auch für kirchliche Arbeitgeber, die sich allerdings fast ausnahmslos weigern, mit den Gewerkschaften überhaupt über Tarifverträge zu verhandeln. Im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung stellt sich für die Gewerkschaft und ihre Mitglieder die Frage, ob es opportun ist, auch Pflegekräfte zu einem Streik zur Durchsetzung der tarifpolitischen Ziele aufzurufen bzw. sich an einem solchen Streik zu beteiligen.
Nach deutschem Recht sind Streiks grundsätzlich auch in der Pflege zulässig. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass Leib und Leben der Patienten durch die Arbeitsniederlegung nicht in Gefahr gerät. Das bedeutet, dass in der Regel ein Notdienst bereit gehalten werden muss und dass für die Gesundheit der Patienten unerlässliche Pflegehandlungen nicht unterlassen werden dürfen. Soweit das Pflegepersonal in einem Betrieb arbeitet, der dem öffentlichen Dienst angehört und der damit in den Geltungsbereich der dort geltenden Tarifverträge fällt, können Kollegen in anderen Bereichen außerhalb der Pflege, wie z. B. Busfahrer, Müllwerker oder Bademeister des öffentlichen Dienstes für sie „mitstreiken“. Die erkämpfte Lohnerhöhung gilt danach für alle Gewerkschaftsmitglieder.
In Finnland gingen Pflegekräfte im Tarifstreit um mehr Gehalt 2007 einen anderen Weg. Sie hatten kollektiv angekündigt, ihre Arbeitsverhältnisse zu einem bestimmten Stichtag zu kündigen, wenn ihre Forderungen bis dahin nicht erfüllt worden sind.[11] Da Pflegkräfte auch in Finnland rar sind, erhoffte sich die Gewerkschaft, mit der Drohung der Massenkündigung soviel Druck auf die meist kommunalen Pflege-Arbeitgeber ausüben zu können, dass diese Zugeständnisse machen. Ihre Forderungen und auch ihre Drohung mit Massenkündigungen als Arbeitskampfmittel waren laut Umfragen in der finnischen Bevölkerung sehr populär, weil das Pflegepersonal wirklich als unterbezahlt gilt. Im November antwortete die Regierung darauf mit einem Notstandsgesetz und schließlich kam es zu einer Einigung.[12][13]
Vertrauen in die Pflegenden und Berufsprestige
Platz Beruf Vertrauen ist sehr/ziemlich hoch (%) 1. Feuerwehrleute 97 % 2. Pflegekräfte 96 % 3. Apotheker 87 % 3. Ärzte 87 % Platz Beruf 1. Arzt 2. Krankenschwester ... ... 10. Apotheker Tabelle 1 Tabelle 2 Eine Umfrage[14] in der Schweiz zum Vertrauen in verschiedene Berufe im Jahr 2003 führt in der Bewertungskategorien „Vertrauen sehr hoch“ bzw. „Vertrauen ziemlich hoch“ zu dem Ergebnis in Tabelle 1. Die in der Allensbacher Berufsprestige-Skala 2005[15] ist in Tabelle 2 dargestellt.
Die Umfrage von Reader’s Digest wurde 2006 wiederholt. Die Vertrauensrangliste (Durchschnitt Europa): 1. Feuerwehrleute 95 % sehr hohes oder ziemlich hohes Vertrauen.- 2. Piloten 92 %.- 3. Apotheker 89 %.- 4. Krankenschwestern 86 %.- 5. Ärzte 85 %.- [16]
Pflegefehler
- siehe Hauptartikel: Pflegefehler
Pflegefehler sind in der Pflege schwerwiegende Ereignisse, bei denen es meist zu einer Verschlechterung der medizinischen Gesamtsituation kommt. Pflegefehler haben Prozentuell in den letzten Jahren zunehmend abgenommen, Grund hierfür war die Professionalisierung.
Situation in Deutschland
In rund 10 % der stationären Einrichtungen in Deutschland wurden bei Prüfungen der Dokumentationen schwerwiegende Pflegefehler mit möglicherweise gesundheitlichen Schäden bei den Heimbewohnern festgestellt (2003: 17 %). Bei 34 Prozent der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen gab es Defizite in der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung (zumindest im Nachweis in den Dokumentationen). Rund 5,7 % der ambulanten Einrichtungen weisen solche Pflegefehler auf (2003: 8,8 %), bei rund 30 % gab es mögliche Defizite in der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung. (Quelle: Zweiter Bericht des Medizinischen Dienstes und der Pflegekassen zur „Qualität in der ambulanten und stationären Pflege“ (für die Jahre 2004–2006).
Patientenanwaltschaft in Österreich
Eine besondere Entwicklung gibt es in Österreich. Hier wurde ein sogenannter Patientenanwalt[17] etabliert, eine unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle im Gesundheits- und Spitalsbereich. Sie wird nicht nur von Patienten, sondern auch von Ärzten in Anspruch genommen. Ihre Tätigkeit dient der Stärkung und Position der Patienten im Gesundheitsbereich, der weiteren Verbesserung des Verhältnisses zwischen Patienten und allen Gesundheitsdiensten, sowie der notwendigen allgemeinen Bewusstseinsbildung. Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten sind gegenüber der Patientenanwaltschaft nicht wirksam; der Patientenanwalt und seine Mitarbeiter unterliegen jedoch der vollen Amtsverschwiegenheit. Kosten und Abgaben sind bei der Inanspruchnahme der Patientenanwaltschaft nicht zu entrichten. Die Funktionen eines Rechtsanwaltes übt der Patientenanwalt nicht aus. Er kann daher niemanden vor Gerichten oder Behörden vertreten.
Die Tätigkeit der Patientenanwaltschaft ist entsprechend dem gesetzlichen Auftrag sehr umfangreich und vielfältig:
- Behandlung von Beschwerden
- Prüfung von Anregungen
- Aufklärung von Mängeln oder Missständen, sowie die Abgabe von Empfehlungen zur Abstellung derselben
- Erteilung von Auskünften
- Beratung und Information
- Vermittlung
- Hilfestellung (außergerichtliche Schlichtung, organisatorische Probleme)
- Zusammenarbeit (z. B. mit Sozialversicherungsträgern oder der Pharmaindustrie)
Eine Reaktion auf Missstände oder Probleme erfolgt dadurch sehr rasch.
Fehlinterpretationen durch Angehörige
Ein Problem, mit dem Pflegende zunehmend zu kämpfen haben, sind die Fehlinterpretationen durch Angehörige oder Dritte. Der Fehler liegt hier in alten Moral -und Wertevorstellungen, die auf Pflegepersonen noch teilweise angewandt werden, begründet. Besonders ältere Generationen sehen die Pflegeperson als eine dem Arzt unterstellte Dienende, die dem Patienten helfen soll. Es kommt nun häufig zu Konflikten mit Angehörigen, die nicht verstehen, warum man dem Verwandten nicht beim Essen hilft, oder ihn vieles selbst machen lässt. Während für die pflegende Person die Erringung der Selbstständigkeit im Vordergrund steht, meinen Angehörige oft, einen Pflegefehler zu erkennen. Der Begriff der „sitzenden kaffeetrinkenden“ Pflegeperson, die in Wirklichkeit meistens einen Pflegebericht schreibt, herrscht vor.
Siehe auch
- Altenpflege
- Ambulante Pflege
- Kinderkrankenpflege
- Krankenpflegegesetz
- Leistungserfassung von Pflegeleistungen
- LEP
- Pflegediagnose
- Pflegepädagogik
- Pflegewissenschaft
- Pflegeskandal
Quellen
- ↑ International Council of Nurses
- ↑ Diese Definition ist keine international gültige Richtlinie sondern nur eine allgemeine Vorgabe. Die einzelnen Länder und deren Gesetzgeber sind für die genaue Berufsbeschreibung und das Tätigkeitsfeld zuständig.
- ↑ Weltgesundheitsorganisation; Wiener Erklärung über das Pflegewesen im Rahmen der europäischen Strategie „Gesundheit für alle“, 1988
- ↑ Bundesarchiv Koblenz, NS 37-1940
- ↑ Krankenanstaltenverbund; Individuelles Diplomstudium Pflegewissenschaft
- ↑ Hofmann F, Michaelis M, Nübling M, Stößel U (2006): Längsschnittstudie über 15 Jahre zu Wirbelsäulenbeschwerden im Pflegeberuf. In: Arbeitsmed.Sozialmed.Umweltmed. 41:3:2006:157–158
- ↑ Güntert Bernhard, Bennina Orendi, Urs Weyermann: Die Arbeitssituation des Pflegepersonals – Strategien zur Verbesserung. Ergebnisse einer Untersuchung im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern. Bern, Huber, 1989. 301 S., ISBN 3-456-81873-4
- ↑ Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF, Hrsg.): Die Arbeitssituation im Pflegebereich im Kanton Bern. Untersuchung im Rahmen des Projekts „Verbesserung der Arbeitssituation im Pflegebereich (VAP)“. Synthesebericht. Bearbeiteter durch Kilian Künzi, Marianne Schär Moser. 2002. Selbstverlag, Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) und Büro für arbeits- und organisationspsychologische Forschung und Beratung (büro a&o), beide Bern. 90 S.
- ↑ Zimber Andreas, Weyerer Siegfried: Arbeitsbelastung in der Altenpflege. Vlg. für angewandte Psychol., Göttingen, Hogrefe 1999, 315 S., ISBN 3-8017-1210-9
- ↑ Wiener Krankenanstaltenverbund; OWS – Vorwurf konnte nicht bestätigt werden
- ↑ André Anwar: Tausende Krankenschwestern drohten im Oktober mit Massenkündigung. In: SPIEGEL ONLINE vom 29. Oktober 2007.
- ↑ Regierung erlässt Notgesetz nach Massenkündigungen. NZZ vom 14. November 2007.
- ↑ Die Kündigung von 12.800 Krankenschwestern konnte abgewendet werden. Deren Gewerkschaft hat am Montag ein Schlichtungsangebot angenommen. (20. November 2007, NZZ Online)
- ↑ Reader’s Digest European Trusted Brands. 2003
- ↑ http://www.ifd-allensbach.de/news/prd_0512.html
- ↑ (Quelle: presse@readersdigest.de)
- ↑ Wiener Patientenanwalt
Literatur
- LOLON – Little Open Library of Nursing, Suche über englischsprachige Open Access-Zeitschriften
- Lucien Portenier, Alexander Bischoff, Rebecca Spirig: Pflege. In: Gesundheitswesen Schweiz 2007–2009. Hans Huber, Bern 2007, ISBN 978-3-456-84422-0.
- Carl Emil Gedicke (1797–1867): Handbuch der Krankenwartung, Zum Gebrauch für die Krankenwart-Schule der K. Berliner Charité-Heilanstalt, sowie zum Selbstunterricht. Berlin 1854 (Nachdruck 1979 Antiqua, Lindau i. B. C. E. Gedike – andere Schreibweise auf der Titelseite!) ISBN 3-88210-042-7 bzw. als textkrit. Ausgabe bei Mabuse, Frankfurt, ISBN 3-933050-73-1.
- Elisabeth Rüedi: Die Pflege und das Pflegemanagement in ständigem Wandel, Geschichte der Krankenpflege im Inselspital 1954-2004 in Bern, Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspolitik SGGP, Zürich 2008. ISBN 978-3-85707-093-8
- Eduard Seidler: Lebensplan und Gesundheitsführung. Franz Anton Mai und die medizinische Aufklärung in Mannheim. Boehringer, Mannheim 1975, 2. Auflage, 1979. (F. A. Mai lebte 1742–1814)
- Österreichisches GuKG (Gesundheits und Krankenpflege Gesetz)
- Europäisches Übereinkommen vom 25. Oktober 1967 über die Ausbildung und den Unterricht von Krankenschwestern
- Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG) (Deutschland 2004) auf bundesrecht.juris.de
Weblinks
Deutschsprachige pflegerelevante Seiten
- Deutschsprachiges Wiki für das Pflegewissen
- Informationen zur Gesundheits- und Krankenpflege des HDZ NRW
Deutschland
Österreich
Wikimedia Foundation.