Krankenhaustagegeldversicherung

Krankenhaustagegeldversicherung

Eine Krankenhaustagegeldversicherung leistet für jeden Tag einer vollstationären Heilbehandlung oder Krankenhausaufenthaltes, der wegen des Unfalls medizinisch notwendig ist, einen bei Vertragsabschluss vereinbarten festen Geldbetrag pro Tag (auch für Samstage und Sonntage). Aufnahme- und Entlassungstage werden wie ganze Tage mitberücksichtigt. Üblicherweise ist die Höhe der Absicherung variabel vereinbar und nicht einkommensabhängig. Die Leistung wird i. d. R. nur für stationäre Krankenhausbehandlungen geboten, die innerhalb eines vertraglich definierten Zeitraumes durchgeführt worden sind (z. B. drei Jahre ab dem Unfalldatum). Sie dient zum Auffangen von Mehraufwänden, die nicht von anderen Leistungsträgern (Krankenversicherung) übernommen werden.

Diskussion

Die Krankenhaustagegeldversicherung wird häufig als für Versicherte unwirtschaftlich kritisiert. Dieser Kritik begegnen Befürworter der Krankenhaustagegeldversicherung mit der Argumentation, dass Versicherten im Falle eines stationären Krankenhausaufenthalts Mehrkosten entstehen können. Einige mögliche Beispiele wären hierfür u.a.: Rooming in, Fahrtkosten von Familienmitgliedern für Krankenhausbesuche, Haushaltshilfe, Zimmerkosten für TV, Telefon und Internet, tägliche Zimmerzuzahlung, Zuzahlungen für eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer etc.

Kosten

Die Beiträge für das im Rahmen einer Unfallversicherung versicherbare Krankenhaustagegeld werden im Rahmen der allgemeinen Tarife altersunabhängig berechnet, ältere Personen müssen deshalb keine höheren Beiträge zahlen als jüngere. Lediglich beim Abschluss sind die jeweiligen Gesundheitsfragen zu beantworten.

Abgrenzung zur Unfall- und Krankentagegeldversicherung

Unfall-Krankenhaustagegeld wird nur für die Dauer der stationären Unfallbehandlung fällig. Krankentagegeld und Unfalltagegeld werden völlig unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt ggf. neben dem Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt.


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