Kostenremanenz

Kostenremanenz

Kostenremanenz bezeichnet im Rechnungswesen das häufig zu beobachtende Phänomen, dass die Kosten bei einem rückläufigen Beschäftigungsgrad nicht im gleichen Maße sinken, in dem sie zuvor bei zunehmender Beschäftigung angestiegen sind. Die höheren Kosten werden als remanente Kosten bezeichnet. Sie haben ihre Ursache darin, dass die Kostenanpassung an den Beschäftigungsgrad aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder politischen Gründen bei rückläufiger Beschäftigung entweder zeitverzögert oder grundsätzlich anders als bei Beschäftigungszunahme erfolgt.

Beispiele für remanente Kosten sind

  • Abschreibungen für stillgelegte Maschinen,
  • Personalkosten oder
  • Kosten aus nicht sofort kündbaren Verträgen.

In Zeiten von Umsatzeinbrüchen und Absatzflauten ist es für einen Unternehmer z. B. schwer zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, bestehende Überkapazitäten abzubauen, weil es sich um einen dauerhaften Einbruch des Absatzes handelt, oder ob es besser ist, die höheren Bereitschaftskosten zu tragen, um die Produktionsbereitschaft und Kapazität für evtl. spätere Boomphasen zu sichern.

Die gängige Praxis ist Personalkosten über den entsprechenden Entgeltfaktor nach folgender Formel zu ermitteln.

Remanenz=Pna-Abwsoll+Ksoll-Kist

mit:

Pna: aktueller Personalbestand;
Abwsoll: Soll Abwesenheit im betrachteten Zeitraum;
Ksoll: Erwarteter Krankenstand;
Kist: Ist Krankenstand

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