Psychologischer Psychotherapeut

Psychologischer Psychotherapeut

Ein Psychologischer Psychotherapeut ist ein Psychologe, der sich nach dem mit Diplom oder Master abgeschlossenem Psychologiestudium auf dem Gebiet der Psychotherapie weitergebildet hat.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsbasis und Formen

Er behandelt psychische Störungen (vgl. die Klassifikation nach ICD-10) von Erwachsenen; Kinder- und Jugendliche werden von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandelt oder von Erwachsenenpsychotherapeuten mit Zusatzqualifikation. Es handelt sich rechtlich um eine in Deutschland seit 1999 durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geschützte Berufsbezeichnung, die eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) verlangt.

Ausbildung

Um die Weiterbildung bundesweit gesetzlich regeln zu können, musste diese den Status „Ausbildung“ bekommen, da Weiterbildungen Ländersache sind. Für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sind folgende psychotherapeutische Verfahren zugelassen: Psychoanalyse/analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, seit 2002 die Gesprächspsychotherapie und seit Dezember 2008 auch die Systemische Therapie[1]. Geregelt wird die Ausbildung auf Basis des PsychThG in der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten“ (PsychTh-APrV).

Während der Psychotherapie-Ausbildung führt der Auszubildende die Bezeichnung „Psychotherapeut in Ausbildung“ (PiA) und ist in seinem Status vergleichbar mit einem Assistenzarzt, der sich in der Facharzt-Weiterbildung befindet. Die Ausbildung kann als dreijährige Vollzeit-Ausbildung oder als fünfjährige berufsbegleitende Ausbildung absolviert werden. Beide Möglichkeiten gliedern sich u. a. in: 600 Stunden Theorie; 1800 Stunden praktische Tätigkeit in eineinhalb Jahren, davon ein Jahr in einer Psychiatrischen Klinik, ein halbes Jahr in einer psychosomatischen Klinik, Psychiatrie oder in der Praxis eines Psychotherapeuten oder eines Facharztes für Psychotherapeutische Medizin; 120 Stunden Selbsterfahrung; 600 Stunden Patientenbehandlung in einer Ausbildungs-Instituts-Ambulanz oder in einer Lehrpraxis; 150 Stunden Supervision. Insgesamt werden über 4000 Stunden in den drei bis fünf Jahren Ausbildung absolviert.

Kassenzulassung

Psychologische Psychotherapeuten, die in eigener Praxis arbeiten, haben oftmals auch eine Kassenzulassung, d. h. eine Behandlung durch sie wird (ggf. nach entsprechender Antragsstellung zur Kostenübernahme) von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Diese Zulassung kann nach der Approbation und dem Arztregistereintrag durch die Kassenärztliche Vereinigung erteilt werden. Auch für die psychologischen Psychotherapeuten gibt es eine Bedarfsplanung, die festlegt, wie viele Therapeuten sich in einem Bezirk niederlassen dürfen. Daher ist in vielen Bereichen eine freie Niederlassung nicht mehr möglich, mittlerweile ist es üblich, Kassenzulassungen von Kollegen abzukaufen, die in den Ruhestand gehen - ähnlich wie bei Ärzten.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt die Kostenübernahme nur für Behandlungen, die entsprechend der Psychotherapierichtlinie [1] durchgeführt werden. Diese umfassen Behandlungs- und Antragsmodalitäten und die Einschränkung auf bislang die drei 1999 zugelassenen Therapieverfahren. Die Gesprächspsychotherapie sowie die Systemische Therapie werden dementsprechend von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Problematisch ist die Kostenübernahme durch die privaten Krankenversicherungen. Der Bundesgerichtshof [2] verneint eine Deckungspflicht, solange die Allgemeinen Versicherungsbedingungen hierzu keine Regelung beinhalten. Die Gebühren der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind in der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP)[3] geregelt, die aus dem entsprechenden Kapitel der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weitgehend unverändert übernommen wurden.

Abgrenzung zu anderen Psychotherapeuten

Siehe hierzu die Übersicht zum Artikel Psychotherapie.

Reform der Psychotherapieausbildung

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), eine Berufsstandesorganisation, beklagt einige Missstände in der Ausbildung, vor allem die häufig unbezahlt abzuleistenden Praktika, die er als Ausbeutung junger Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Ausbildung (KJPiA) sieht. Er kritisiert weiterhin, dass, obwohl die Ausbildung mit der fachärzlichen Ausbildung vergleichbar sein soll, Ärzte in der Weiterbildung ein volles Gehalt erhalten. Des Weiteren sei während der praktischen Ausbildung im Gegensatz zu der fachärztlichen Ausbildung kein kostenloser Unterricht vorgesehen. Der BDP vermutet, dass die Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Ausbildung (KJPiA) zwar vergleichbare Aufgaben eines Assistenzarztes übernehmen, jedoch nicht gleichberechtigt bezahlt werden.[4] Eine Regelung, welcher berufqualifizierende Abschuss (Bachelor oder Master) nach der Vollendung des Bologna-Prozesses als Grundqualifikation zugelassen werden soll, wird derzeit in der Politik diskutiert. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ein Forschungsgutachten ausgeschrieben. Dieses soll die Basis für eine weitreichende Reform der Psychotherapeutenausbildung bilden.[5] Auch steht die Frage im Raum (Stand 2008), ob Psychologische Psychotherapeuten zukünftig das Recht erhalten sollen, Psychopharmaka zu verordnen.[6] In zwei Bundesstaaten der USA (Louisiana und New Mexico) hat sich das Verordnungsrecht für Psychologen bereits bewährt.[7]

Das Bundesgesundheitsministerium ließ zur Beurteilung der Reformen ein „Forschungsgutachten zur Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ anfertigen, das bis Mai 2009 unter der Leitung von Bernhard Strauß (Professor für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie am Universitätsklinikum Jena) fertiggestellt und vom Ministerium veröffentlicht wurde. Bereits im Januar 2009 wurden Vertretern von Psychotherapieverbänden, -organisationen und -fachgruppen Ergebnisse der Expertenbefragung, die im Rahmen der Erstellung des Forschungsgutachtens stattfand, präsentiert. Das endgültige Gutachten fußt auf Befragungen von derzeitigen Ausbildungsteilnehmern und Absolventen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sowie von Ausbildern.

Im Ergebnis spricht sich z. B. auch die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung für eine sinnvolle Erweiterung der Kompetenzen von PP und KJP (Krankschreibung, Einweisung, Medikation) aus.[8]

Im Februar 2009 wurde eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, damit das Profil approbierter Psychologischer Psychotherapeuten erweitert wird: Kompetenz zur Krankschreibung, Kompetenz zur Verordnung von Heilmitteln (Stimm-,Sprech- und Sprachtherapien, Soziotherapie, Ergotherapie), Kompetenz zur Verordnung von Psychopharmaka, Kompetenz zur Einweisung in stationäre psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung und Überweisung zum Facharzt.

Situation in Österreich und der Schweiz

In Österreich und der Schweiz gibt es ebenfalls (psychologische) Psychotherapeuten, die sich auch auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert haben, diese tragen jedoch nicht die deutsche Berufsbezeichnung. Außerdem gibt es in Österreich – anders als in den meisten anderen europäischen Ländern – neben dem Abschluss eines Hochschulstudiums (wie z. B. Psychologie, Medizin, Pädagogik) weitere Zugangsmöglichkeiten zur Psychotherapieausbildung in Form von Grundberufen (z. B. Sozialarbeiter, Lehrer an höheren Schulen, diplomierte Krankenpfleger). Aufgrund des breiten Zugangs erfolgt eine fachliche Grundausbildung im Rahmen des Psychotherapeutischen Propädeutikums vor der eigentlichen fachspezifischen Psychotherapieausbildung.[9]

Weblinks

Einzelnachweise, Quellen

  1. Gutachten des wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie zur Anerkennung der Systemischen Therapie
  2. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 2006 zur Frage der Deckungspflicht von Psychotherapieleistungen von Krankenkassen
  3. Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP)
  4. Nach euch die Sintflut: BDP zu der Ausbildungslage zum Psychologischen Psychotherapeuten
  5. Forschungsgutachten des BMG
  6. Beitrag im Ärzteblatt: Verordnungsrecht für Psychologen?
  7. American Psychological Association: Front-line psychopharmacology (engl.)
  8. Stellungnahme zu 7. Medizinorientierung
  9. http://www.aekstmk.or.at/fortbildung/PsychotherAusb_29_09_2004.pdf (PDF)

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