- Kraftfahrtbundesamt
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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist eine Bundesoberbehörde in Deutschland. Das KBA ist für den Straßenverkehr zuständig und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unterstellt. Hauptsitz der Behörde ist Flensburg, eine Außenstelle befindet sich in Dresden.
Geschichte
Im Jahr 1910 wurde beim Polizeipräsidium in Berlin eine „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen“ eingerichtet. Sie erfasste im Wesentlichen die Entziehungen und Versagungen von Fahrerlaubnissen. Ab 1945 befand sich diese Behörde in Bielefeld.
1934 wurde zusätzlich im Polizeipräsidium in Berlin die „Sammelstelle für Nachrichten über Kraftfahrzeuge“ eingerichtet. Sie erfasste alle zugelassenen Kraftfahrzeuge. Ab 1945 befand sich diese Behörde in Peine bevor sie dann 1946 nach Bielefeld umzog.
Im Jahr 1937 wurde dort darüber hinaus die „Reichsstelle für Typprüfung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen“ eingerichtet. Mit ihr wurden einheitliche Begutachtungen für reihenweise gefertigte Fahrzeuge und Fahrzeugteile und damit einheitliche Sicherheitsstandards umgesetzt. Diese Reichsstelle war eine höhere Behörde und dem Reichsverkehrsminister unterstellt.
Diese drei Behörden arbeiteten bis hin zu ihrer Übernahme wirtschaftlich unabhängig voneinander.
Das KBA wurde am 4. August 1951 mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes gegründet und übernahm die Aufgaben der 3 Vorgängerbehörden. Im Jahr 1952 erfolgte der Umzug von Bielefeld nach Flensburg. Nach der Wende wurde das Kraftfahrzeugtechnische Amt der DDR (KTA) in Dresden mit dem KBA zusammengelegt.
Aufgaben
Das KBA erteilt Typgenehmigungen (EG / ECE) und die Allgemeine Betriebserlaubnis (national) für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile. Es führt das Verkehrszentralregister (VZR) (Verkehrssünderdatei), das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR), das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) und stellt das Zentrale Verkehrs-Informationssystem ZEVIS (Halterdatei) bereit. Auf Grundlage des Fahrzeugregisters werden unter anderem die Kraftfahrzeug-Zulassungsstatistiken erstellt. Fragen und Anträge bezüglich alter DDR-Fahrzeuge (z. B. bei verlorengeganger Betriebserlaubnis) können an das KBA gestellt werden.
Künftig wird das Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen des Prümer Vertrags als so genannte Nationale Kontrollstelle fungieren. Das KBA ist die zuständige Behörde für Rückrufe im Automobilbereich, die durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz begründet sind.
Im KBA waren 2006 etwa 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Weblinks
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54.8122777777789.4648888888889Koordinaten: 54° 48′ 44″ N, 9° 27′ 54″ O
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