- Kreisreform Hessen 1972/79
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Die Gebietsreform in Hessen wurde von 1972 bis 1977 durchgeführt. Die Gebietsreform hatte das Ziel, mittels größerer Verwaltungseinheiten leistungsfähigere Gemeinden und Landkreise zu schaffen.
Zum Stichtag 28. Februar 1969 gab es in Hessen 2642 Gemeinden, 39 Landkreise und 9 kreisfreie Städte.
Die damalige hessische Landesregierung mit Ministerpräsident Albert Osswald (SPD) und Innenminister Hanns-Heinz Bielefeld (F.D.P.) setzte sich das Ziel, die Zahl der Gemeinden auf 500 und die der Kreise auf 20 zu reduzieren. Den Gemeinden wurde Zeit und Gelegenheit gegeben, sich freiwillig zusammenzuschließen. Eine Zwangszusammenlegung drohte ab dem 1. Juli 1974. Zum 31. Dezember 1971 hatte sich die Zahl der Gemeinden auf 1233 verringert[1].
Die Gebietsreform war ein wichtiges Projekt der von 1970 bis 1974 amtierenden sozialliberalen Regierung Osswald II. Sie war politisch hoch umstritten. Insbesondere die Bildung einer "Stadt Lahn" aus den 15 km entfernt liegenden Städten Gießen und Wetzlar stieß auf heftigen Widerstand und musste nach nur 31 Monaten rückgängig gemacht werden.
Heute gibt es in Hessen 421 Gemeinden in 21 Landkreisen und fünf kreisfreie Städte.
Inhaltsverzeichnis
Vorgeschichte
Am 31. März 1947 wurde eine Kabinetts-Kommission unter dem Vorsitz von Prof. Hermann Brill eingesetzt. Diese erarbeitete ein Gutachten und regte die Auflösung von "Zwerggemeinden" unter 300 Einwohnern und die Reduzierung der Zahl der Landkreise auf 31 an[2]. Eine Umsetzung dieser Vorschläge erfolgte jedoch nicht.
Regierungsbezirke
1968 und 1981 wurden die hessischen Regierungsbezirke neu gegliedert. Dabei wurden die aus den Zeiten des Deutschen Bunds überkommenen Grenzen in zweckmäßigere Form gebracht.
Vor der Reform gab es in Hessen folgende drei Regierungsbezirke:
- Den 1867 aus dem Kurfürstentum Hessen hervorgegangenen Regierungsbezirk Kassel im Norden und Osten des Landes,
- den 1867 aus dem ehemaligen Herzogtum Nassau (abzüglich der 1945 an Rheinland-Pfalz gefallenen Landkreise) und der ehemaligen Freien Stadt Frankfurt gebildeten Regierungsbezirk Wiesbaden im Westen des Landes, und
- den 1945 aus den ehemaligen und räumlich nicht zusammenhängenden Provinzen Oberhessen und Starkenburg des Volksstaats Hessen gebildeten Regierungsbezirk Darmstadt im Süden und in der Mitte Hessens.
1968 wurde der Regierungsbezirk Wiesbaden aufgelöst und sein gesamtes Gebiet dem Regierungsbezirk Darmstadt angegliedert, der damit drei Viertel der hessischen Bevölkerung umfasste.
Zum 1. Januar 1981 wurden die Landkreise Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Gießen und Vogelsberg aus dem Regierungsbezirk Darmstadt ausgegliedert, der seitdem vor allem Südhessen und das Rhein-Main-Gebiet umfasst. Die genannten Kreise bildeten zusammen mit dem bisher zu Kassel gehörenden Landkreis Marburg-Biedenkopf den neuen Regierungsbezirk Gießen. Seitdem besteht das Land Hessen wieder aus drei Regierungsbezirken.
Kreisfreie Städte
Als Folge der Gebietsreform verloren Marburg, Fulda und Hanau ihren Status als kreisfreie Stadt und wurden in die benachbarten Landkreise eingegliedert. Die kreisfreie Stadt Gießen ging in der neuen kreisfreien Stadt Lahn auf, die 1979 aufgelöst wurde. Gießen erhielt seine kommunale Selbständigkeit zurück, verlor aber die Kreisfreiheit.
Somit verblieben im Land Hessen nur noch fünf kreisfreie Städte: Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Offenbach am Main, also nur noch diejenigen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern.
Die kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern erhielten einen Sonderstatus, nach dem sie verschiedene Kreisaufgaben selbst wahrnehmen können und nur die Hälfte der üblichen Kreisumlage zahlen müssen. Betroffen sind davon die Städte Hanau, Gießen, Marburg, Fulda, Bad Homburg vor der Höhe, Rüsselsheim und Wetzlar.
Kreisgebietsreform
Der bestehende Landkreis Groß-Gerau blieb weitgehend unverändert: Es mussten aber Gemarkungsteile an Frankfurt am Main wegen der Ausdehnung des Frankfurter Flughafens abgetreten werden[3]. Auch der Kreis Bergstraße wurde nur geringfügig verändert: Die Gemeinde Laudenau ging nach einer Bürgerbefragung an den Odenwaldkreis und wurde Ortsteil von Reichelsheim (Odenwald). Die Landkreise Main-Taunus[4] und Offenbach[5] wurden in ihren Außengrenzen stark verändert, der Verwaltungssitz des Main-Taunus-Kreises von Frankfurt-Höchst nach Hofheim am Taunus und der des Kreises Offenbach von Offenbach am Main nach Dietzenbach verlegt (vollzogen 1987 bzw. 2002), der Main-Taunus-Kreis erhielt statt des bisherigen Kfz-Kennzeichens
FH
nunMTK
. Der Landkreis Erbach wurde in seinen Außengrenzen leicht verändert und erhielt den neuen Namen Odenwaldkreis.Die übrigen vor 1972 bestehenden Landkreise wurden wie folgt zu neuen Einheiten zusammengeschlossen:
Einzelnachweise
- ↑ H. Voit, "Die kommunale Gebietsreform" in: Erwin Stein (Hrsg.): 30 Jahre Hessische Verfassung, Wiesbaden 1976 Seite 412 - 433 der PDF-Datei (17,25 MB)
- ↑ "Die Verwaltungsreform in Hessen", herausgegeben durch die Kabinetts-Kommission zur Vorbereitung der Verwaltungsreform, Wiesbaden 1947 (Band 1), Wiesbaden 1948 (Band 2)
- ↑ Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Offenbach vom 26. Juni 1974, GVBl. I S. 316, § 12 Stadt Frankfurt am Main
- ↑ Gesetz zur Neugliederung des Main-Taunus-Kreises und der Stadt Wiesbaden vom 26. Juni 1974 GVBl. I S. 309
- ↑ Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Offenbach vom 26. Juni 1974 GVBl. I S. 316
Siehe auch
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