- Krankschreibung
-
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung; Krankschreibung) ist die Bestätigung eines Arztes oder Zahnarztes über eine festgestellte Erkrankung des namentlich genannten Patienten, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. Die Bescheinigung über das Unvermögen zur Arbeit (Arbeitsunfähigkeit) muss dem Arbeitgeber gewöhnlich spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen, kann jedoch von ihm auch schon vorher (unter Umständen bereits am ersten Tag) verlangt werden (§ 5 EFZG).
Inhaltsverzeichnis
Arbeitnehmerpflicht
Der Arbeitnehmer hat nach deutschem Recht die arbeitsvertragliche Pflicht, bei einer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Die Erfüllung dieser Pflicht sichert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Nach dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag können zeitlich abweichende Regelungen gelten.
Auch bei einer Erkrankung im Ausland muss grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber auf dessen Kosten zugehen. Zuvor sind ihm ebenfalls die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schnellstmöglich (per Telefon, per Fax oder E-Mail) mitzuteilen.
Deutschland
Die deutsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung richtet sich danach, ob der Patient Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV) ist.
Patient ist Mitglied der GKV
Mitglieder der GKV erhalten ein dreiteiliges, selbstdurchschreibendes Formular (DIN A5 - hoch).
Es handelt sich hierbei um das Muster 1 der KV.
- Seite - für die Krankenkasse (das Original)
- Seite (gelb - deshalb die umgangssprachliche Bezeichnung: "gelber Schein" oder "Option gelb") - Durchschlag für den Arbeitgeber (hat nur die obere Hälfte - DIN A6 quer - ohne Krankheitsbezeichnung)
- Seite (weiß) - Durchschlag für den ausstellenden Arzt oder Zahnarzt (für die Krankenakte).
Auf der ersten und dritten Seite ist neben der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, den Daten der Krankenversicherungskarte (KVK-Kopf) des Erkrankten und dem Namen des attestierenden Arztes auch die nach dem ICD-10 verschlüsselte Diagnose vermerkt (nicht jedoch bei AU-Bescheinigungen vom Zahnarzt), wegen welcher Arbeitsunfähigkeit besteht.
Auf der zweiten Seite (für den Arbeitgeber) fehlt aus Gründen des Datenschutzes die medizinische Indikation.
Die Krankenkasse benötigt die medizinischen Daten, um die Dauer des Anspruches auf Entgeltfortzahlung zu prüfen und ggfs. den Anspruch auf Krankengeld festzustellen.
Patient ist Mitglied der PKV
Hier sind zwei verschiedene Formulare möglich: Zum Einen das vorgenannte Formular und zum Anderen eine Bescheinigung in einfacher - freitextlicher - Ausfertigung.
Siehe auch: Attest, Entgeltfortzahlung, Krankenschein, Auslandskrankenschein
Weblinks
- Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien
- Text des Entgeltfortzahlungsgesetzes
- Info im Ärzteblatt zu den Anzeige- und Nachweispflichten
- Hinweise zur Strafbarkeit falscher AUs
- http://www.kvnw.info/stichworte/178.htm
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.